Auch beim Telefonieren besteht heute die Möglichkeit, seinen Vertragspartner frei zu wählen. Zwar hat man einen dauerhaften Vertrag mit nur einem Anbieter, der einem den allgemeinen Netzzugang gewährt, doch ist es auch möglich über einen so genannten Verbindungsnetzbetreiber Gespräche zu führen.
Hierzu verfügt jeder Netzbetreiber über eine Netzbetreiberkennziffer, die immer mit den Zahlen 010 beginnt.
Im Beispiel der Deutschen Telekom AG (DTAG) ist dies die 01033.
Stellt man diese Netzbetreiberkennziffer einfach vor die zu wählende Rufnummer, so lässt sich über diesen Anbieter
telefonieren.
Die Rechnungstellung erfolgt dabei aber über den Anbieter des allgemeinen Netzzugangs, also über die ganz normale monatliche Telefonrechnung. Dort erscheinen die geführten Telefonate dann als Forderung eines Drittanbieters. Dieses Verfahren bezeichnet man als Call-By-Call.
Indem man die Kennzahl eines anderen Netzbetreibers vorwählt (Preselection), ist es möglich TK-Dienstleistungen über diesen in Anspruch zu nehmen. Wer seinen Anschluss bei einem anderen Anbieter als der DTAG hat, muss damit rechnen, dass er die Möglichkeiten des Call-by-Call nur eingeschränkt oder überhaupt nicht nutzen kann. Näheres ergibt sich aus dem Vertragstext.
Bei dieser Form des Call-By-Call wählt der Verbraucher vor jedem Gespräch die gewünschte Netzbetreiberkennzahl. Mit Herstellung einer Verbindung kommt ein Vertrag mit diesem Anbieter zustande, mit Beendigung dieser Verbindung endet auch der Vertrag. Die Vertragskonditionen ergeben sich aus den zum Gesprächszeitpunkt gültigen Tarifen. Die Abrechnung erfolgt meist über den Anschlussnetzbetreiber. Dort erscheinen die Kosten unter der Rubrik: "Verbindungsentgelte anderer Anbieter". Da sich die Tarife ändern können, empfiehlt es sich dringend, ständig Informationen über die aktuellen Tarife einzuholen.
Manche Anbieter rechnen direkt mit dem Verbraucher ab. In diesen Fällen erfolgt vorab eine Anmeldung bei dem jeweiligen Netzbetreiber, meist über eine Service-Hotline. Nachdem der Verbraucher seine Daten (Name und Anschrift) hinterlassen hat, kann er unter Verwendung der Netzbetreiberkennzahl Gespräche über diesen Anbieter führen und erhält eine Rechnung direkt vom Netzbetreiber.
Erst seit dem 25.04.2003 ist auch im Ortsnetz das Telefonieren via Call-by-Call über andere Netzbetreiber möglich. Wer einen anderen Anschlussnetzbetreiber als die DTAG gewählt, kann von dieser Möglichkeit in aller Regel aber keinen Gebrauch machen. Bislang steht dieser Service im Übrigen nicht flächendeckend zur Verfügung, so dass sich mancherorts keine andere Alternative bietet, als die Ortsgespräche über die DTAG abzuwickeln.
Mittlerweile gibt es zahlreiche günstige so genannte Flatrate-Verträge von den verschiedenen Anbietern. Das heißt, man kann für ein bestimmtes monatliches Entgelt unbegrenzt zum Beispiel ins deutsche Festnetz telefonieren. Häufig sind diese Tarife mit einer Internet-Flatrate kombiniert oder es können bestimmte Auslandsoptionen dazu gebucht werden. In manchen Fällen sind die Flatrates beschränkt auf Orts- oder Ferngespräche. Der Verbraucher sollte vergleichen, welche Vertragsart für ihn am günstigsten ist.
Mit steigender Verbreitung von Internet-Breitband-Anschlüssen wächst auch die Nutzung von Internettelefonie.
Viele Haushalte sind heute bereits mit DSL (Internet-Breitband-Zugang) ausgestattet. Doch gerade auf dem Land gibt es noch viele "weiße Flecken". In diesen Fällen bleibt meist nur als kostengünstige Alternative das Surfen über Internet-by-Call. Doch auch für jemanden, der nur sehr selten und jeweils nur kurz ins Internet geht, dürfte Internet-by-Call interessanter sein als ein Internetanschluss mit Grundgebühr. Nachteil ist natürliche, dass das Surfen nur wesentlich langsamer möglich ist.
Neben der Hardware (also einem Analog-Modem oder der ISDN-Karte) wird eine Einwahlnummer, ein Benutzername und ein Kennwort
benötigt. Die angefallenen Kosten werden über die Telefonrechnung abgerechnet.
Internet-by-Call gibt es wie Call-by-Call mit und ohne Anmeldung. Auch Flatrate-Tarife sind möglich.
Der Verbraucher sollte die Preise und Zeitzonen regelmäßig genau überprüfen, da einige Tarife leider mit enormen Preissprüngen arbeiten und schon so mancher Verbraucher eine böse Überraschung erlebt hat. Idealerweise sollte der Tarif angezeigt werden. Es gibt auch Software, die den jeweils günstigsten Anbieter ermittelt.
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