Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Die Bedeutung der S-Sätze

S-Sätze sind Sicherheitsratschläge für gefährliche Stoffe und Zubereitungen. Der Wortlaut aller S-Sätze ist im Anhang IV der Richtlinie 67/548/EWG zu finden. Er ist in der veröffentlichten Formulierung zu verwenden. Die vom Hersteller/Importeur von Gefahrstoffen anhand des Leitfadens in Anhang VI der Richtlinie zu vergebenden S-Sätze sind ein wichtiger Bestandteil der Kennzeichnung von Gefahrstoffen.

S1 - S9

  • S1 Unter Verschluss aufbewahren
  • S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
  • S3 Kühl aufbewahren
  • S4 Von Wohnplätzen fernhalten
  • S5 Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)
  • S6 Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)
  • S7 Behälter dicht geschlossen halten
  • S8 Behälter trocken halten
  • S9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren

S12 - S20

  • S12 Behälter nicht gasdicht verschließen
  • S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
  • S14 Von ... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)
  • S15 Vor Hitze schützen
  • S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
  • S17 Von brennbaren Stoffen fernhalten
  • S18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben
  • S20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken

S21 - S30

  • S21 Bei der Arbeit nicht rauchen
  • S22 Staub nicht einatmen
  • S23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)
  • S24 Berührung mit der Haut vermeiden
  • S25 Berührung mit den Augen vermeiden
  • S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
  • S27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen
  • S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel...(vom Hersteller anzugeben)
  • S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
  • S30 Niemals Wasser hinzugießen

S33 - S40

  • S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
  • S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
  • S36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
  • S37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen
  • S38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen
  • S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
  • S40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (vom Hersteller anzugeben)

S41 - S50

  • S41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen
  • S42 Bei Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)
  • S43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden)
  • S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
  • S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
  • S47 Nicht bei Temperaturen über ...°C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)
  • S48 Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben)
  • S49 Nur im Originalbehälter aufbewahren
  • S50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)

S51 - S60

  • S51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden
  • S52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden
  • S53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
  • S56 Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
  • S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden
  • S59 Information zur Wiederverwendung / Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen
  • S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen

S61 - S64

  • S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
  • S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
  • S63 Bei Unfall durch Einatmen: Verletzten an die frische Luft bringen und ruhig stellen
  • S64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser spülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist)

Kombinationen (Beispiele):

  • S1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
  • S3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren
  • S3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren
  • S7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
  • S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
  • S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden
  • S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen  
Vergleich "alte" und "neue" Gefahrenzeichen; Aktion "Schutzschild"

Neue Chemikalienkennzeichnung "GHS"

Bisher wurden chemische Stoffe und Gemische weltweit unterschiedlich behandelt. Für die Kennzeichnung gibt es unterschiedliche Systeme. Dies hat zur Folge, daß eine z.B. eine gewisse Chemikalie in einem Land als nicht-gefährlich, in einem ander aber als giftig oder gesundheitsschädlich eingestuft wird.

Um dies in Zukunft zu vereinheitlichen, wurde von den Vereinten Nationen (UN) ein weltweit einheitliches System, das "Global harmonisierte System GHS" geschaffen. Hierdurch werden die bisherigen Gefahrensymbole abgelöst. Hierfür gelten im EU-Raum Übergangsregelungen.

Dadurch entfallen in Zukunft auch die R- und S-Sätze. Diese werden durch kodierte H- (Hazard Statement) und P-Sätze (Precautionary Statement) ersetzt

Mehr zur neuen Chemikalienkennzeichnung in unserem Fachartikel "Global harmonized System".