Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Falsche Werbung mit Testurteilen

Von: Zentrale Onlineredaktion - Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Auszug aus einem Online-Artikel der Stiftung Warentest

Quelle und vollständiger Artikel: http://www.test.de/unternehmen/werbung/missbrauch/

Ein gutes Testurteil der Stiftung Warentest kann den Umsatz eines Produkts massiv ankurbeln. Kein Wunder, dass einige schwarze Schafe versuchen, mit irreführenden oder schlichtweg falschen Ergebnissen zu werben. Rund hundert Fälle werden pro Jahr verfolgt.

So suggerierte eine Finanzfirma in Anzeigen, Finanztest empfehle eine Beteiligung an ihrem Unternehmen, dabei hatte Finanztest davor gewarnt. Ein Elektronikmarkt bewarb ein Handy, einen Plasma-Fernseher und einen Camcorder als „Testsieger“, obwohl die Stiftung Warentest die Geräte nicht einmal untersucht hatte. Bei einer Nachprüfung von Matratzen stellte sich heraus: Sechs von zehn Herstellern, die immer noch mit einem „guten“ Testurteil warben, hatten die Matratzen inzwischen verändert.

Irreführend ist der Gebrauch von Testurteilen auch, wenn nur mit einem Teilaspekt des Urteils geworben wird. So druckte eine Chemie-Firma das Urteil „sehr gut“ in der Kategorie Wirksamkeit auf ihren Schimmel-Vernichter, obwohl es bei dem Gesamturteil nur zu einem „ausreichend“ gereicht hatte.

Einige Verstöße und Schummeleien können Verbraucher leicht durchschauen, wenn sie kritisch prüfen, ob alle wichtigen Elemente des Testsiegels vorhanden sind und ob sie korrekt verwendet werden....

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