Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen verletzen sich alljährlich viele Wintersportler beim Skifahren oder Snowboarden.
Das Tragen eines Helms kann schwere Kopf- und Gehirnverletzungen verhindern.
Dieser Beitrag soll Wintersportlern Informationen darüber geben, welche generellen Anforderungen ein Skihelm erfüllen muss.
Der Skihelm soll leicht sein, vor Wind und Kälte schützen, muss gut sitzen und darf nicht drücken. In jedem Fall muss er so fest sitzen, dass er bei einem Sturz nicht vom Kopf abgestreift werden kann.
Skihelme für alpine Skifahrer und Snowboarder werden in zwei Klassen eingeteilt: Klasse A und Klasse B
Klasse A-Helme schützen einen größeren Bereich des Kopfes. Sie bieten auch eine höhere Durchdringungsfestigkeit (gegen spitze Gegenstände wie Skistöcke etc.). Bei diesen Modellen müssen die Schläfen und der Ohrenbereich von der Helmschale bedeckt sein. Kleinere Öffnungen zum besseren Hören und/oder zur Belüftung sind erlaubt.
Klasse B-Helme bieten aufgrund der kleineren Helmschale mehr Belüftung und besseren Hörkontakt zu "Außenwelt", schützen aber einen kleineren Bereich des Kopfes. Sie weisen ein geringeres Maß an Durchdringungsfestigkeit. auf.
Eine auffällige Außenfarbe, die sich von weiß und grau deutlich abhebt, trägt zur Erhöhung der Sicherheit auf der Piste bei.
Den guten Sitz können Sie am einfachsten testen, indem Sie den Helm aufsetzen, das Kinnband nicht schließen und den Kopf schütteln: Der Helm darf nicht wackeln oder verrutschen.
Um nicht immer wieder neue Helme für Ihren Nachwuchs kaufen zu müssen, sollten Sie auf den Kopfumfang einstellbare Helmsysteme achten. Der Verstellmechanismus muss so konzipiert sein, dass sich nach der Einstellung der Helm bei der Verwendung nicht von selbst verstellt.
Bitte beachten Sie bei der Anschaffung einer Kinderausrüstung unseren diesbezüglichen Beitrag Kinderskiausrüstungen.
Der Kinnriemen sollte mindestens 15 mm breit und fest mit der Helmschale verbunden sein. Weiche bzw. gepolsterte Riemen erhöhen den Tragekomfort.
Die Größenverstellung und der Schließmechanismus sollten leichtgängig sein.
Der Helm muss auch mit einer Seh-, Ski- oder Sonnenbrille bequem zu tragen sein. Deshalb die Brille beim Helmkauf mitnehmen! Für den sicheren Halt der Skibrille sollten auf der Helmschale Einkerbungen oder Schlaufen aus weichen Materialien angebracht sein, in denen das Skibrillenband fixiert werden kann.
Ski-Helme sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als persönliche Schutzausrüstung eingestuft und unterliegen der EU-Richtlinie 89/686/EWG. Alle in der EU angebotenen Skihelme müssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen dieser Richtlinie entsprechen.
Skihelme für den alpinen Skilauf müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Durch das Anmbringen der CE-Kennzeichung bestätigt der Hersteller, dass der Skihelm den gültigen Europäischen Richtlinien entspricht.
Dieses Zeichen darf der Hersteller jedoch erst anbringen, wenn der Helm durch eine zugelassene Prüfstelle geprüft ist und diese bescheinigt, dass der Skihelm mit den einschlägigen europäischen Bestimmungen übereinstimmt (Baumusterprüfung).
Auf Ski-Helmen ist mit unter ein Hinweis "DIN EN 1077" zu finden. Damit gibt der Hersteller den Hinweis, dass er diese Norm zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinie anwendet.
Der Hersteller muss zum Skihelm eine Informationsbroschüre an den Verbraucher mit aushändigen, aus der alle zweckdienlichen Angaben zu entnehmen sind. Neben den Namen und Anschrift des Herstellers bzw. des Importeurs müssen darin z.B. auch Angaben für Lagerung, Gebrauch, Reinigung, Einstellungen, Wartung, Haltbarkeit enthalten sein.
Die Informationsbroschüre muss klar und verständlich und mindestens in deutscher Sprache verfasst sein. Lesen Sie vor dem Kauf sorgfältig diese Informationsbroschüre des Herstellers, ob der Helm für ihren Einsatzzweck überhaupt geeignet ist.
Achtung: Verwenden Sie keine Fahrradhelme zum Skifahren oder Snowboarden!
Hier fehlt die Durchdringungsfestigkeit. Sie sind auch nicht auf Kältefestigkeit geprüft.