Im digitalen Zeitalter kommt dem Internet eine immer größere Bedeutung zu. Die vielfältigen Möglichkeiten über das Internet zu kommunizieren, sich mit den verschiedensten Informationen zu versorgen und alltägliche Bedürfnisse wie z.B. Fernsehen, Online-Banking und Einkaufen zu befriedigen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 03.12.09 verfügen etwa 73% der deutschen Haushalte über einen Internetanschluss. Ein Bericht der European Interactive Advertising Association (EIAA), der im Jahre 2009 erschienen ist, stellt fest, dass 97 % der 16- bis 24-jährigen in Deutschland sich mittlerweile kein Leben mehr ohne das Internet vorstellen können.
Immer breitere Bevölkerungsschichten nutzen das Internet zum schnellen Informationsaustausch und zum Handel mit den unterschiedlichsten Produkten.
Seit Jahren ist zu beobachten, dass auch mit chemischen Stoffen ein zunehmender Online-Handel stattfindet.
Viele Chemikalien können bereits in geringen Mengen die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt stark gefährden oder es können aus ihnen gefährliche Sprengstoffe hergestellt werden. Aus diesem Grund ist der Verkauf einiger besonders gefährlicher Chemikalien inzwischen europaweit verboten. Andere gefährliche Chemikalien dürfen in Deutschland entweder überhaupt nicht oder nur mit strengen Auflagen über das Internet verkauft werden.
Die nachfolgenden Beispiele zeigen auf, wie gefährlich es ist, wenn Chemikalien in die falschen Hände gelangen:
Nachfolgend werden kurz die wichtigsten Verbote und Abgabebeschränkungen aufgeführt.

Anmerkung:
R 40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
R 62: Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R 63: Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
R 68: Irreversibler Schaden möglich
Mehr hierzu in unserem Artikel "Die Bedeutung der R-Sätze".
Angebot für giftiges Quecksilber:
Asbesthaltiger Katalytofen, der im Rahmen eines Testkaufes trotz Abgabeverbot verkauft wurde:
Sehr giftiger Wühlmauskiller (250 gr.), der im Rahmen eines Testkaufes ohne Einhaltung der Abgabebestimmungen (Versandhandelsverbot für Gifte) verkauft wurde:
Brandfördernder Steinplattenreiniger, der ohne Beachtung der Abgabebestimmungen (z.B. Altersnachweis) verkauft wurde. Er enthält Natriumchlorat das auch zur Herstellung von Sprengstoff benutzt werden kann.
Chloroformhaltige Sekundenkleber (Super Glue), die aufgrund hoher Chloroformanteile nicht an Privatpersonen verkauft werden dürfen:
Die bisherigen Erkenntnisse aus der Überwachung des Chemikalienhandels im Internet zeigen, dass das Internet von vielen Usern vielfach als rechtsfreier Raum angesehen wird, in dem die verschiedensten chemischen Produkte angeboten und bestellt werden können. Viele Internetnutzer wissen nicht oder missachten wissentlich, dass der Verkauf der oben genannten Chemikalien über das Internet eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellt.
Die dezentrale Struktur der Internetanbieter sowie die zunächst nur „virtuell“ vorhandene Ware bewirken, dass einer wirksamen Kontrolle des Chemikalienhandels im Internet mit einer länderbezogenen Überwachung durch örtlich zuständige Behörden alleine nicht mehr zu begegnen war.
Um dieser neuen Herausforderung an den Umwelt- und Verbraucherschutz begegnen zu können, mussten neue Strategien und Methoden zur Überwachung der chemikalienrechtlichen Vorschriften beim Internethandel gefunden werden. Da das Internet ein sehr flüchtiges und ständigen Änderungen unterworfenes Medium ist, müssen diese Strategien und Methoden ständig an die sich ändernden Bedingungen im Internet angepasst und weiterentwickelt werden.
Seit 2004 wird deshalb der Internethandel mit Chemikalien im Auftrag der BLAC (Bund/Länder- Arbeitsgemeinschschaft Chemikaliensicherheit) bundesweit durch die folgenden 3 Behörden überwacht:
Im Rahmen des Projektes werden momentan bundesweit Auktionshäuser und Internethändler auf unzulässige Angebote folgender Stoffe überprüft:
Die Stoffliste wird aufgrund der aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse, weiteren Erfahrungen aus dem chemikalienrechtlichen Vollzug sowie einzelnen Hinweisen von Vollzugsbeamten und von Firmen kontinuierlich erweitert.
