Teleshopping: Bequemes Einkaufen mit TückenTeleshopping erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Es ist ein noch relativ junger, aber im Aufstreben befindlicher Vertriebszweig. Gerade bei älteren Menschen, aber auch im ländlichen Raum bietet Teleshopping einige Vorteile: Bequem vom Wohnzimmer aus bestellen; man bekommt die Artikel vorgeführt; mitunter ist auch mal ein Schnäppchen dabei. Im folgenden Beitrag zeigen wir Ihnen die Gefahren auf und geben Tipps.
Teleshopping hat sich als feste Größe im deutschen TV-Markt und als massentauglicher Vertriebskanal etabliert. 13 Jahre nach Start des ersten Teleshoppingsenders in Deutschland (1995) und zeitweise zweistelligen Wachstumsraten präsentierte sich die Branche 2008 mit einer stabilen Umsatzentwicklung.
Die 2007 in Deutschland aktiven Teleshopping-Sender (z.B. QVC, HSE 24, RTL Shop, 1-2-3.TV, Der Schmuckkanal, Juwelo TV) erzielten zusammen einen Netto-Umsatz von 1,14 Mrd. Euro.
Diese Sender verkaufen Waren als eigenständige Shopping-Kanäle in längeren und derzeit zum Großteil live produzierten Sendungen mit direkter Zuschaueransprache.
Auch die kontinuierlich steigenden Kundenzahlen belegen den Erfolg dieses Geschäftsmodells: Knapp zehn Prozent der Deutschen ab 14 Jahre haben im Jahr 2007 bei mindestens einem der Teleshopping-Sender eingekauft.
Von der wirtschaftlichen Stabilität des Teleshoppingmarktes profitiert auch der Arbeitsmarkt: 2007 waren im Teleshopping insgesamt über 6.600 Mitarbeiter beschäftigt. (Quelle. www.goldmedia.com)
Die Unternehmen unterliegen der Aufsicht der Landesmedienanstalten, in Bayern ist dies die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM). Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) koordiniert grundsätzliche und länderübergreifende Fragen der Zulassung und Kontrolle des privaten Rundfunks.
Allerdings hat der positive Trend auch "Schwarze Schafe" mit auf den Plan gerufen: Insbesondere in Internetchats, aber auch in Printmedien wurden eine Reihe von Beschwerden über Teleshopping-Anbieter mit Sitz in Liechtenstein laut.
Am häufigsten von Verbrauchern genannte Vorwürfe:
Darüberhinaus enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oft unwirksame Klauseln.
Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben bereits Abmahnverfahren gegen zwei Teleshopping-Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein in die Wege geleitet.
Die Maschen sind teilweise von einer enormen Dreistigkeit. Solche Geschäftspraktiken sind aus Verbrauchersicht nicht hinnehmbar. Zudem sind sie geeignet, die ganze Branche in Verruf zu bringen.
Die genannten Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein unterliegen allerdings nicht der Aufsicht der deutschen Landesmedienanstalten. In Deutschland, auch in Bayern, gibt es eine ganze Reihe seriöser Anbieter, zu denen keine Verbraucherbeschwerden vorliegen.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum wirtschaftlich-rechtlichen Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte
in Bayern an die Verbraucherzentrale Bayern oder den Verbraucherservice Bayern,
in anderen Bundesländern an die jeweilige Verbraucherzentrale.