Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Ratenlieferungsverträge

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Der Vertrieb von Waren mittels so genannter Ratenlieferungsverträge erfreut sich in manchen Branchen großer Beliebtheit.  

Eine Kollektion von Sammelmünzen wird verkauft. Die entsprechenden Münzen werden dann häufig über einen längeren Zeitraum einzeln versandt. Angenommen, es handelt sich um 12 Münzen, so ist es für den Verkäufer attraktiver die Münzen in zwölf Teillieferungen á 14,90 Euro anzubieten, als sogleich den Gesamtpreis von 178,80 Euro vom Kunden zu verlangen. Viele Kunden würden vor so einem hohen Verkaufspreis zurückschrecken.

Ebenfalls unter den Begriff des Ratenlieferungsvertrages fallen z. B. Zeitschriftenabonnements. In der Praxis ist dies wohl auch der häufigste Fall.

Anforderungen

Solche Verträge bedürfen, wenn sie mit einem Verbraucher geschlossen werden, zum einen der Schriftform und zum anderen wird dem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingeräumt.

Der Verbraucher kann sich aber nur in wenigen Fällen auf die mangelnde Form berufen oder auf sein Widerrufsrecht pochen.

Verträge, die der sogenannten Bagatellgrenze unterfallen, sind nämlich von den Schutzvorschriften ausgenommen:
Liegen die Kosten bei einem solchen Vertrag bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit bei weniger als 200 Euro, so gibt es kein Widerrufsrecht und auch kein Schriftformerfordernis. Dies ist besonders häufig bei Zeitschriftenabonnements der Fall. Hier entfällt auch das Widerrufsrecht nach den Fernabsatzvorschriften. So sind z. B. über das Internet abgeschlossene Abo-Verträge wirksam. Das Widerrufsrecht nach den Fernabsatzvorschriften erlischt jedoch nicht, wenn man einen Vertrag über ein Zeitschriftenabonnement am Telefon abgeschlossen hat, z.B. im Rahmen eines unerlaubten Werbeanrufes.

Gerade bei Zeitschriftenabonnements wird die 200-Euro-Grenze von fast allen auf dem Markt erhältlichen Zeitungen und Zeitschriften nicht erreicht.

Bei dem oben gebildeten Beispiel mit dem Bezug von Münzen besteht zwar aus dem Ratenlieferungsvertrag kein Widerrufsrecht und kein Schriftformerfordernis, weil der Kaufpreis insgesamt keine 200 Euro erreicht. Allerdings ist der Käufer hier durch die Regelungen über Fernabsatzverträge geschützt.

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