Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Ärger mit dem Fluggepäck

Von: Verbraucherzentrale Bayern

Das Urlaubsziel ist erreicht- der Urlaub kann beginnen. Aber wo ist der Koffer?
Bange Minuten am Gepäckband gehören bei Flugreisen dazu. Denn immer wieder kommt es vor, dass ein Koffer beschädigt, verwechselt wird oder im falschen Flieger handelt. Für die Fluggesellschaften ist das ein alltägliches Problem, denn statistisch warten 4 % der Flugpassagiere vergeblich auf ihr Gepäck. Fluggästen bereitet vor allen Dingen das verschwundene Gepäck erheblichen Ärger, zumal, wenn es nicht erst bei der Heimreise, sondern bereits beim Flug in den Urlaub verloren geht.

Wie kann man sich vor dem Verlust des Fluggepäcks schützen?

Jedes Gepäckstück sollte mit einem Namensschild versehen werden, das sowohl die Heimatadresse wie auch die Urlaubsadresse enthält.
Markierte Koffer können nicht so leicht verwechselt werden.
Rechtzeitiges Einchecken verringert das Risiko, dass der Koffer in der falschen Maschine landet.

Was versteht man unter Reisegepäck ?

Der Begriff des Reisegepäcks umfasst nach Art. 17 Abs.2 Montrealer Übereinkommen das aufgegebene Gepäck und das Handgepäck.
Das Reisegepäck muss sich in der Obhut der Fluglinie befinden. Darunter versteht man den Zeitraum, in dem sich das Reisegepäck auf einem Flughafen oder an Bord des Flugzeugs unter Obhut des Luftfrachtführers befindet.
Außerhalb des Zeitraumes haftet der Luftfrachtführer nur bei einer Pflichtverletzung des Luftfahrtunternehmens

Wie hilft man sich in der Zeit ohne Gepäck?

Viele Fluggesellschaften stellen ein sog. Overnight-Kit zur Verfügung, d.h. die notwendigsten Toilettenartikel. Ansonsten kann man notwendige Anschaffungen selbst tätigen und anschließend das Geld von der Fluglinie zurückfordern. Daher muss man Quittungen gut aufbewahren. Allerdings ist der Flugreisende verpfllichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und deshalb darf man wirklich nur das Nötigste besorgen. Wer aber bei einer Luxuskreuzfahrt zum Captain`s Dinner ohne passende Garderobe dasteht, darf sich auch mit einem teuren Kleid ausstatten. Es handelt sich in diesem Fall um eine begründete Ersatzanschaffung, vorausgesetzt, der Termin liegt so eng, dass es nicht möglich ist, auf das Gepäck zu warten.
Es kann passieren, das die Fluglinie die Ersatzkäufe als Leihgabe betrachtet und diese zurückverlangt, wenn das Gepäck wieder aufgetaucht ist. In diesem Fall sollte man auf Erstattung der Kosten bestehen und sich nicht auf einen Erwerb der Kleidungsstücke zur Hälfte des Kaufpreises einlassen.

Welcher Reisegepäckschaden wird ersetzt?

Neben dem unmittelbaren Schaden (Koffer und Kofferinhalt) wird auch der mittelbare Schaden (z.B. entgangener Gewinn) ersetzt. Bei der Buchung eines Nur-Fluges ist der Anspruch auf nutzlos aufgewendete Urlaubzeit ausgeschlossen. Dieser Anspruch kann aber bei einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Gerichte billigen dem Urlauber in diesen Fällen zu, den Reisepreis um 20 bis 25 % zu mindern, solange ihm sein Gepäck nicht zur Verfügung steht. Eine Reise in einem Luxushotel oder eine Kreuzfahrt kann sogar abgebrochen werden.

Gibt es einen Haftungsausschluss?

Falls das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war, muss die Fluglinie nicht haften.
Bei Handgepäck haftet die Fluglinie nur bei Verschulden, nicht dagegen bei Fahrlässigkeit .

In welcher Höhe wird gehaftet?

Der Höchstbetrag bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks beträgt pro Reisender bis zu 1000 SZR ( das gilt auch für das Handgepäck).
Man kann die Haftung aber erweitern durch Deklaration des höheren Wertes und einer entsprechenden Zuzahlung.
Der Luftfrachtführer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Für das Handgepäck besteht allerdings nur eine Haftung bei Verschulden, da die Obhutspflicht grundsätzlich beim Reisenden verbleibt.

Welche Fristen gibt es?

Beschädigungen am aufgegebenen Reisegepäck müssen innerhalb von 7 Tagen, bei verspätetem Reisegepäckinnerhalb von 21 Tagen nach Verfügungstellung schriftlich beim Luftfrachtführer gemeldet werden. Das ist eine Ausschlussfrist, die keinesfalls versäumt werden darf. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung.
Die Fluggesellschaft muss über die Frist informieren, normalerweise erfolgt dieser Hinweis in den AGB.
Falls das Gepäck verloren oder zerstört worden ist, gibt es keine Anzeigefrist

Wo wird Klage erhoben?

Die Klage auf Schadenersatz muss im Gebiet eines Vertragsstaates des Warschauer Abkommens erhoben werden.
Man hat die Wahl zwischen

  • dem Wohnsitz
  • der Hauptniederlassung der Fluggesellschaft
  • der Geschäftsstelle, durch die der Vertrag geschlossen wurde
  • dem Gericht des Bestimmungsortes (das ist bei einem Hin-und Rückflug der Abflugsort)

Gerichtsstandvereinbarungen in Form von AGB sind nichtig.

Was sind Sonderziehungsrechte?

Schadensberechnungen orientieren sich nach dem Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Die in SZR ausgedrückten Haftungshöchstbeträge sind nach dem Montrealer Übereinkommen in die maßgebliche Landeswährung umzurechnen. Im Falle einer gerichtlichen Entscheidung ist das SZR zu dem im Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblichen Kurs in Euro umzurechnen. Im Fall der außergerichtlichen Schadensersatzleistung kommt es auf den Kurswert zur Zeit der Zahlung an.

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