Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Spielzeug aus selbstquellenden Materialien

Von: Günter Kroh - Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsicht

Hmm, der Sebastian ist schon ein ganz Lieber und das coole Teilchen kostet ja auch gar nicht so viel! Wer denkt schon Arges, wer kennt schon die Materialien aus denen das (Klein-) Spielzeug besteht, aber deshalb ist Vorsicht geboten! 

Selbstquellende Kunststofftiere

Kleinspielzeug

Um ihren  "Kleinen" oder ihren Enkeln eine kleine Freude zu machen, kaufen Eltern oder Großeltern ab und zu ein Mitbringsel (z.B. Kunststofftiere wie Wale, Bären, Kaninchen oder Schweinchen). Die Materialien aus denen diese Spielsachen bestehen, kennen sie meistens gar nicht.

Problemsituation

Manche dieser Spielzeugfiguren bestehen aus selbstquellenden Materialien; oft stellen sie aber augenscheinlich hinsichtlich ihrer Größe keine Gefährdung dar. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Kleinteile abgetrennt  (abgebissen) und verschluckt werden. Im Magen-Darmtrakt vergrößern sich diese Teile dann auf ein Vielfaches ihres ursprünglichen Volumens.

Selbstquellende Kunststofftiere

Vergleich: Normal - Aufgequeollen In einem Laborversuch quoll ein solches Spielzeug bei einer 24 Stunden Lagerung im Wasser auf das 2,5-fache auf! Zudem besteht die Gefahr, dass abgebissene und verschluckte Plastikteile spitze und scharfkantige Stellen aufweisen, die Darmverletzungen hervorrufen können.

Dies kann für Kinder lebensbedrohend sein. Es könnte zu einem Darmverschluss oder wenn spitze und scharfe Teile vorhanden sind, zu einer Perforation der Darmwand kommen.

Kaufhinweise

Vor dem Kauf sollten sie sich in jedem Fall die Frage stellen, ist das Spielzeug für mein Kind überhaupt schon geeignet! Darüber hinaus sollten vor dem Kauf die Warn- oder Gefahrenhinweise (Verpackung, Beipackzettel) sorgfältig gelesen werden.

  • Sind die Waren-/Gefahrenhinweise verständlich und gut sichtbar angebracht! 
  • Ist das Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren oder 36 Monaten geeignet oder nicht!
    Wenn nicht, muss eine Begründung angegeben sein, warum es für Kleinkinder ungeeignet ist (z. B. verschluckbare Kleinteile).

Auf dem Spielzeug selbst oder auf der Verpackung muss die CE-Kennzeichnung angebracht sein. Damit dokumentiert der Hersteller, dass das Spielzeug den in Europa einheitlich festgelegten Mindestanforderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz entspricht oder nach der "Spielzeug-Norm" DIN EN 71 Teil 1 ff gefertigt wurde. 

Gütesiegel

Ein Gütesiegel ist das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit). Sie kaufen dann Spielzeug, welches einer besonderen Sicherheitsprüfung unterzogen wurde und von dem daher i.d.R. keine Gefahr ausgeht, und somit Ihnen, Ihren Kindern oder Enkeln Freude macht. 

Sonstige Hinweise

  • Überprüfen Sie auch in Gebrauch befindliches Spielzeug auf Beschädigungen oder auf Gebrauchstauglichkeit. Kaputtes bzw. beschädigtes Spielzeug gehört in die Müllsammelstellen!  
  • Denken Sie immer an den unglaublichen Erfindungs- und Einfallsreichtum ihrer Kinder!

Sollten Sie trotzdem unsicher sein, wenden Sie sich zu einer Beratung an den Fachverkäufer.