Das Spielen und Toben auf Spielplätzen hat eine sehr positive Auswirkung für die individuelle Entwicklung unserer Kinder. Doch wenn Kinder ausgelassen spielen, birgt dies jedoch auch Gefahren.
Spielgeräte wie Rutschen und Klettergerüste haben in der Vergangenheit zu schweren Unfällen mit Kindern geführt. Diese wurden z. B. durch ungeeignete Kleidungsstücke, die z.B. gefährliche Kordeln im Halsbereich aufweisen, verursacht.
Ein weiteres großes Risiko besteht u. a. in der Absturz- und der Einquetschgefahr, die im Umgang mit diesen Spielgeräten entstehen können.
Fangstellen für den Kopf
Öffnungen mit einer Größe zwischen 11 und 23 cm stellen eine Gefahr als Fangstelle für das Kind im Kopfbereich dar.
Hierbei besteht die Gefahr, dass Kinder den Kopf in diese Öffnung stecken und beim Abrutschen in dieser Öffnung hängen bleiben.
Achten Sie deshalb darauf, daß Ihr Kind immer den Fahrradhelm auf dem Spielplatz abnimmt.
Einzugsstellen (Ritzen, Spalten u. ä.) an Spielplatzgeräten stellen ein sehr großes Risiko für Kinder dar. Diese Öffnungen sind sehr klein und somit oft nicht erkennbar.
Hier besteht das Risiko, dass Kleidungsstücke (vergleiche auch die Berichte über gefährliche Kordeln im Halsbereich sowie Schlüsselbänder und Halsketten - eine tödliche Gefahr für Kinder) oder Körperteile (Finger u. ä.) in die Einzugsstelle geraten. Das Kind nimmt beim Spielen diese Gefahr nicht wahr und es kommt zu schweren, teilweise tödlichen Verletzungen.
Die max. Fallhöhe ist grundsätzlich von der vorhandenen Bodenart abhängig.
So sind bei Stein- und Betonböden Fallhöhen von max. 0,6 m zulässig.
Im Garten mit Rasenuntergrund ist die max. Fallhöhe auf 1,5 m zu begrenzen.
Bei besonders großen Klettergerüsten ist der Untergrund mit Holzschnitzeln oder Rindenmulch auszustatten, hier beträgt die Fallhöhe max. 3 m.
Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, die Untergründe zu inspizieren und ggf. auszubessern bzw. auszutauschen.
Bitte achten Sie darauf, dass keine spitzen und scharfen Gegenstände auf dem Boden liegen bzw. an den Spielplatzgeräten vorhanden sind.
Bei mehreren Spielplatzgeräten, die nebeneinander gestellt werden, ist auf einen entsprechend großen Sicherheitsfreiraum zu achten.
Die Abstände zwischen den Spielplatzgeräten richtet sich nach der Fallhöhe. So ist bei großen Fallhöhen der Sicherheitsabstand zu erhöhen.
Für Fallhöhen von 0,6 bis 1,5 m beträgt der Sicherheitsabstand 1,5 m.
Ab Fallhöhen von 1,5 bis 3 m erhöht sich der Sicherheitsabstand auf 2,5 m.
Besonders wichtig ist es, Spielplatzgeräte wie z.B. Leitern, Tore, Ballwände, Kletterwände und Basketballkörbe gegen Umkippen zu sichern.
Der Durchmesser von Griffen und Seilen sollte so beschaffen sein, dass Kinder die Stange mit den Händen gut umschließen können, damit ist ein guter Griff gewährleistet.
Dies bedeutet einen minimalen Durchmesser von 1 cm. Die Griffe dürfen keine scharfen Kanten und Ecken oder Splitter besitzen.
Achten Sie auf ausreichende Freiräume, da an Schaukeln häufig mehrere Kinder gleichzeitig spielen.
Es besteht sonst die Gefahr, dass spielende Kinder z.B. zwischen einem schaukelnden Kind und einem Pfosten eingequetscht werden.
Öffentliche Spielplätze sollten durch eine visuelle Routineinspektion in Abständen von 1-3 Monaten überprüft werden. Hierbei ist besonders auf Vandalismus, scharfe Kanten, die Bodenoberfläche und offensichtlichen Verschleiß zu achten.
Die jährliche Hauptinspektion ist von sachkundigen Personen durchzuführen. Generell sind die Betreiber von Spielplätzen für die technische Sicherheit der aufgestellten Geräte verantwortlich.
Dies entbindet die Erziehungsberechtigten jedoch nicht von ihrer Aufsichtspflicht!
Obwohl die oben genannten Hinweise explizit für "Öffentliche Spielplätze" gelten, empfiehlt es sich offensichtlich, auch für private Spielplätze ähnlich strenge Messlatten anzulegen.
Bei der Beschaffung von Spielplatzgeräten empfiehlt es sich darauf zu achten, dass der Hersteller seine Produkte nach der DIN EN 1176 "Spielplatzgeräte" (Teile 1 bis 7) anfertigt!!