Information für Busreisende
über gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer
Sie wollen eine ein- oder mehrtägige Busreise machen und sicher am Ziel ankommen?
Dann reisen Sie am besten mit einem ausgeruhten und damit leistungsfähigen Fahrer, der die gesetzlichen Vorgaben beachtet.
Hier bekommen Sie Tipps, worauf Sie als Fahrgast achten können.
In diesem Beitrag finden Sie
Lenkzeit
Die tägliche Lenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten. Sie darf zweimal pro Woche auf höchstens zehn Stunden verlängert werden.
(Die Tageslenkzeit ist die summierte Lenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit.)
Als Lenkzeiten zählen alle Zeiten des reinen Dienstes am Steuer, insbesondere auch verkehrsbedingte Standzeiten an Ampeln, Kreuzungen oder im Stau.
Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten.
Die summierte Gesamtlenkzeit darf innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Wochen 90 Stunden nicht überschreiten.
Fahrtunterbrechung (Pausen)
Nach einer Lenkdauer von höchstens 4 1/2 Stunden muss der Fahrer eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einlegen.
Die Lenkzeitunterbrechung darf auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, von denen der erste mindestens 15 Minuten und der zweite mindestens 30 Minuten betragen muss.
Der Fahrer muss diese Zeit zur freien Verfügung haben.
(Andere Arbeiten wie beispielsweise Getränkeverkauf sollten durch eine Begleitperson durchgeführt werden. Oder aber die Fahrtunterbrechung muss entsprechend verlängert werden.)
Ausreichender Schlaf (Ruhezeiten)
Ein Fahrer muss während 24 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten. Diese Zeit kann drei Mal pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden.
Bei einer Aufteilung in maximal zwei Abschnitte muss der erste mindestens drei Stunden und der zweite mindestens neun Stunden (gesamt 12 Stunden) dauern.
Fahrer von Mehrfahrerbesatzungen müssen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Stunden eine Ruhezeit von neun Stunden bei stehendem Fahrzeug einhalten. Diese Regelung gilt nur, wenn spätestens eine Stunde nach Fahrtbeginn alle weiteren Fahrer für die gesamte Dauer des Mehrfahrerbetriebes an Bord sind.
Downloads:
- Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals erläutert die StMUGV-Broschüre "Sozialvorschriften im Straßenverkehr "

- Zusätzliche Hinweise gibt z.B. der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. in seinem "Merkblatt für Busreisende: Zehn Fragen zu Ihrer Sicherheit"
VIS-Artikel:
- Straßenkontrollen "Sozialvorschriften im Straßenverkehr" und "Gefahrgutrecht"
- ABS, ASR und ESP: Elektronische Bremsregelsysteme senken Unfallzahlen und retten Leben
- Mit einem Reifen-Pannenset sicher ans Ziel!?
- Unfall: Unfallgefahr(en) und Unfallschutz für den Verbraucher
- Kaffeefahrten (VIS-Modul: Verbraucher & Recht)
Externe Links:
- Bayerische Gewerbeaufsicht
- Crashtests - Kindersitze - Kfz-Zubehör (Interessengemeinschaft Sichere Autos e.V.)