Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Verschluckbare Spielzeugteile

Immer wieder ereignen sich schwere, meist tödliche Unfälle, bei denen Kinder Kleinteile verschlucken.
So ereignete sich z.B. mit einem 4-jährigen Kind ein tödlicher Unfall. Unfallursache war ein Pfeifmechanismus, der sich aus einem Quietschtier löste. Das Kind nahm den Mechanismus in den Mund um Luft hindurch zu blasen, dabei verschluckte es das Kleinteil und erstickte.

Kleine Einzelteile von Spielzeug

Untersuchungsergebnis "Kleinteile"

Bei einer durch das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg durchgeführten Überprüfung im Handel wurden zahlreiche Artikel (meist Quietschenten) aus dem Verkauf genommen, bei denen sich der Pfeifmechanismus löste.Weiterhin wurde festgestellt, dass sich bei einigen Artikeln der Pfeifmechanismus erst im Rahmen der Benutzung des Spielzeug (z.B. im warmen Badewasser unter Einfluss von Seife) leicht herauslösen lässt (Bild 1).

Der Verkauf dieser fehlerhaften Artikel wurde durch die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter untersagt.

Des weiteren taucht im europäischen Binnenmarkt immer wieder Spielzeug auf, bei denen sich Kleinteile ablösen.

  • So wurde z.B. in Dänemark Holzpuzzles für Kinder unter 3 Jahren vorgefunden, bei denen die Knöpfe der Holzteile nicht die notwendige Festigkeit aufwiesen.
  • In Deutschland waren Plüschtiere auf dem Markt, bei denen sich die Augen (bestehend aus aufgeklebten Halbschalen) lösten.

Wie ist die Rechtlage?

Einige Hersteller und Importeure derartiger Produkte haben standardmäßig auf ihren Etiketten die Altersbeschränkung "Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren wegen verschluckbarer Kleinteile" angebracht.

Diese Einschränkung ist für derartiges Spielzeug nicht zulässig!

Denn generell gilt:

Quietschspielzeug sowie Spielzeug mit weicher Füllung zum Halten und Kuscheln (Weichspielzeug) wird als Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren eingestuft (vgl. "Weitere Informationen")

Hinweis

Bevor Sie Ihrem Kind Spielzeug geben, überprüfen Sie das Spielzeug auf ablösbare Kleinteile. D.h.:

  • Achten Sie bereits beim Kauf der Ware (vor allem auch bei Second-Hand-Ware) auf lockere Kleinteile z.B. abziehbare Räder oder gelöste, brüchige Klebestellen. Im Zweifelsfall sollte von einem Kauf des Produktes abgesehen werden. 
  • Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit das vorhandene Spielzeug Ihres Kindes auf lösbare Kleinteile.

Wie der eingangs erwähnte Unfall zeigt, ist die Altersgrenze von 3 Jahren keine Garantie dafür, dass auch ältere Kinder Kleinteile verschlucken.

Resümee

Verschluckbare Teile kann man ebenso bei anderen Produkten finden!

Aus Frankreich wurde ein tödlicher Unfall gemeldet, bei dem sich ein Saugnapf einer Autosonnenblende löste und von einem Kind verschluckt wurde. Der Saugnapf hatte eine ausreichende Größe (> 31,7mm) und erfüllte somit die Vorgaben des Verschluckzylindertestes.

Da der Saugnapf

a) auf Grund seiner Größe nicht als verschluckbar galt
b) es sich bei der Sonnenblende um kein Spielzeug handelt

musste er nicht die geforderte Festigkeit besitzen und ließ sich leicht von der Sonnenblende lösen.

Derartige Unfälle, bei denen Kinder Teile von Produkten - bzw. bei entsprechender Größe - den Artikel selbst, verschlucken, sind nicht gänzlich auszuschließen, lassen sich aber bei entsprechender Sorgfalt beim Kauf der Produkte weitestgehend vermeiden.

Tipp

Überprüfen Sie nicht nur das Spielzeug sondern auch die Gegenstände, die sich in der Umgebung Ihres Kindes befinden auf lösbare Teile (zumindest bis zu einer Größe von ca. 45 mm) und entfernen Sie diese lösbaren Teile.

(Lose bzw. lösbare Saugnäpfe an Spielzeugen müssen nach Nr. 8.32 der EN 71 Teil 1einen Durchmesser von mindestens 44,5 mm aufweisen)

Kleines Metallteil

Weitere Informationen

Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren darf keine ablösbaren Kleinteile enthalten.
Kleinteile sind alle Teile, die in den Prüfzylinder (Ø 31,7 mm, Bild 2) passen.
"Nicht ablösbar" bedeutet z.B., dass die Kleinteile einer Abreißkraft von

  • 50 N bei Teilen bis 6 mm Größe
  • 90 N bei Teilen über 6 mm Größe

standhalten müssen. (10 N entspr. ca. 1 kg)

Verschluckzylindertest
(Nr. 8.2 der DIN EN 71 Teil 1 " Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften")

Der Zylinder wird auf eine ebene Unterlage gestellt.
Das Spielzeug oder Einzelteile des Spielzeugs werden in einer beliebigen Position in den Prüfzylinder untergebracht. Dabei ist zu beachten, dass das Prüfteil in keiner Weise zusammengedrückt werden darf! 

Der zu untersuchende Gegenstand muss vollständig in den Zylinder passen; d.h. ragt ein Teil des Gegenstandes aus dem Zylinder heraus, handelt es sich um kein verschluckbares Kleinteil im Sinne der Norm.