Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Abzocke im Todesfall - Das Geschäft mit dem Tod

Von: Referat Wirtschaftlicher Verbraucherschutz - Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Unseriöse Machenschaften bei Bestattungen führen zu immer wieder vorkommender Abzockerei bei Angehörigen von Verstorbenen. Wichtig ist für Betroffene, sich vorbeugend zu schützen.

Es gibt leider Zeitgenossen, die selbst aus dem Tod eines Menschen Kapital schlagen wollen. So erregten vor kurzem Fälle Aufsehen, in denen Hinterbliebene Rechnungen mit dem Briefkopf „Bundesanzeiger für Bestattungen“ erhielten. In betrügerischer Absicht wurden angebliche Forderungen für eine Eintragung auf einer Internetseite des „Bundesanzeigers für Bestattungen“ geltend gemacht.

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Abzock-Varianten:

  • Es flattern Rechnungen ins Haus, die zweifelhaft sind. So erhalten z.B. Witwen ab und an Rechnungen für die Lieferung von Pornoheften, die weder bestellt noch je geliefert worden sind. Aus Scham werden solche Rechnungen leider oft beglichen.
  • Oder angebliche Genlabore versuchen Geld von Trauernden zu ergaunern. Es werden Mahnbriefe für einen DNA-Test an gerade verstorbene Menschen gerichtet und bei Nichtbezahlung mit gerichtlichen Schritten gedroht. Eingeschüchterte Hinterbliebene sollen so zur Zahlung bewegt werden.
  • Billige Pauschalangebote von Discount-Bestattern erweisen sich oft als Mogelpackung. Selbstverständlichkeiten müssen als Extraleistung teuer bezahlt werden.

Tipps:

Dubiose Rechungen über angebliche Leistungen an den Verstorbenen

  • Zweifelhafte Rechnungen zunächst gar nicht zahlen, ggf. vom Rechnungssteller eine
    Vertragskopie verlangen
  • Anzeige bei der Polizei erstatten

Vermeidung von Mogelpackungen unseröser Bestatter

  • Klären, was Hinterbliebene/Angehörige selbst erledigen können.
  • Sich über Bestattungsunternehmen informieren (der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. vergibt an qualifizierte, seriöse Bestatter Gütesiegel)
  • Kostenvoranschläge einholen
  • Undurchsichtige Pauschalangebote meiden
  • Nach Vertragsschluss Auftragsbestätigung geben lassen

Eigene Vorsorge zu Lebzeiten

  • Sterbegeldversicherungen: Vertragsbedingungen überprüfen. Monatliche Prämien sind in der Regel niedrig, auf der anderen Seite sind aber auch die Auszahlungen oft gering. Immer wieder zahlen Versicherungsnehmer Beträge ein, die über der Versicherungssumme liegen!
  • Vorsicht vor dubiosen Vorsorgeverträgen von unserösen Bestattern, insbesondere in Pflegeheimen! Solche Bestattungsunternehmen wollen den größten Teil des Geldes nicht für die Beerdigung verwenden, sondern für sich abzocken. Bei Abschluss von Vorsorgeverträgen darauf achten, dass ggf. fällige Vorauszahlungen auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Treuhandkonto angelegt werden (Schutz vor Auflösung oder Konkurs des Bestatters). Verträge können von Kunden, aber auch deren Erben gekündigt werden; in diesen Fällen wird oft eine pauschalierte Schadenersatzsumme fällig!
  • Häufig sinnvoller: Selbst rechtzeitig Geld für Beerdigungskosten auf eigenes Konto ansparen

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