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Zahlreiche Fluggesellschaften haben die seit November 2008 geltenden kundenfreundlichen EU-Vorschriften für Flugbuchungen im Internet noch nicht umgesetzt. Neun Fluggesellschaften hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgemahnt und sie aufgefordert, Preise transparent darzustellen und auf Voreinstellungen zu verzichten. "Lange genug wurden die Verbraucher mit versteckten Preisangaben in die Irre geführt. Damit muss jetzt endlich Schluss sein", erklärt Vorstand Gerd Billen.
Zur Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverband
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EU-Verordnung Nr. 1008/2008 vom 24.09.2008
Hatten Sie auch schon mal Ärger mit einer Handwerkerrechnung? Dann befinden Sie sich in bester Gesellschaft. Immer wieder wundern sich Verbraucher über -aus ihrer Sicht- nicht nachvollziehbare Handwerkerrechnungen. Meist liegt das Problem darin, dass vorab weder ein Kostenvoranschlag oder eine Preisvereinbarung erfolgt ist. Was ist zulässig und wie kann man Ärger vermeiden?
Zum VIS-Artikel über Handwerkerrechnungen
Verbraucherschutzministerin Beate Merk und Ute Mowitz-Rudolph, Geschäftsführerin des VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. (VSB) sind sich einig: "Unseriöse Gewinnversprechen sind nicht nur lästig, sondern für viele Menschen auch gefährlich. Und sie nehmen immer mehr überhand." Mit seiner Aktion "Gewinnmitteilung" hatte der VSB die Verbraucher während der vergangenen Monate aufgerufen, an sie gerichtete Gewinnmitteilungen zu sammeln und in den Beratungsstellen abzugeben. Das Ergebnis: Über 2000 „Sie haben gewonnen Briefe“, die heute der bayerischen Verbraucherschutzministerin Beate Merk übergeben wurden. Dazu Ute Mowitz-Rudolph: "Die Gewinner wären reihenweise Millionäre, wenn sie die Gewinne bekommen würden – die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Zudem sind die Verbraucher den Gewinnmitteilungs-Spam leid und haben das in einer Liste mit 3000 Unterschriften zum Ausdruck gebracht."
Zur Pressemitteilung des bayerischen Justiz- und Verbraucherschutzministeriums
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VIS-Artikel zu unseriösen Gewinnversprechen
Nicht mal der Tod wird von Abzockmethoden verschont. So warnt Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk vor skrupellosen Geschäftemachern, die die Hinterbliebenen mit dubiosen Schreiben und Rechnungen an den Verstorbenen konfrontieren. Die Betroffenen sollten die Rechnungen genau prüfen und bei unbegründeten Forderungen keinesfalls bezahlen.
Zur Pressemitteilung des Bayerischen Justiz- und Verbraucherschutzministeriums
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VIS-Artikel über unlautere Beerdigungsinstitute
Mit Frühlingsbeginn wird überflüssigen Pfunden wieder der Kampf angesagt. Fitnessstudios haben Hochkonjunktur, um Figur und Muskeln in Form zu bringen. Bei der Auswahl des Studios empfiehlt die Verbraucherzentrale Bayern, einen genauen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen. Noch immer würden viele Verträge Klauseln enthalten, die stark von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. "Typische Fallen sind Vertragslaufzeiten, Verlängerungsklauseln und unzulässige Kündigungsbedingungen", weiß Petra von Rhein, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern
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VIS-Artikel zu Sport- und Fitnesstudios mit Checkliste
Was man nicht selbst waschen kann, bringt man in die Reinigung. Doch nicht immer wird zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet. Was tun, wenn beim Reinigen etwas schief läuft? Wie sieht es da mit den Verbraucherrechten aus?
Zum VIS-Artikel über Verträge mit Textilreinigungen
Mit den ersten Frühlingstagen kommen häufig auch die Handwerker ins Haus. Fällige Renovierungs- oder Reparaturarbeiten, die über den Winter aufgeschoben wurden, werden nun in Angriff genommen. Immer wieder ärgern sich Verbraucher allerdings über aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbare Handwerkerrechnungen. Darauf hat Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hingewiesen: "Verbraucher halten in vielen Fällen die Abrechnung des Handwerkers für überzogen. Meist liegt das Problem darin, dass vorab weder ein Kostenvoranschlag noch eine Preisvereinbarung erfolgte. Stattdessen hat man als Verbraucher ein Auftragsformular unterschrieben oder aber es finden sich auf der Rechnung Positionen, über die vorher nie gesprochen wurde."
Zur Pressemitteilung des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums
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Zum VIS-Artikel über Handwerkerrechnungen
Kann ich für die Nutzung eines Internetdienstes, des als kostenlos angepriesen wurde, zur Kasse gebeten werden? Kann ein Online-Verkäufer für fehlerhafte Produkte haftbar gemacht werden? Wie kann ich Spam stoppen? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Internet werden in einem neuen Portal der Europäischen Kommission ausführlich und verständlich beantwortet. Die Spannbreite reicht vom Online-Shopping über Urheberrechte an eigenen Fotos bis hin zum Umgang mit persönlichen Daten.
