Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Ausgesperrt und abkassiert – Vorsicht vor unseriösen Notdiensten

Von: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern

Was tun, wenn die Haustür ins Schloss gefallen ist und man feststellt, dass der Schlüssel von innen steckt? Meist ist es nicht ratsam, im Telefonbuch oder bei der Auskunft nach dem nächstbesten Schlüsseldienst zu suchen und diesen anzurufen. Gerade im Bereich der Notdienste tummeln sich leider neben seriösen Schlossern auch unseriöse Anbieter, die die Notlage des Kunden ausnutzen, um schnelles Geld zu verdienen. Besonders nachts und am Wochenende werden dann stark überhöhte Preise verlangt. Im Folgenden ein paar wichtige Tipps für den Umgang mit Notdiensten.

Vorbeugen

Gegen das versehentliche Aussperren lassen sich Vorkehrungen treffen. Am besten ist es, einen Ersatzschlüssel bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten zu hinterlegen. Außerdem sollte man sich bei Bekannten oder der Innung nach einer örtlichen Firma mit guten Referenzen erkundigen. Es kann auch nicht schaden, die Telefonnummer dieser Firma im Mobiltelefon abzuspeichern.

Keinesfalls sollten Sie Ihren Schlüssel in einem „todsicheren“ Versteck aufbewahren. Besonders beliebt sind Verstecke in der Nähe der Haustür, auf dem Türrahmen oder sogar unter der Fußmatte. Einbrecher kennen diese Verstecke genau und ohne die geringsten Einbruchsspuren können sie dann Ihre Wohnung oder Ihr Haus ausräumen. Ihre Hausratsversicherung wird in diesem Fall nicht Schadenersatz leisten, da es sich nicht um Einbruch, sondern nur um Diebstahl handelt. Dieser ist nicht versichert.

Wenn der Notfall eingetreten ist

Sofern man keine Vorkehrungen getroffen hat, sollte man erst einmal Ruhe bewahren. Klären Sie mit Hilfe kundiger Nachbarn, ob die Tür nicht mit einfachen Mitteln selbst geöffnet werden kann. Vielleicht ist auch ein anderer Zugang wie zum Beispiel über ein geöffnetes Fenster möglich. Denken Sie daran, dass Notöffnungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten teuer sind. Vielleicht können Sie bei Freunden oder Verwandten übernachten, um dann am nächsten Werktag die Tür öffnen zu lassen.

Kriterien für die Wahl des Notdienstes

Es ist menschlich vollkommen verständlich, dass bei einem gebrochenen Wasserrohr oder einer zugefallenen Haustüre niemand auf die Idee kommt, zunächst verschiedene Angebote von unterschiedlichen Firmen einzuholen, um dann das beste auszuwählen. Vielmehr ist entscheidend, dass überhaupt ein Handwerker erreicht werden kann und dass dieser umgehend zu Hilfe kommt. Gerade unseriöse Anbieter machen sich diesen Umstand zunütze und wollen schnell gefunden sein.

Man sollte es deswegen vermeiden, sich an diejenigen Notdienste zu wenden, die in den Branchenbüchern besonders hervorgehoben sind. Auch wenn der Firmenname mit möglichst vielen „A“ beginnt, ist Vorsicht geboten. Die Firmen zielen nur darauf ab, an erster Stelle zu stehen. Skeptisch sollte man auch sein, wenn die postalische Adresse fehlt. Hierunter verbergen sich oft Firmen mit langen Anfahrtswegen, die erhebliche Kosten verursachen. Schlüsseldienste, die nur über eine kostenpflichtigen Mehrwertdienst zu erreichen sind, sollte man grundsätzlich ignorieren.

Empfehlenswert sind dagegen Firmen, die auf die Mitgliedschaft in einem Fachverband verweisen können.

Auftragserteilung

Nach Möglichkeit sollte man sich schon beim Anruf nach den Kosten erkundigen und insbesondere nachfragen, ob und gegebenenfalls von wo Anfahrtskosten berechnet werden. Am besten wäre es, wenn man für dieses Gespräch einen Zeugen benennen kann. Man kann zum Beispiel einen Nachbarn anrufen lassen. Ein seriöser Monteur wird sich vor Ort ausweisen, im besten Fall zeigt er die Handwerkskarte vor, wenn der Schlüssel- beziehungsweise Notdienst in der Handwerksrolle eingetragen ist. Achtung: Ein seriöser Schlüsseldienst fragt nach der Legitimation des Kunden.

Was ist für eine Notöffnung erforderlich?

