Wearables, Fitness Tracker und Apps – Elektronische Gesundheitsdaten auf dem Prüfstand
Sie zählen Schritte, messen den Puls, den Herzschlag und dokumentieren Ess- und Schlafgewohnheiten: Sogenannte Wearables erfreuen sich wachsender Beliebtheit.
Der folgende Artikel zeigt die Vorteile auf, weist aber zugleich auf Gefahren beim Datenschutz hin.
In diesem Beitrag finden Sie
Übersicht
Chancen
Anhand der gesammelten Daten erhalten Nutzer einen Überblick über die eigenen Gesundheitsdaten.
Der direkte Vergleich der Daten mit anderen Nutzern kann Motivation zur Verbesserung der eigenen Gesundheitswerte sein.
Wearables bieten die Möglichkeit für neue Geschäftsmodelle bei Krankenversicherungen (z. B. günstigere Tarife).
Risiken
Gesundheitsdaten sind „besonders sensible personenbezogene Daten”.
Anbieter von Wearables und Fitness-Apps haben großes Interesse an der Auswertung und am Verkauf der Daten an Dritte (z.B. an Versicherungen oder für Werbezwecke).
Empfehlungen
Überprüfen Sie, ob der Anbieter die Weitergabe der Daten an Dritte ausschließt.
Lesen Sie die Datenschutzhinweise.
Achten Sie bei den Sicherheitsangaben auf eine verschlüsselte Übertragung.
Beachten Sie Qualitätsindikatoren wie Testberichte oder Empfehlungen seriöser wissenschaftlicher Einrichtungen bei der Auswahl von Apps und Geräten.
Was sind Wearables und Fitnesstracker?
Die kleinen Computersysteme werden eng am Körper getragen (wearables = Tragbares), z.B. in Form von Fitnessarmbändern oder in Uhren. Ihre Aufgabe ist es, das eigene Verhalten durch Messung und Auswertung von Gesundheitsdaten zu beurteilen und ggf. anzupassen. Nutzer können zum Beispiel ihre Leistung und den Fortschritt ihrer sportlichen Aktivität aufzeichnen lassen. Dafür werden Daten des Körpers zusammen mit anderen Parametern wie Zeit und Ort dokumentiert und abgeglichen.
Was sind die Vorteile?
Anhand der gesammelten Daten erhalten Nutzer einen Überblick über die eigene Gesundheit unter verschiedenen Bedingungen. Die Daten können jederzeit online über einen Zeitraum miteinander verglichen oder mit anderen in sozialen Netzwerken geteilt werden. Der direkte Vergleich der Daten kann Motivation zur Verbesserung der eigenen Werte sein wie bspw. sich ausreichend zu bewegen oder die Ernährungsgewohnheiten zu ändern.
Fitnesstracker, Wearables und Gesundheits-Apps für das Smartphone können eine Vielzahl von wichtigen Gesundheitsdaten messen, die für die Prävention oder Behandlung von Krankheiten nützlich und damit für Krankenkassen und Krankenversicherungen interessant sind. Daraus können sich individuell angepasste Tarife, Konditionen oder Bonussysteme ergeben. Laut einer Studie von Bitkom (Presseinformation vom 28.4.2015) kann sich gut jeder dritte Smartphone-Nutzer (37 %) vorstellen, diese Daten an die eigene Krankenkasse weiterzuleiten. Bei den Nutzern ab 65 Jahren ist es sogar fast die Hälfte (47 Prozent).
In einer weiteren BITKOM Studie von 2016 gaben soger 75 % aller Befragten an, im Krankheitsfall ihre mit einem Fitness-Tracker gemessenen Vitalwerte an ihren Arzt übermitteln. Unter chronisch Kranken waren es sogar 93 % (https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Gemeinsame-Presseinfo-von-Bitkom-und-BMJV-Fast-ein-Drittel-nutzt-Fitness-Tracker.html).
Worauf sollte man bei der Nutzung achten?
