Mittlerweile gibt es in Deutschland mehr Mobilfunktelefone als Festnetzanschlüsse. Im Jahr 2009 soll es weltweit 4,4 Milliarden Mobilfunkverträge geben, teilte der Branchenverband Bitkom mit.
In der Regel werden zeitlich befristete Verträge angeboten (meist 2 Jahre), die sich automatisch verlängern. Neben den Verbindungsentgelten ist eine Grundgebühr zu entrichten. In vielen Fällen erhält man zum Vertrag ein vergünstigtes Mobiltelefon dazu. Hierdurch steigt dann die monatliche Gebühr. Es gibt aber auch Tarife ohne subventioniertes Handy und in den letzten Jahren wurde Flatrates immer beliebter, die grenzenloses Telefonieren für eine fixe Gebühr erlauben. Bei der Vielfalt der angebotenen Tarife fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Das Einholen gründlicher Informationen im Vorfeld des Vertrags ist deswegen unbedingt erforderlich.
Dabei muss man das eigene Telefonierverhalten berücksichtigen:
Wer sich die Antworten auf diese Fragen selbst gegeben hat, hat es viel leichter, am Markt den geeigneten Tarif zu finden.
Die Verträge, die zurzeit angeboten werden, sehen meist eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren vor, zu deren Ende der Vertrag unter Einhaltung einer vertraglich festgelegten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann.
Wird nach Ablauf von zwei Jahren nicht gekündigt, so verlängert sich der Vertrag meist um ein weiteres Jahr.
Es handelt sich somit fast immer um befristete Verträge, die automatisch weiterlaufen, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Der Kunde ist also für einen längeren Zeitraum an den Vertrag gebunden und kann sich nicht ohne weiteres wieder von ihm lösen. Dies ist insoweit für den Kunden nachteilig, als ihm auch bei Nichtnutzung der vertraglichen Leistung Kosten, etwa als monatliche Grundgebühr oder aber in Form von Mindestumsatzpauschalen entstehen. Wer seinen Vertrag beenden möchte, muss sich deswegen unbedingt mit den Kündigungsmodalitäten vertraut machen. Diese stehen meist im Kleingedruckten des Vertrags.
Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes steht dem Kunden auch bei Mobilfunkverträgen zu, wobei die Anforderungen relativ hoch sind.
Wichtige Gründe können sein:
Keine wichtigen Gründe sind dagegen:
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