Die Datenschutzerklärungen von Online-Shops
Online an jedem Ort zu jeder Zeit einzukaufen, ist praktisch und geht schnell. Wenn schon jeder Internetbesuch seine Spuren hinterlässt, müssen beim Bestellen von Waren und dem Bezahlen noch weitaus mehr persönliche Daten wie Name, Adresse, Bank- oder Kreditkartendaten eingegeben werden. Umso wichtiger ist es, die Datenschutzerklärungen der ins Auge gefassten Online-Geschäfte genauer unter die Lupe zu nehmen.
In diesem Beitrag finden Sie
- Warum sollte ich die Datenschutzerklärung des Online-Shops, bei dem ich einkaufen möchte, wirklich lesen?
- Welche Informationspflichten hat der Online-Shop-Betreiber mir gegenüber?
- Und wenn ich keine Datenschutzerklärung im Internetauftritt finden kann?
- Kann die Aufsichtsbehörde ein Muster einer Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen?
Warum sollte ich die Datenschutzerklärung des Online-Shops, bei dem ich einkaufen möchte, wirklich lesen?
Diese Frage dürfte sich mancher Nutzer schon gestellt haben, wenn er „mal eben schnell“ eine Bestellung in einem Online-Shop aufgeben möchte.
Das Lesen von hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen und datenschutzrechtlichen Eiwilligungserklärungen sollte sich aber jeder Nutzer dringend angewöhnen.
Nur so kann man sich ein aussagekräftiges Bild über den Umgang mit den erforderlichen persönlichen Daten verschaffen – oder vertrauen Sie jedem Online-Anbieter einfach so Ihre Kreditkartendaten an?
Welche Informationspflichten hat der Online-Shop-Betreiber mir gegenüber?
Nach dem Willen des Gesetzgebers hat der Shop-Betreiber Sie als Nutzer darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten er von Ihnen erhebt, zu welchem Zweck er dies tut und an wen er diese unter Umständen übermittelt.
- Diese Unterrichtung hat in einer allgemein verständlichen Form zu erfolgen.
- Bereits auf der Startseite muss ein eindeutiger Hinweis auf diese Informationen zu finden sein.
In der Praxis sind die Ausführungen daher häufig unter einem eigenen Menüpunkt „Datenschutzerklärung“ oder „Datenschutzhinweis“ zu finden.
Es ist zu empfehlen, beim Besuch eines Online-Shops Ausschau nach einer Datenschutzerklärung zu halten, auf die Sie als Nutzer bereits auf der Startseite aufmerksam werden sollten.
Nur wenn eine solche Datenschutzerklärung vorhanden ist,
man sich durch die dortigen Ausführungen bestens informiert fühlt und
mit dem beschriebenen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten einverstanden ist,
sollte man dem Shop-Betreiber auch seine personenbezogenen Daten anvertrauen.
Und wenn ich keine Datenschutzerklärung im Internetauftritt finden kann?
Fehlt dagegen eine Datenschutzerklärung in einem Online-Shop oder ist eine solche nur schwer oder nicht zu finden, stellt dies nicht gerade ein Qualitätsmerkmal des Online-Shops dar und ist zumindest Anlass für kritische Nachfragen beim Shop-Betreiber, bevor man dessen Dienst nutzt und ihm seine Daten überlässt.
Kann die Aufsichtsbehörde ein Muster einer Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen?
Ohne vorherige technische Prüfung eines Webauftritts und mangels Kenntnis der innerbetrieblichen Praxis ist es einer Aufsichtsbehörde nicht möglich, ein allgemein gültiges Muster einer Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen.
Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Diensteanbieters, Sie als Nutzer vollständig und transparent über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten zu informieren.
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