Seit einigen Monaten erhalten Verbraucherverbände verstärkt Beschwerden über eine neue Form aufgedrängter Werbung. Neben den Werbeanrufen durch Call-Center kommt es immer häufiger vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Anrufe erhalten, bei denen sich nur eine Stimme vom Band meldet. Diese Anrufe erfolgen computergesteuert in großen Massen.
Die Verbreitung ungebetener Anrufe vom Band ähnelt der massenhaften Verbreitung von Spam per E-Mail.
Aus diesem Grunde hat sich dafür die Bezeichnung Spit = Spam Over Internet Telephony eingebürgert. Die Anrufer nutzen nämlich die neue Technik, Telefonate über das Internet Protokoll zu führen.
Oft locken solche Anrufe mit Gewinnversprechen und sollen den Verbraucher dazu verleiten, seinerseits bei einer bestimmten Rufnummer einen Rückruf zu starten. Häufig handelt es sich hierbei um einen teuren Mehrwertdienst, wie z. B. eine 0900-Nummer. Den Verbraucherzentralen wurden aber auch Fälle geschildert, wo es genügte, dass der Angerufene eine bestimmte Taste am Telefon drückt bzw. ein bestimmtes Wort sagen muss, so dass der Rückruf automatisch startet.
Wie "normale" Anrufe auch sind diese zu Werbezwecken nur dann zulässig, wenn der Verbraucher hierzu sein ausdrückliches Einverständnis erteilt hat. Ist dies nicht der Fall, so liegt ein Verstoß gegen § 7 Abs. Nr. 2 UWG und somit eine wettbewerbswidrige Handlung vor. Der Anrufer kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Meist ist es jedoch schwierig, die Person des Anruferszu ermitteln. Anhaltspunkt bietet allenfalls die Mehrwertdienste-Rufnummer. Bei einer automatischen Weiterleitung wird diese aber nicht genannt.
Bei 0900-Nummern gestaltet sich das Vorgehen recht einfach. Diese Rufnummern werden einzeln zugeteilt und der Inhaber der Nummer lässt sich über eine Datenbank bei der Bundesnetzagentur über das Internet ermitteln. Die Bundesnetzagentur ist dann in der Lage, die Rufnummer zu sperren, so dass Verbrauchern kein weiterer Schaden entstehen kann.
Sollte bei einer 0900-Nummer über die Kosten der Gespräche nicht vorab aufgeklärt werden, so besteht keine Zahlungspflicht des Verbrauchers. Wird dagegen auf die Kosten hingewiesen, so muss man auch bezahlen. Die Tatsache, dass der Werbeanruf gegen geltendes Recht verstösst, führt nicht dazu, dass der Verbraucher bei der Wahl der 0900-Nummer nicht bezahlen muss.
Im Vordringen ist eine neue Technik, die es ermöglicht Telefonate über das Internet zu führen (VoIP = voice over internet protocol). Nutzen beide Gesprächsteilnehmer diese Technik, werden dadurch die Telefonkosten extrem gesenkt. Dies führt aber auch dazu, dass Telefonanrufe ebenso leicht und fast genauso billig wie E-Mails "versendet" werden können. Dies ist zudem weltweit möglich. Es besteht deswegen die Sorge, das solche Internet-Telefonanschlüsse ebenso mit computergenerierten Anrufen zugemüllt werden, wie das bei e-Mail-Postfächern durch Spam-Mails bereits der Fall ist.
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