Für Kinderspielzeug gibt es eine Europäische Norm (DIN EN 71 "Sicherheit von Spielzeug"). Teil 1 dieser Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren fest. Die Norm dient dazu, die für den Benutzer nicht unmittelbar erkennbaren Gefahren so weit wie möglich zu verringern.
Im allgemeinen wird Spielzeug für ein bestimmtes Kinder-Alter konstruiert und hergestellt. Das Spielzeug sollte daher mit großer Umsicht unter Berücksichtigung der geistigen und körperlichen Entwicklung des Kindes ausgewählt werden.
Spielzeug mit weicher Füllung und einfachen Formen zum Halten und Kuscheln (Plüschtiere) wird per Definition als Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten angesehen.
Für Plüschtiere sind genaue Anforderungen bezüglich der verwendeten Materialien, Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung festgelegt.
Das verwendete Material für Plüschtiere muss neu sein, äußerlich sauber und frei von Schädlingsbefall.
Spielzeug mit monofilen Fasern, die an einem Gewebe befestigt sind und im gestreckten Zustand länger als 50 mm sind, muss folgenden Hinweis tragen:
"Vorsicht ! Wegen langer Haare nicht für Kinder unter 10 Monaten geeignet."
Monofile Faser sind bei Spielzeug unüblich, aber möglich. Monofile Fasern sind relativ starr und ähneln Tennissaiten bzw. Angelschnürren.
Spielzeuge mit weichen Füllmaterialien dürfen keine harten oder spitzen Fremdkörper enthalten (wie Teilchen aus Metall, Nägel, Nadeln, Splitter).
Quellende Materialien dürfen ihr Volumen, wenn sie Wasser ausgesetzt werden, in keiner Abmessung um mehr als 50 % vergrößern.
Das Verpackungsmaterial, das mit dem Spielzeug verkauft wird, ist nicht zum Spielen vorgesehen. Es sollte von Ihnen ordnungsgemäß entsorgt oder sicher gelagert werden.
Plüschtiere müssen sauber ausgeführte Nähte besitzen.
Einzeln angebrachte (und für sich verschluckbare) Teile (wie Annäher, Assesoires bzw. angenähte Beine, Arme, usw.) dürfen bei einer aufgebrachten Kraft von 90 N (ca. 9 kg) nicht abreißen.
Teile von Plüschtieren die kleiner als 6 mm sind (z.B. Augen) müssen eine Zugkraft von 50 N (ca. 5 kg) widerstehen.
Saugnäpfe an Plüschspielzeug, die einen Durchmesser < 44,5 mm haben, sind nur zulässig, wenn sie einer Zugkraft von 90 N standhalten und sich die Saugnäpfe auch nicht durch Herausfädeln (z.B. durch eine Schlaufe) entfernen lassen.
Generell muss Spielzeug mit gut lesbaren und geeigneten Hinweisen in der jeweiligen Landessprache versehen sein.
Wichtig: Eltern und Aufsichtspersonen werden nicht aus ihrer Pflicht zur Beaufsichtigung des Kindes beim Spiel entlassen.