Türen, die nur zugeschlagen sind, können fast immer ohne Beschädigung des Schlosses geöffnet werden. Selbst abgebrochene Schlüsselreste sind nach Auskunft von Fachleuten mit einigem Geschick aus dem Zylinder ohne Beschädigung zu entfernen. Schauen Sie daher nicht kommentarlos zu, wenn der Schlüsseldienst Anstalten macht, die Tür aufzubrechen oder das Schloss auszubauen. Unseriöse Firmen beschädigen unter Umständen Zylinder und Schloss und verkaufen dem gestressten Verbraucher ein neues Schloss zu überhöhten Preisen. Vermeiden Sie solche Folgegeschäfte so weit wie möglich und lassen Sie vom Notdienst nur das Notwendigste machen. Behalten Sie im Fall der Fälle zu Beweiszwecken das alte Schloss mit Zylinder.

Streitpunkt Bezahlung

Leisten Sie keine Unterschrift, bevor Sie sich den Inhalt einer Erklärung nicht genau durchgelesen haben. Es könnte sich um eine Preisvereinbarung handeln. Wir dort ein überhöhter Preis vereinbart, so muss man ihn auch bezahlen. Ansonsten darf der Notdienst nur die so genannte ortsübliche Vergütung verlangen. In jedem Fall sollten Sie auf einer detaillierten Rechnung bestehen. Falls die Tür lediglich zugezogen war und der Schlüsseldienst nicht bereit war, diese ohne Zerstörung des Schlosses zu öffnen, kann man ihn ohne Bezahlung fortschicken. Begründung: Er hat den Auftrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt.

Verlangt der Monteur einen anderen als den vorher abgesprochenen Preis, sollten Sie standhaft bleiben und nur die vereinbarte Summe bezahlen. Lassen Sie sich in keinem Fall durch Drohungen einschüchtern. Gehen Sie auch nicht in Begleitung des Monteurs an den nächsten Geldautomaten. Manche Schlüsseldienste fordern den Kunden auf, sich das fehlende Geld beim Nachbarn zu leihen. Auch das sollten Sie keinesfalls tun. Weisen Sie bei Unstimmigkeiten darauf hin, dass eine Überprüfung der Rechnung bei der Handwerkskammer oder bei einer Verbraucherzentrale erfolgt. Denken Sie immer daran: Haben Sie einmal voll bezahlt, kann eine Rückforderung meist nur mehr auf gerichtlichem Weg versucht werden.

Symbol leuchtende GlühbirneTipp Wucher

Das Amtsgericht München (Az. 141 C 27160/03) hat in einem verbraucherfreundlichen Urteil einen Schlüsseldienst wegen Wuchers verurteilt. Durch einen Sachverständigen wurde festgestellt, dass die Wuchergrenze von 200 Prozent überschritten war. Die Firma musste die Summe, die über den angemessenen Betrag hinausging, wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzahlen.

Symbol leuchtende GlühbirneTipp Schadensersatz

Ein Schlüsseldienst, der nicht ordnungsgemäß gearbeitet hatte, musste Schadenersatz zahlen (Amtsgericht München, Az. 251 C 21049/04). Der Monteur zerstörte das Schloss und baute einen anderen Zylinder ein, obwohl sich fast jede zugefallene Tür mit einem gebogenen Metallplättchen oder einem Spiralöffner in Sekunden öffnen lässt. Der neue Zylinder passte zudem nicht zur Standardschließanlage des Hauses. Der Gutachter legte dar, dass solche Türen von jeder angelernten Kraft mit einfachsten Mitteln, die nur wenige Euro kosten, ohne irgendeine Beschädigung geöffnet werden können.

Symbol leuchtende GlühbirneTipp Preisempfehlung

Preisempfehlung der Bundesfachgruppe Schließ-und Sicherungstechnik

Definition der Begriffe:

Einfache Notöffnung = unverschlossene Tür, Arbeitszeit maximal 30 Minuten.

Umfangreiche Notöffnung = Tür verschlossen oder mit besonderen Sicherungsmaßnahmen versehen, Arbeitszeit ab 30 Minuten.

Laut der Bundesfachgruppe Schließ-und Sicherungstechnik darf eine einfache Notöffnung durchschnittlich 41 bis 57 Euro pro Stunde kosten, eine umfangreichere Notöffnung zwischen 43 bis 75 Euro pro Stunde. Diese Preise gelten während der regulären Arbeitszeit. Die Preisspannen ergeben sich aus der Lage im ländlichen Raum, in Großstädten oder in Ballungsgebieten.

Aufschläge für Nachtöffnungen und Öffnungen am Wochenende betragen durchschnittlich 50 bis 100 Prozent.

Als Anfahrtskosten dürfen Pauschalen zwischen 9 und 18 Euro gefordert werden. Alternativ können aber auch die Kilometer abgerechnet werden, wobei der Höchstpreis von 1,50 Euro pro Kilometer nicht überschritten werden sollte.

Werkzeugpauschalen sind unzulässig.

Aufsperrpauschalen sind erlaubt. Allerdings darf dann die Arbeitszeit nicht mehr abgerechnet werden.

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