Bei den meisten der durch Wearables erhobenen Daten zu Fitness, Ernährung und Lebensstil handelt es sich um sogenannte personenbezogene Daten. Vor allem Gesundheitsdaten sind sehr sensible persönliche Daten. Fitnessarmbänder ermöglichen, dass Daten über ein Smartphone an eine Datenbank des Anbieters gesendet und schließlich auf einem Webportal zur detaillierten Auswertung bereitgestellt werden. Gesundheitsdaten wie Blutdruck und Herzfrequenz, Alter und Gewicht, auch Name und eMail-Adresse sowie Bewegungsmuster und soziale Kontakte sind hochintime Informationen, und sie werden über einen langen Zeitraum vom Handgelenk ans Smartphone übertragen und beim jeweiligen Anbieter gespeichert.
Andere Personen oder Unternehmen haben an diesen sensiblen Daten großes Interesse und können viel über den Nutzer erfahren. Bei Gesundheitsdaten sind es vor allem die Krankenkassen, die mit den Daten neue Geschäftsmodelle entwickeln. Einige Krankenkassen bieten ihren Kunden spezielle Tarife auf Grundlage ihres Verhaltens und ihrer Gesundheitsdaten an. Die Weitergabe der Daten an Krankenkassen kann sich demnach für einzelne Nutzer durchaus lohnen. Allerdings sollte dies wohl überlegt sein.
Bedenken Sie bei der Nutzung von Fitnesstrackern und Weareables immer: In der Regel weiß nur Ihr Arzt so umfassend über ihre Gesundheitsdaten Bescheid!
Wichtig ist zudem, dass Fitnesstracking-Geräte lediglich als eine gute Orientierung für den eigenen Gesundheitszustand dienen können, sie ersetzen bei gesundheitlichen Problemen keinen Arzt.
Datenschutzrechtliche Empfehlungen für die Nutzung
- Jeder Nutzer sollte sich die Zeit nehmen, die Datenschutzhinweise des Anbieters zu lesen.
- Vor der Nutzung muss der Nutzer den Datenschutzbedingungen ausdrücklich zustimmen. Wird die Möglichkeit vom Anbieter nicht gegeben, sollten Sie auf eine Nutzung verzichten.
- Grundsätzlich kann man diese Erklärung jederzeit widerrufen, allerdings ist damit auch die weitere Nutzung des Dienstes nicht möglich. Achten Sie darauf, dass die Verbindung zwischen Wearables bzw. Fitnesstracker und ihrem Smartphone nur bei Bedarf aktiviert wird.
- Informieren Sie sich, ob der Anbieter für die Datenübertragung eine Verschlüsselungstechnik benutzt. Das können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen.
- Viele der Geräte ermöglichen zudem die Option, dass sie ihre gewonnenen Daten mit Freunden in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter teilen können. Seien Sie sich bewusst, dass Sie damit sensible Daten veröffentlichen und auch Unternehmen wie Facebook und Co. dann Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten haben.
- Je mehr Daten Sie über eine gewisse Zeit sammeln, umso mehr Rückschlüsse lassen sich auf Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Gewicht, Bewegungs- sowie soziales Umfeld und vieles mehr gewinnen.
Bildnachweis: © maridav - Fotolia.com
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Aktuelles
16.04.2118
Die 66: Deutschlands größte 50plus Messe
23.04.2018
Neuer Trend: Aktivkohle im Essen
19.04.2018
Spargel - lecker und so gesund
13.04.2018
Die wichtigsten Schritte zur effizienten Heizung
13.04.2018
Geräteversicherung für Smartphone & Co: teuer und oft überflüssig
13.04.2018
Kinderwagen oder Baby-Jogger
12.04.2018
Persönliche Daten als Währung – erst prüfen, dann „bezahlen“!
10.04.2018
VerbraucherService Bayern auf der Kontakta in Ansbach
06.04.2018
Missbrauchsaufsicht bei Strom- und Gaspreisen
05.04.2018
Online-Einkauf per Nachnahme
