Diese wie ein Motorrad auf vier Rädern aussehenden Fahrzeuge kommen auch in Deutschland immer mehr in Mode. Die aus den USA stammenden vierrädrigen Fahrzeuge sind jetzt auch bei uns im öffentlichen Straßenverkehr immer öfters zu sehen.
Ein regelrechter Boom rund um das Quad ist inzwischen auch in Deutschland ausgebrochen, wie die ständig steigenden Zulassungszahlen zeigen.
Für die meisten Benutzer eines Quads bzw. für Motorsportfans steht der Fun-Faktor mit so einem Gefährt im Vordergrund.
Geführte Quad-Touren, Fahrten im Gelände, Quad-Safari am Urlaubsort bzw. Abenteuerurlaub mit dem Quad liegen momentan voll im Trend.
Aber auch z.B. Menschen mit einer Störung des Gleichgewichtssinns oder mit einer Gehbehinderung greifen gerne zu dieser Fahrzeug-Variante.
Doch der "richtige" und damit sichere Umgang mit so einem Funmobil muss erst erlernt werden, denn auf Grund des speziellen Fahrverhaltens eines Quads sind sie nicht mit einem Auto oder wie man leichthin annehmen könnte, mit einem Motorrad vergleichbar. Viel zu schnell können vor allem ungeübte Fahrer im Straßenverkehr bzw. bei Fahrten im Gelände die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren.
Dies führt dann meist zu schweren Unfällen, deren Folgen oft schlimmer sind als bei einem "normalen" Motorradunfall; an den Unfall des bekannten Rockmusikers Ozzy Osborne sei an dieser Stelle erinnert.
Wenn Sie sich das Vergnügen gönnen möchten, solch ein besonderes Fahrzeug zu fahren, muss die Sicherheit von Ihnen, der anderen Verkehrsteilnehmern bzw. Gleichgesinnten im Vordergrund stehen!
Ursprünglich wurden die Quads als geländegängige Fortbewegungsmittel und Arbeitsgeräte für Waldbesitzer, Landwirte, Förster und Jäger konstruiert. Diese auch ATV (kurz für All Terrain Vehicle, deutsch: „Geländefahrzeug“) genannten Fahrzeuge kommen inzwischen auch bei der Bergrettung zum Einsatz. Mit so einem Fahrzeug kommt man fast überall hin, ohne sich besondere Gedanken über den jeweiligen Untergrund (Wald, Berge, Feldwege und Straßen) machen zu müssen.
Der Vorteil der Quads liegt darin, dass sie relativ klein, wendig und geländegängig sind, aber auch über eine gute Motorleistung verfügen.
Allerdings hat sich im Laufe der letzten Jahre ein Wandel vom nüchternen Arbeitsgerät hin zum sportlich, flotten Freizeitgerät durch verschiedenes Zubehör, diverse Anbauten und Verbreiterungen vollzogen.
Der Trend geht momentan zu den sog. "Street-Quads" mit vielen Chromteilen zum Fahren auf der Strasse und im Stadtverkehr, sowie zu den eher sportlichen Quads die mehr für Touren geeignet sind.
Es gibt auch einige professionelle Sport-Quad-Fahrer, die auf speziell abgesperrten Bahnen ihre Wettkämpfe (Motocross- bzw. Straßenrennen) austragen.
Ein Quad wird abhängig vom Motorhubraum, Motorleistung, bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit sowie dem Leergewicht in eine der nachfolgenden vier Fahrzeugklassen eingestuft.
Es werden generell zwei Arten von Quads unterschieden:
Hinweis:
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass nur Quads mit einer Motorleistung von max. 15 KW bzw. 21 PS und evtl. mit festgelegter Übersetzung (Beritzelung) für den Straßenverkehr zugelassen werden können.
Die Mehrzahl der Quads haben mittlerweile eine sogenannte EG-Typ-Genehmigung.
Der Quad-Hersteller erhält nach einer bestandenen Prüfung die Genehmigung für den jeweiligen Fahrzeugtyp. Durch diese EG-Typ-Genehmigung entfällt die bislang übliche Einzelabnahme für jedes Fahrzeug durch eine Prüfstelle.
Durch die EG-Typ-Genehmigung wird ebenfalls festgelegt, ob das Quad für die Beförderung einer Einzelperson oder von zwei Personen zugelassen ist. Die Regel ist der Zwei-Personen-Betrieb. Ein dem entsprechender Eintrag befindet sich im Fahrzeugbrief und -schein.
Nach der StVZO befähigt zum Fahren von Quads nur der Führerschein der neuen Klasse B bzw. der bisherigen Klasse 3; diese Regelung gilt auch für Quad's mit nur 50ccm.
Die Führerscheine der Klassen A, A1, M (neu) bzw. 1, 1a, 1b (alt) gelten für Quads nicht.
Ab dem 01. Februar 2005 dürfen bereits 16jährige mit der neuen Führerschein - Klasse S ein Quad mit max. 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern fahren.
Wie wir alle wissen, ist es beim "Autofahren" nicht unbedingt üblich, einen Helm zu tragen. Beim Quad jedoch gilt:
"Wer ohne Helm fährt, der fährt ohne Hirn"
Seit dem 01.01.2006 gilt eine allgemeine Helmtragepflicht beim Quad-fahren!
Weitere persönliche Schutzausrüstungen wie z.B. Handschuhe, Nierengurt oder evtl. Protektoren verbessern den persönlichen Schutz erheblich.
Diese Schutzausrüstungen müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
Beim Fahren mit dem Quad ist festes Schuhwerk wie z.B. knöchelhohe Schuhe bzw. Stiefel die erste Wahl; die Füße werden dadurch zusätzlich z. B. bei Geländefahrten geschützt. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass die Bedienung der Fußbremse und der Fußschaltung nicht durch ungeeignetes Schuhwerk beeinträchtigt wird.
Auch bei Quad-Safaris am warmen Urlaubsort sind feste Schuhe erforderlich, das absolute Mindestmass sind dann wenigstens gute Turnschuhe; nicht geeignet sind Sandalen und leichte Sommerschuhe wie z.B. Leinenschuhe.
Wir empfehlen Ihnen weiter, zweckmäßige Bekleidung - je nach Wetterlage und Zustand des zu befahrenden Geländes - anzulegen; sinnvoll ist z.B. das Tragen von Sturmhauben, Jacken, Regenkombis und Schuhüberzügen.
Wichtig: Eine Brille bzw. Sonnenbrille schützt die Augen wirkungsvoll vor Staub und Insekten.
Ein Quad kann auf Grund seiner vier Räder nicht so leicht umkippen wie ein Motorrad. Falls es aber bei einem Quad dennoch passiert sind die Folgen ungleich schwerer.
Ein Spruch aus der Quad-Fahrer-Szene unterstreicht dies: "Du steigst schneller ab, als Du "Hallo" sagen kannst ".
Zum sicheren Führen der Quads sind entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten des Benutzers erforderlich.
Die Quads haben ein spezielles, "leicht schwimmendes" Fahrverhalten, welches nicht mit dem eines Autos oder eines Motorrades vergleichbar ist.
Dieses "leicht schwimmende" Fahrverhalten von Quads ist bedingt durch
Das Verhältnis von 50 - 700 ccm Hubraum und ca. 200 - 300 kg Gewicht, sowie der Motorleistung von ca. 21 PS und der damit erreichbaren Höchstgeschwindigkeit von ca.100 Stundenkilometer machen aus dem Quad eine effektives, aber mitunter auch gefährliches Funmobil.
Die offenen Versionen mit rund 20 - 34 Kw bzw. 27 - 46 PS sind reine Motorsport-Maschinen die aber ein überdurchschnittliches fahrerisches Können voraussetzen, sowie entsprechende Schutzausrüstung und abgesperrte Strecken erfordern.
Ein Quad muss - im Gegensatz zum Motorrad - mit kräftigen Lenkbewegungen gesteuert werden.
Da mehr Kraft zum Lenken und zum Festhalten notwendig ist, wurde das Daumengas entwickelt; im Gegensatz zum Gasdrehgriff des Motorrads.
Auch beim Motorschlitten und beim Jet-Ski (Wassermotorrad) wird mittels Daumenhebel Gas gegeben.
Die großen Fußauflagen beim Quad - so genannte "Nerve-Bars" oder Schutzabweiser - ermöglichen es, die Füße während der Fahrt und besonders beim Anhalten immer sicher und bequem am Fahrzeug zu belassen.