Das Überwachungsverfahren gestaltet sich zurzeit wie folgt:
Bei Internetshops, die Stoffe anbieten, für die die Abgabebestimmungen der ChemVerbotsV zu beachten sind, prüft der Bearbeiter die Angaben im Internetangebot und führt ggf. einen Bestellvorgang bis zum letzten Schritt „Bestellung abschicken“ durch. Bei Shops, bei denen vor dem Onlinekauf eine Registrierung notwendig ist, wird auch diese durchgeführt. Falls die notwendigen Nachweise wie Altersnachweis, Verwendungszweck beim Bestellvorgang und/oder der Registrierung nicht abgefragt werden, wird das Angebot an die für den Shop zuständige oberste Landesbehörden für Chemikaliensicherheit oder an eine andere hierfür benannte Länderbehörde weitergeleitet.
Bei den Internetauktionshäusern wird bei eindeutig unzulässigen Angeboten die sofortige Löschung veranlasst und damit ein Verkauf verhindert. Gleichzeitig wird die Adresse der Anbieter bei Auktionshäusern ermittelt und der Vorgang zur weiteren Verfolgung von Verstößen an die obersten Landesbehörden für Chemikaliensicherheit oder eine andere hierfür benannte Länderbehörde weitergeleitet. Bei zweifelhaften Angeboten in Internetauktionshäusern, deren Löschung nicht sofort veranlasst werden kann, wird der Verstoß mit der Adresse des Anbieters ebenfalls an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viele unzulässige Angebote im Rahmen des Internetüber-wachungsprojektes bisher gefunden wurden:
Tab.1: Anzahl der gefundenen Angebote :
Tab. 2: Verteilung der Angebote
Während zu Beginn des Projektes Chemikalienangebote hauptsächlich in Internetauktionshäusern, insbesondere bei Ebay, gefunden wurden, werden seit 2007 zunehmend kommerzielle Internetshops mit unzulässigen Angeboten gefunden. Im Jahr 2010 war ein deutlicher Anstieg der unzulässigen Angebote bei Ebay zu beobachten. Verantwortlich dafür waren 437 Angebote von asbesthaltigen Katalytöfen, die neu in das Untersuchungsprogramm aufgenommen wurden. Die Zahl der restlichen Ebay-Angebote lag 2010 bei 584 und damit annähernd im selben Bereich wie im Jahr 2009.
Das Projekt beschränkt sich aber nicht nur auf die Verfolgung und Ahndung einzelner Verstöße sondern ist auch präventiv ausgerichtet.
Im Rahmen des Projektes wird parallel klein- und mittelständigen Unternehmen Unterstützung angeboten, den Internethandel seriös abzuwickeln bzw. fachkundig zu überwachen. Abhängig vom Gefahrenpotenzial der Chemikalie, deren Verwendungszweck und Abnehmer sind gesetzliche Vorgaben, die in verschiedenen nationalen und europäischen Regelwerken abgebildet sind, zu berücksichtigen.
Zu diesem Zweck wurde federführend von Fr. Dr. Brandt vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt der Leitfaden „Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel“ entwickelt.
Der Leitfaden folgt dem natürlichen Workflow. Auf allgemein verständliche Formulierungen wurde besonderer Wert gelegt. Der Nutzer entscheidet zuerst anhand eines Ablaufschemas, welche der Grundsätze von 1 bis 6 für seine Stoffe im Internethandel zu berücksichtigen sind. Als Auswahlkriterien dienen die Gefahrenmerkmale der Stoffe, die auf der Verpackung deklariert sein müssen. Je gefährlicher die Stoffeigenschaften, desto mehr erhöht sich die Zahl der zu berücksichtigenden Regeln. Der Leitfaden führt im Anschluss die Grundsätze im Einzelnen auf. Dazu zählen die Voraussetzungen zur Stoffabgabe an private oder nur gewerbliche Kunden, Zusatz- oder Ausnahmeregelungen für bestimmte Stoffe usw. Im einfachsten Fall reicht die Einhaltung von Grundsatz 1 aus, d.h. lediglich das Gefahrenmerkmal des Stoffes ist auf der Homepage zu benennen.
Soweit empfehlenswert, werden Mustertexte für die Homepage vorgeschlagen und praktische Hinweise gegeben, z.B. über sichere Verfahren zur Feststellung der Volljährigkeit des Kunden.
