Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Mobilfunkverträge: Handy für 1 Euro?

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Mittlerweile gibt es in Deutschland mehr Mobilfunktelefone als Festnetzanschlüsse. Im Jahr 2009 soll es weltweit 4,4 Milliarden Mobilfunkverträge geben, teilte der Branchenverband Bitkom mit.

Tarife

In der Regel werden zeitlich befristete Verträge angeboten (meist 2 Jahre), die sich automatisch verlängern. Neben den Verbindungsentgelten ist eine Grundgebühr zu entrichten. In vielen Fällen erhält man zum Vertrag ein vergünstigtes Mobiltelefon dazu. Hierdurch steigt dann die monatliche Gebühr. Es gibt aber auch Tarife ohne subventioniertes Handy und in den letzten Jahren wurde Flatrates immer beliebter, die grenzenloses Telefonieren für eine fixe Gebühr erlauben. Bei der Vielfalt der angebotenen Tarife fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Das Einholen gründlicher Informationen im Vorfeld des Vertrags ist deswegen unbedingt erforderlich.

Dabei muss man das eigene Telefonierverhalten berücksichtigen:

  1. Wieviele Stunden telefoniere ich mit dem Handy im Monat?
  2. Werde ich öfter angerufen oder rufe ich andere an?
  3. Telefoniere ich viel ins Festnetz? Oder in andere Mobilnetze? Wenn ja, welche?
  4. Wie viele sms schreibe ich im Monat?
  5. Nutze ich das Handy auch für Datendienste, wie E-Mail, Internet etc.?
  6. Nutze ich mein Mobiltelefon auch im Ausland? Wenn ja, wo?
  7. Brauche ich wirklich ein neues Gerät? Oder tut es das alte auch noch?

Wer sich die Antworten auf diese Fragen selbst gegeben hat, hat es viel leichter, am Markt den geeigneten Tarif zu finden.

Kündigung

Die Verträge, die zurzeit angeboten werden, sehen meist eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren vor, zu deren Ende der Vertrag unter Einhaltung einer vertraglich festgelegten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann.

Wird nach Ablauf von zwei Jahren nicht gekündigt, so verlängert sich der Vertrag meist um ein weiteres Jahr.

Es handelt sich somit fast immer um befristete Verträge, die automatisch weiterlaufen, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Der Kunde ist also für einen längeren Zeitraum an den Vertrag gebunden und kann sich nicht ohne weiteres wieder von ihm lösen. Dies ist insoweit für den Kunden nachteilig, als ihm auch bei Nichtnutzung der vertraglichen Leistung Kosten, etwa als monatliche Grundgebühr oder aber in Form von Mindestumsatzpauschalen entstehen. Wer seinen Vertrag beenden möchte, muss sich deswegen unbedingt mit den Kündigungsmodalitäten vertraut machen. Diese stehen meist im Kleingedruckten des Vertrags.

Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes steht dem Kunden auch bei Mobilfunkverträgen zu, wobei die Anforderungen relativ hoch sind.

Wichtige Gründe können sein:

  • mehrfach falsche Abrechnung durch den Anbieter (AG Frankfurt/Oder, NJW-RR 01, 276),
  • vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung gesetzlicher Pflichten (z.B. Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen),
  • keine Antwort des TK-Anbieters trotz mehrfacher, nachweisbarer Aufforderung

Keine wichtigen Gründe sind dagegen:

  • Verlust des Handys,
  • Umzug des Kunden in eine empfangsschwache Gegend oder ins Ausland oder
  • Belästigung durch Dritte (SMS-Spams, aufgedrängte Anrufe)
  • Funklöcher