Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Fristen im Rechtssinne

Von: Redaktion VIS-Recht - Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bei der Lösung von Verträgen z.B. durch Kündigung, Anfechtung, Widerruf, kommt es oftmals auf die Einhaltung einer bestimmten Frist an.

Eine "Frist" im Rechtssinne ist dabei

ein bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum, dessen Überschreitung für den, der die Frist wahren muss, Rechtsnachteile zur Folge hat .

Beispiel: Eine Kündigungserklärung ist nach Ablauf der Kündigungsfrist unwirksam und löst deswegen den Vertrag nicht auf.

Vorschriften zur Berechnung von Fristen finden sich für den Bereich des Privatrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 187 ff BGB).

  • Demnach wird für den Beginn der Frist der Anfangstag nicht mitgerechnet.
    Ausnahme:
    die Berechnung des Lebensalters
  • Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

Beispiel: Frist bis 15. März; Zeitraum endet am 15. März um 24 Uhr.

  • Fristen, die nach Wochen, Monate oder Jahren festgelegt sind, enden mit dem Ablauf des Tages, der durch seine Benennung oder Zahl dem Anfangstag entspricht.

Beispiele: 
Eine einwöchige Frist am Montag beginnend endet am darauf folgenden Montag 24 Uhr.
Eine Frist von zwei Monaten am 15. Mai beginnend endet am 15. Juli 24 Uhr.