Zum Portal eYou-Guide der Europäischen Kommission
Mehr zum Thema: VIS-Artikel über
Internet-Begriffe
E-Commerce/Online-Shopping
Spam
Versteigerungen per Internet
Soziale Netzwerke
Nicht nur Straßenkarten und Routenbeschreibungen, sondern Panoramabilder von ganzen Straßenzügen in Deutschland beabsichtigt Google im Internet zu veröfffentlichen und damit weltweit zur Verfügung zu stellen. Die zum Zeitpunkt der Aufnahme sich auf den Straßen, vor den Häusen und in den Gärten befindlichen Autos, Busse, Hunde, Vögel, Bäume und auch Radfahrer, Fußgänger und Sonnenanbeter sind natürlich mit auf den Photos. Möchten Sie das und wenn nicht, können Sie sich wehren?
Zum VIS-Artikel über Google Street View
Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im März entschieden. Der selbständige Zurechnungsgrund für diese Haftung besteht in der von dem Inhaber des Mitgliedskontos geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt hat und ggf. in Anspruch genommen werden kann. Der Inhaber des Accounts haftet also für die Verletzung von Rechten anderer (z.B. Urheberrechten) oder Wettbewerbsverstößen genauso, als hätte er dieses Angebot selbst bei eBay eingestellt.
Zur Pressemitteilung Nr. 55/2009 des BGH
Zur Entscheidung Az. I ZR 114/06
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Zu VIS-Artikeln über Versteigerungen per Internet
Wegen des massenhaften Betruges von Computerbenutzern mit vermeintlich kostenloser Software im Internet ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover. Es laufe ein Verfahren gegen Verantwortliche der Firma mega-downloads.net, teilte die Staatsanwaltschaft Hannover am 25.6.2009 mit und bestätigte Angaben des Internetportals Netzwelt.de. Demnach handelt es sich um Software, die über mega-downloads.net angeboten wurde. Rechnungen seien nicht nur an Nutzer gegangen, die Software heruntergeladen hätten, sondern auch an Verbraucher, die gar nicht auf der Seite gewesen wären. Die Staatsanwaltschaft habe die Konten der Firma mit fast einer Million Euro eingefroren.
Quelle: dpa
Zur Meldung bei netzwelt.de vom 23.6.2009 mit Aufruf an Betroffene
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Zum VIS-Artikel über Abo- und andere Fallen im Internet
Teleshopping erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Es ist ein noch relativ junger, aber im Aufstreben befindlicher Vertriebszweig. Gerade bei älteren Menschen, aber auch im ländlichen Raum bietet Teleshopping einige Vorteile: Bequem vom Wohnzimmer aus bestellen; man bekommt die Artikel vorgeführt; mitunter ist auch mal ein Schnäppchen dabei. In unserem neuen Beitrag zeigen wir Ihnen die Gefahren auf und geben Tipps.
Zum VIS-Artikel über Teleshopping
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Zum VIS-Artikel über Fernabsatzverträge
Hier finden Sie eine eingehende Untersuchung der rechtlichen Aspekte des Musik- und Filmdownloads, der besonders bei Jugendlichen beliebt ist.
Zum VIS-Artikel über Tauschbörsen im Internet
In wenigen Tagen ist Weihnachten ... . Wer partout noch keine zündende Idee für das passende Geschenk hat, greift gerne auf Geschenkgutscheine zurück. Doch hat der Beschenkte daran wirklich nur Freude?
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr e.V. hat zum 01.12.2009 ihre Arbeit aufgenommen. Die neue Schlichtungsstelle ist im Fahrgastrechtegesetz vorgesehen, das Fahrgästen in Deutschland vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen mehr Rechte gibt.
Abmahnungen des Verbraucherzentrale Bundesverband waren erfolgreich: Die Anbieter Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ verpflichteten sich in Unterlassungserklärungen, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nicht mehr zu verwenden.
Bequem von zu Hause aus Ein- und Verkaufen. Das ist nur ein Grund, warum Internetauktionen immer beliebter und verbreiteter werden. Aber ganz unbedarft sollte man nicht an die Sache herangehen, denn es gibt eine Menge zu beachten.
Am 28.10.2009 hat die Postbank mehreren tausend freien Handelsvertretern den Zugriff auf die Girokontodaten ihrer Kunden bis zur Klärung der Rechtslage gesperrt. Damit hat sie auf Kritik von Finanztest vom Vortag reagiert. Die Daten sollten laut interner Postbankanweisung freien Mitarbeitern der 2006 gegründeten Postbank Finanzberatung AG bei ihrer Arbeit helfen. Mit der Weitergabe dieser Daten an die Berater hatte die Postbank nach Ansicht von Stiftung Warentest gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.
Möglichst schnell ins Internet, dass ist der Wunsch aller Verbraucher, die das Internet beruflich und privat nutzen. Dazu bedarf es eines entsprechenden Internet-Anschlusses.
Was muss man bei einer Banküberweisung im Internet beachten?
Wann verstößt man bei Tauschbörsen gegen Urheberrechte? Welche Rechte haben Nutzer im Netz?
Auf diese und ähnliche Fragen gibt es seit kurzen Antworten in zwei neuen Internetportalen
www.verbraucher-sicher-online.de ist ein vom BMELV gefördertes Projekt der TU Berlin. Ziel des Projekts ist es, über die sichere Internetnutzung, den sicheren Umgang mit Computern sowie den Zugang zu digitalen Inhalten und Informationen umfassend und verständlich zu informieren.
www.surfer-haben-rechte.de ist ein Portal des VZBV und soll den Verbrauchern ihre Rechte in der digitalen Welt vermitteln.
Unseriöse Gewinnmitteilungen zu versenden, um vor allem ältere Menschen auf Kaffeefahrten zwecks vermeintlicher Gewinnübergabe zu locken, ist nicht neu. Jetzt häufen sich aber auch in Bayern vermehrt Schreiben von "Dr. Müller & Partner Finanzdienstleistungen", die in Rheinland-Pfalz bereits aufgefallen sind und die dortige Verbraucherzentrale als erste zu einer Warnung an die Empfänger der "Gewinnbriefe" veranlasst hat.
Seit August sind Verbraucher besser geschützt, wenn sie Telefonanrufe von Firmen erhalten, die sie nicht erbeten haben, und am Telefon (oftmals angeblich) einem neuen Vertrag oder einer Vertragsänderung zugestimmt haben.
Viele Verbraucher können ihre monatliche Telefonrechnung nicht nachvollziehen und sehen sich durch hohe Kosten übervorteilt. Wie muss die Rechnung ausgestaltet sein und was können Sie bei berechtigten Einwänden tun?
Jetzt hat die EU gehandelt. Seit Juli 2009 gelten EU-weit Höchstgrenzen für die Handynutzung im Ausland.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Liste mit betrügerischen Internetdiensten zusammengestellt. Eines haben diese unseriösen Anbieter gemeinsam: Mit vermeintlichen Gratisangeboten locken sie ahnungslose Verbraucher in die Kostenfalle.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur werden Verbraucher seit Mitte Juni 2009 wieder verstärkt mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt. Eine Bandansage informiert den Angerufenen darüber, dass die Nummer des Telefonanschlusses ausgelost worden sei und eine kostenpflichtige (0)900er-Rufnummer angerufen werden solle. Die Bundesnetzagentur hat deshalb 16 Rufnummern abgeschaltet. Verbraucher, die von solchen Anrufen betroffen sind, können sich telefonisch unter +49 291 9955-206 oder per Mail unter rufnummernmissbrauch@bnetza.de an die Bundesnetzagentur wenden.
Einige Bahnfahrer dürften das Problem kennen: Man steht pünktlich am Bahnsteig, doch der Zug kommt nicht! Ab dem 29. Juli 2009 hilft hier ein Gesetz zur Verbesserung von Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr. Welche Rechte Ihnen das Gesetz bringt, erfahren Sie in unsererm neuen Artikel.
Bei verhaltensbezogener Werbung im Internet, auch Behavioral Targeting genannt, werden aus dem Surfverhalten des Internetnutzers Informationen gesammelt und für Werbezwecke genutzt. Onlinewerbung wird individuell und zielgerichtet auf der Grundlage dieser Informationen, von Nutzerprofilen und Verhaltensmustern eingeblendet. Dem Internetnutzer wird dadurch Werbung präsentiert, die ihn aufgrund seiner bisherigen Surfverhaltens - nach Meinung der Werbenden - interessieren wird.
Die Kampagne "watch your web" möchte Jugendliche für einen bewussten und kritischen Umgang mit persönlichen Daten im Internet sensibilisieren. Initiiert hat watch your web das Projekt "Jugend online" der IJAB (Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.). Ziel ist es, 12- bis 18-Jährige in ihrer Netzkompetenz zu stärken, ihnen die Risiken im Umgang mit persönlichen Daten aufzuzeigen und ihr eigenverantwortliches Handeln für ihre Datensicherheit zu erhöhen. Die Kampagne wird von den Jugendlichen mit großer Resonanz aufgenommen, da das Thema auf spielerische Weise aufbereitet ist und direkt im Netz vermittelt wird. Die Kampagnenfilme „Mensa”, „Date” und „Masken” sind das Herzstück von watch your web.
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