So genannte Kaffeefahrten sind einer der "Klassiker" des Direktmarketings. Der besondere Trick besteht darin, Verbrauchern eine Reiseveranstaltung schmackhaft zu machen. Der eigentliche Zweck der Reise besteht darin, Waren zu verkaufen. Hierzu wird eine oft mehrstündige Verkaufsveranstaltung abgehalten, bei der die Waren im besten Licht präsentiert werden.
Zielgruppe unseriöser Anbieter sind meist Senioren. Geködert werden die Teilnehmer mit unverlangt zugesandten Prospekten, die Gewinnversprechen enthalten und großzügige Geschenke ankündigen. Da die Gewinnübergabe "persönlich" erfolgen soll, wird zu einer "Erlebnisreise" oder einem "Ausflugstag" mit dem Bus eingeladen, inklusive Mittagessen, Kaffee und Kuchen und weiteren Zusatzgeschenken, wie etwa einem Akku-Bohrschrauber für jeden Herrn und einen Strauß Rosen für die Dame.
Typisch für unseriöse Anbieter ist, dass sich dem Prospekt nicht entnehmen lässt, wer der eigentliche Veranstalter der Reise sein soll. Bei den Firmen handelt es sich um so genannte Scheinfirmen, die keine Rechtsformbezeichnung (wie beispielsweise GmbH oder AG) und auch keine natürliche Person angeben (wie beispielsweise Firma Sunshine Travel Tours, Inh. Max Mustermann), sondern reine Fantasienamen. Das hat seinen guten Grund, denn sonst könnte man die genaue Adresse im Handelsregister nachlesen und die verantwortlichen Personen ausfindig machen.
Ein weiteres Kennzeichen: es wird keine postalische Adresse (Straße und Hausnummer) angegeben, sondern nur ein Postfach, womöglich auch noch im Ausland. Dies ermöglicht ebenfalls ein Verstecken, weil unter einer Postfachadresse beispielsweise keine Klage zugestellt werden kann.
Typischerweise müssen die Teilnehmer zunächst an verschiedenen Bushaltestellen zusammen gesammelt werden. Meist starten diese Fahrten schon sehr früh am Morgen. Wer als einer der ersten zusteigt, sollte genügend "Sitzfleisch" mitbringen. Drei bis vier Stunden ununterbrochenes Sitzen bis zum ersten Stopp sind keine Seltenheit.
Die Veranstalter halten sich meist bedeckt, wenn es darum geht, ein genaues Ausflugsziel zu nennen. Man fährt deswegen z. B. "ins schöne Altmühltal" oder "ins Oberland". Sofern ein konkretes Ziel angegeben wird, wie z. B. "das wunderschöne Nürnberg" muss sich der Teilnehmer nicht wundern, wenn er statt der historischen Altstadt mit Burg nur einen der zahlreichen außenliegenden Stadtteile durchfahren darf ganz nach dem Motto: Hauptsache das Ortsschild der Stadt Nürnberg wurde passiert! Das eigentliche Ziel der Reise ist meist ein entlegener Landgasthof. Nicht selten entpuppt sich dabei das versprochene üppige Mahl als karge Hausmannskost. Was dann folgt, ist der eigentliche Zweck der Reise aus Veranstaltersicht: die Verkaufsveranstaltung bzw. Warenpräsentation.
Dabei werden bei solchen Veranstaltungen meist unsinnige, zumindest aber fragwürdige oder qualitativ schlechte Waren zu überteuerten Preisen angeboten.
Besonders beliebt sind Nahrungsergänzungsmittel, die vor Krankheiten bewahren oder sogar heilende Wirkung haben sollen, Magnetarmbänder und -matratzen, die das körperliche Wohlbefinden steigern sollen oder Haushaltsprodukte wie Topf- und Messersets.
Durch die aufgeladene Atmosphäre und die rhetorisch gut geschulten Verkäufer werden meist viele der Teilnehmer zum Kauf überredet. Die Waren werden so geschickt angepriesen, dass es den Teilnehmern nicht möglich ist, das Preis-/Leistungsverhältnis einzuschätzen. Vergleichsmöglichkeiten bestehen in dieser Situation nicht. Wer die Waren in Frage stellt, wird nicht selten von den Verkäufern wüst beschimpft oder sogar des Saales verwiesen.
Bei Verträgen, die auf Kaffeefahrten geschlossen werden, handelt es sich um Haustürgeschäfte, so dass dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht.
Zwar werden diese Verträge nicht an der Haustüre abgeschlossen, es handelt sich aber um Freizeitveranstaltungen, die vorrangig im Interesse des Unternehmers durchgeführt werden und deswegen auch zu den Haustürgeschäften zählen.
Rechtliche oder vielmehr praktische Schwierigkeiten gibt es dann, wenn der Teilnehmer an einer Kaffeefahrt bereits den Kaufpreis bar bezahlt oder eine Anzahlung geleistet hat. Oft wird es dann teuer oder sogar unmöglich, wieder an das Geld zu kommen.
Aus der versprochenen Gewinnübergabe ist meist nichts geworden. Entweder hat man übersehen, ein besonderes "Zertifikat" auszuhändigen (das man nie erhalten hat) oder man wird mit anderen fadenscheinigen Erklärungen abgespeist. Die versprochenen Zusatzgeschenke entpuppen sich z. B. als Miniaturen oder haben mit den Beschreibungen im Prospekt nur wenig gemein. So kann es beispielsweise sein, dass es sich bei dem versprochenen Akku-Bohrschrauber nur um einen Schlüsselanhänger im entsprechenden Design handelt.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum wirtschaftlich-rechtlichen Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte in Bayern an die Verbraucherzentrale Bayern oder den Verbraucherservice Bayern, in anderen Bundesländern an die jeweilige Verbraucherzentrale.