Die juristischen Grundlagen mit Kommentierung sind im Anhang des Leitfadens für jeden Grundsatz detailliert dargestellt. Die Angaben wurden von der Internet- AG mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt. Eine Fortschreibung erfolgt entsprechend der juristischen Erfordernisse.
Der Leitfaden ist seit 2009 auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) http://www.blac.de/servlet/is/2146/ unter der Rubrik Publikationen, Thema „Überwachung des Internethandels“ veröffentlicht und kann kostenlos heruntergeladen werden.
Ein Flyer zur Einführung in die GIP wurde von Herrn Becker vom Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz entwickelt und kann unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden: "Gute Internetpraxis Chemikalienhandel".
Die Regierung der Oberpfalz hat zur Information über die Abgabevorschriften von häufig gehandelte Chemikalien eine behördliche MICH Seite und Ratgeber für die Nutzer von Ebay erstellt.
Die Mich Seite kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=chemikalienhandel
Für Folgende Produkte wurden Ratgeber erstellt:
Diese Ratgeber können unter folgendem Link abgerufen werden:
http://search.testberichte.ebay.de/members/chemikalienhandel_W0QQuqtZg
Die Regierung der Oberpfalz hat außerdem mit Ebay vereinbart, dass bei bestimmten Produkten bereits bei der Angebotseinstellung Warnhinweise erscheinen. Diese Warnhinweise sind auch mit den oben erwähnten Ratgebern verlinkt, über die sich Verkäufer über Abgabevorschriften und Gesund-heitsgefahren informieren können.
Warnhinweis bei der Angebotstellung:
In zunehmendem Maße dehnt sich der Internethandel mit Chemikalien europaweit aus. Dies macht eine europaweit abgestimmte Vorgehensweise notwendig. CLEEN (Chemicals Legislation European Enforcement Network), ein informelles Netzwerk von europäischen Staaten mit dem Ziel, den Vollzug des Chemikalienrechtes in Europa zu koordinieren und zu verbessern, bietet die Möglichkeit, bei der Überwachung des Internethandels effektiv europaweit zusammenzuarbeiten.
Herr Dr. Erdmann, einer der deutsche Vertreter bei CLEEN, hat deshalb im Rahmen der beiden letzten CLEEN Konferenzen das bundesweite BLAC (Bund/Länder- Arbeitsgemeinschschaft Chemikaliensicherheit) Projekt zur „Überwachung des Internethandels von Chemikalien“ und das bayerische Sonderprojekt zur „Überwachung der Abgabe von Grundstoffen für die Sprengstoffherstellung im Internet“ vorgestellt und für ein gemeinsames europäisches Überwachungsprojekt geworben.
Die Niederlande, die Schweiz und Deutschland haben daran anschließend im März 2010 bei einer ersten Abstimmungskonferenz bei der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) die Rahmenbedingungen für ein entsprechendes CLEEN Projekt diskutiert. Die deutschen Vertreter (Herr Erdmann, Herr Frenzel und Herr Landauer) haben daraufhin die notwendigen Projektunterlagen für das europäische CLEEN Projekt „e-Commerce II“ entwickelt.
Am 15. und 16. Februar 2011 fand in München die Auftaktveranstaltung für das neue, gemeinsame CLEEN Projekt mit Vertretern aus 9 europäischen Ländern statt.
Das CLEEN-Projekt „eCommerce II“ umfasst die Überwachung von giftigen und sehr giftigen Stoffen, von Bioziden, von Halonen sowie von Sprengstoffgrundstoffen.
Neben Deutschland beteiligen sich die Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Spanien und die Schweiz und Belgien.
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung wurden von den teilnehmenden Ländern die notwendigen verfahrenstechnischen und organisatorischen Maßnahmen für das Gemeinschaftsprojekt festgelegt. Die Überwachungsphase des CLEEN-Projekts beginnt im März 2011. Sie ist zunächst auf ein Jahr angelegt und kann bei Bedarf verlängert werden. Ziel ist die Verbesserung der Überwachung des innerstaatlichen und länderübergreifenden Chemikalienhandels im Internet und die Intensivierung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den beteiligten Ländern.
Homepage eines Chemikalienhändler aus Polen, der Sprengstoffgrundstoffe und giftige Chemikalien im Angebot hat: