Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Vom Arbeitsschutz zum Verbraucherschutz - Marktaufsicht durch die Gewerbeaufsichtsämter

Von: Dipl.-Ing. Thomas Erbar - Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsicht

Ureigene Aufgabe der Gewerbeaufsicht als zuständiger Behörde für Arbeitsschutz ist es, über Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten am Arbeitsplatz zu wachen. Im Laufe der Jahre kamen andere wichtige Aufgaben hinzu. So ist die Gewerbeaufsicht inzwischen auch für den Verbraucherschutz bei Non-Food-Produkten verantwortlich.

Ausgangssituation

Die Grundlage der Marktaufsichtstätigkeit der Gewerbeaufsicht findet sich in den europäischen Verträgen. Diese Verträge umfassen unter anderem Maßnahmen, die den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr sowie die Freizügigkeit der Beschäftigten innerhalb der Gemeinschaft gewährleisten sollen.

Im stetig wachsenden europäischen Binnenmarkt wird eine Vielzahl von Maschinen und Geräten, Produkten und Waren aller Art auf dem Markt bereitgestellt, die auch häufig als Massenware aus Billiglohnländern eingeführt werden.

Nicht selten weisen Produkte sicherheitstechnische Mängel auf, die der Verbraucher nicht ohne weiteres erkennen kann. Neben der damit einhergehenden Gefährdung der Verwender ist dies auch ein Wettbewerbsnachteil für diejenigen Hersteller, die den Vorschriften entsprechend produzieren.

Marktaufsicht

Die Europäische Union konnte eine solche Entwicklung nicht hinnehmen, weshalb mittels Produktsicherheitsrichtlinien und deren Überwachung durch die Marktaufsicht ein Instrumentarium geschaffen wurde, welches dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Europa Rechnung trägt und für die Bürger im gesamten europäischen Binnenmarkt ein hohes Schutzniveau gewährleistet.

Vorrangig ist der Hersteller eines Produktes dafür verantwortlich, dass sein Produkt den europäischen Vorschriften entspricht und damit die grundlegenden Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutz erfüllt sind. Dieses auf Eigenverantwortung des Herstellers basierende System erfordert als Gegengewicht eine funktionierende und effiziente staatliche Marktaufsicht.

Die Marktaufsicht überprüft die Übereinstimmung der in den Verkehr gebrachten Produkte mit den harmonisierten europäischen Anforderungen und verfolgt Verstöße gegen die geltenden Sicherheitsvorschriften.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass für alle Marktteilnehmer die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten und ein hohes Sicherheitsniveau im Verbraucherschutz erreicht wird.
In Bayern wird diese Aufgabe durch die Gewerbeaufsichtsämter wahrgenommen.

Informationsquellen

Die Informationsquellen der Marktaufsichtsbehörden erschließen sich durch:

  • Meldung durch das europäische Schnellinformationssystem über gefährliche Produkte (RAPEX),
  • Meldung über das europaweite internet-basierte Informations- und Kommunikationssystem ICSMS ,
  • Marktkontrollen auf Messen und Ausstellungen im Rahmen von Messekommissionen,
  • Mitteilungen anderer Verbraucherschutzbehörden oder sonstiger Behörden,
  • Mitteilungen und Anfragen der Zollbehörden,
  • Publikationen wie Stiftung Warentest, Ökotest, …
  • Hinweise von Verbrauchern,
  • Hinweise von Konkurrenten und Wettbewerbern,
  • Feststellungen bei Betriebsbesichtigungen,
  • Eigeninitiative von Beamten/innen.

Produktprüfungen

Im Rahmen von Schwerpunktprogrammen überprüfen die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter auch eigeninitiativ Produkte bei Herstellern, Importeuren und Händlern. Kann vor Ort keine abschließende Bewertung erfolgen, werden Stichproben entnommen und dem Bayerischen Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit zur messtechnischen Überprüfung übergeben. Bei Vorliegen entsprechender Produktmängel kann beispielsweise angeordnet werden, dass ein weiteres Inverkehrbringen zu unterbleiben hat oder gar ein Rückruf ausgelöst werden muss.

Effizienzsteigerung

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Marktgeschehens moderner und globalisierter Industriegesellschaften ist eine effiziente Marktüberwachung nur möglich, wenn die für die Durchführung zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder die erforderlichen Arbeiten sinnvoll untereinander aufteilen. Dies erfordert eine Koordination der vorgesehenen Überwachungsaktionen und der eingesetzten Ressourcen. Diesem Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit der Marktaufsichtsbehörden der Bundesrepublik Deutschland, das unter Mitwirkung Bayerns erstellt wurde, trägt die Einrichtung des Arbeitsausschusses "Marktüberwachung" Rechnung.

Zusammenfassung

Der Schutz der Verbraucher und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erfordert eine effiziente Marktüberwachung, welche in Bayern von der Gewerbeaufsicht wahrgenommen wird. Die Gewerbeaufsicht hat dieses weite Arbeitsfeld gerade wegen ihrer umfassenden technischen und stofflichen Kenntnisse übertragen bekommen. Unter zunehmender Verwendung moderner Informations- und Kommunikationssysteme wird die Marktaufsicht in Europa und insbesondere in Bayern ständig weiter ausgebaut und optimiert.