Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Internetauktionen: Tipps für Käufer

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Neben rechtlichen Informationen sollen an dieser Stelle auch einige praktische Tipps gegeben werden, damit es erst gar nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Angebot prüfen

Vor jeder Auktion sollte der Verbraucher die Auktionsbeschreibung genau lesen. Oft findet man Hinweise auf kleinere Fehler und Mängel in einer längeren Beschreibung versteckt oder erst am Ende der Beschreibung. Es gab auch schon Fälle, in denen z.B. nur die Verpackung einer Spiele-Konsole verkauft wurde. Gegebenenfalls sollte man sich bestätigen lassen, dass die Ware echt ist.

Man sollte vor allem die Versandbedingungen, Angaben zur Rücknahme und Rückerstattung sowie die Zahlungsmöglichkeiten überprüfen. Sofern im Auktionstext Links enthalten sind, beispielswiese auf die AGBs des Anbieters, sollten auch diese Informationen dort nachgelesen werden.

Weiterhin sollte man auf die Versandkosten achten. Manchmal versuchen die Verkäufer die Provisionen, die sie an den Plattformbetreiber entrichten müssen, durch überteuerte Versand- und Verpackungskosten auf den Käufer abzuwälzen.

Der Verbraucher sollte sich zudem vergewissern, dass die angebotenen Zahlungsmethoden des Verkäufers ein gewisses Maß an Käuferschutz bieten und die gewünschten Zahlungsarten angeboten werden.

Für spätere Reklamationen ist es zu Beweiszwecken hilfreich, die Auktionsbeschreibung und die Dokumente, die sich hinter weiterführenden Links verbergen, auszudrucken oder einen Screenshot anzufertigen.

Verkäufer checken

Man sollte unbedingt einen Blick in das Bewertungsprofil des Verkäufers werfen. Dort finden sich Hinweise auf die Zuverlässigkeit und den Sachverstand des Anbieters.

Die Anzahl der Bewertungen gibt z.B. Aufschluss darüber, ob Geschäfte mit diesem Verkäufer in der Regel unproblematisch verlaufen sind oder nicht. Dabei sollte man sich nicht von der Anzahl der positiven Bewertungen blenden lassen. Manchmal verbirgt sich auch in einer positiven Bewertung noch eine Kritik, wie etwa "lange Lieferzeit ". Erhält der Verkäufer mehrere Dutzend Bewertungen in der Woche, so ist davon auszugehen, dass es sich um einen Unternehmer handelt. In diesem Fall sollte die Auktionsbeschreibung dahingehend untersucht werden, ob ein Widerrufsrecht eingeräumt wird und ob eine vollständige Anschrift und Firmenbezeichnung angegeben ist. 

Bei Unklarheiten Kontakt aufnehmen

Die meisten Auktionsplattformen bieten die Möglichkeit, bereits während der laufenden Auktion mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen. Unklarheiten in der Auktionsbeschreibungoder offene Fragen, z.B. Versand- und Zahlungsmöglichkeiten können auf diesem Weg geklärt werden. Meistens kann anhand der Reaktion schon sehr gut abgeschätzt werden, ob man dem Verkäufer trauen kann oder ob man vorsichtig sein muss.

Sichere Zahlungsmethode

Der Verbraucher sollte sich über die Zahlungsmodalitäten informieren und die sichereste Bezahlform wählen. Die meisten Verkäufer bieten verschiedene Möglichkeiten an. Neben der Überweisung und der Zahlung per Kreditkarte gibt es z.B. auch die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens, der Bezahlung bei Abholung, des Treuhandservices und PayPal.

Man sollte sich zunächst eine persönliche Schmerzgrenze auferlegen, bis zu welchem Betrag man bereit ist, den Kaufpreis vorab zu überweisen. Gerade bei höherpreisigen Produkten sollte eine sichere Bezahlform gewählt werden.

Hilfreich kann hierbei der vom Plattformanbieter empfohlene Treuhandservice sein. Die Betrag wird zunächst an den Treunhandkonto überwiesen und erst dann an den Verkäufer ausgezahlt, wenn der Käufer den Erhalt des Artikels und die Korrektheit der Lieferung bestätigt hat.

Gerade bei gewerblichen Anbietern sollte es auch möglich sein, im Lastschriftverfahren oder nach Warenlieferung gegen Rechnung zu bezahlen. Wer selbst schon über einige positive Bewertungen verfügt, kann sein Bewertungskonto als Nachweis seiner Zuverlässigkeit ins Spiel bringen.

Käuferschutz bietet beim Auktionshaus eBay auch das sogenannte PayPal-Verfahren. PayPal ist ein Online-Zahlungsservice, mit dem man auf eBay und in anderen Online-Shops bezahlen kann. Die eBay-Käufe sind dabei in unbegrenzter Höhe abgesichert .

Etwaige Mängel sofort rügen

Weist die Ware einen Mangel auf, sollte dieser unverzüglich gerügt werden, selbst wenn man nach dem Gesetz nicht dazu verpflichtet ist. Je länger man wartet, desto schwieriger wird unter Umständen die Beweisbarkeit. Bei der Rüge sollte man sich um einen freundlichen und sachlichen Ton bemühen, damit die weiteren Verhandlungen nicht von vornherein unter einem "schlechten Stern" stehen.

Nach der Abwicklung

Erst wenn die gesamte Auktion abgewickelt ist, sollte man die Bewertung des Vertragspartners vornehmen. Wer zu schnell bewertet, hat unter Umständen eine Bewertung abgegeben, die letztlich gar nicht stimmt. Meist gehört es zum Konzept der Auktion, dass sich die Vertragspartner bewerten, deswegen sollte eine (ehrliche) Bewertung immer vorgenommen werden.

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