Das beim Motorradfahren übliche und notwendige Abstützen der Maschine im Stand entfällt beim Quad vollständig, da es durch seine vier Räder im Stand nicht umfallen kann.
Es besteht beim Quad-Fahren also keinerlei Notwendigkeit die Füße am Boden abzustellen!
Nerve-Bar rechts
Die Schutzabweiser haben die Funktion, dass die Füße nicht unbeabsichtigt mit den Hinterrädern in Kontakt kommen.
Die Nerve-Bars verhindern, dass z.B. beim Anfahren oder Anhalten die Füße unter die Hinterräder eingezogen werden können. Auch dann, wenn die Beine einmal von den Fußauflagen heruntergenommen wurden.
Die vor allem bei manchen Motorradfahrern sehr beliebte Unsitte, mit hängenden Beinen an der Ampel loszufahren, kann beim Quad-Fahren ohne Nerve-Bars fatale Folgen haben!
Ohne die Schutzfunktion der "Nerve-Bars" könnten schwere Verletzungen an den Füßen und am Knöchel auftreten!
Achtung: Grundsätzlich sind bei Neu-Fahrzeugen serienmäßig keine "Nerve-Bars" angebracht!
Werkseitig werden Quads mit einer reinen Geländebereifung ausgeliefert. Diese haben wegen ihres Profils und der verwendeten Gummimischung auf der Straße aber relativ wenig "Grip" (Haftung). Es wird daher dringend empfohlen bei einem guten Fachhändler so genannte "Misch-Reifen" aufzuziehen zu lassen, mit denen das Quad sowohl im Gelände und auch auf dem Asphalt eine gute Haftung hat. Es ist auch darauf zu achten dass die verwendeten Reifen das Prüfzeichen "E" haben.
Ein Kofferaufsatz beim Quad ist nicht nur ein nützlicher Stauraum für das Gepäck, sondern er dient dem Beifahrer bzw. der Beifahrerin auch als Rückenlehne;
Falls Kinder auf dem Quad mitgenommen werden sollen, ist der Aspekt der Rückenlehne von besonderem Interesse. Die Kinder haben meist nicht genügend Kraft um sich während der gesamten Fahrt am Fahrer sicher festhalten zu können.
Darüber hinaus kommt einem ordnungsgemäß befestigten Kofferaufsatz auch eine gewisse Schutzfunktion zu, falls es zu einem Unfall bzw. Umstürzen des Quads kommt. Als eine Art "Überrollbügel" und "Abstandshalter" verhindert er, dass Ihr Quad vollständig auf Sie fällt und Sie einklemmt.
Wie bei jeder größeren Anschaffung erscheint es auch bei einem Quad ratsam, vorher auszutesten, in wie weit das Gerät den eigenen Bedürfnissen angepasst ist; auch kommt für viele von uns ein Kauf aus den verschiedensten Gründen nicht in Betracht. Genügend Gründe, die für einen "Besitz auf Zeit" - die Miete sprechen.
Seriöse Vermieter von Quads erkennen Sie an einer vorherigen gründlichen Einweisung und Sicherheitsbelehrung sowie einer Test- und Probefahrt des Mieters mit dem gemieteten Quad.
Diese Test- bzw. Probefahrten sollten durchaus den Charakter einer Fahrstunde haben, damit Sie sich mit den Eigenheit des Fahrzeugs vertraut machen können.
Grundsätzlich erscheint eine gesetzliche Verpflichtung zur Einweisung und Sicherheitsbelehrung vor der Vermietung eines Quad ratsam. So könnte ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrsicherheit und zur Verringerung von Unfällen geleistet werden.
Gleichwohl sollte das Gerät nur dann dem Mieter zu selbständigen Verfügung überlassen werden, wenn die erlangten Kenntnisse vom Mieter auch in der Praxis entsprechen umgesetzt werden können.
Nicht nur in eigenem Interesse wird ein guter Vermieter auch geführte Quad-Touren mit Fahrten durch bekanntes Gelände anbieten. Das Unfallrisiko und das Schadenrisiko am Quad ist für den Vermieter bei selbständigen Geländefahrten durch den Mieter im voraus kaum kalkulierbar. Daher werden im Mietvertrag die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen sowie das Fahren im Gelände oft ausgeschlossen.
Mit diesem Freizeitsportgerät durch die Gegend zu fahren macht richtig Spaß, aber die Sicherheit sollte bei alledem nicht zu kurz kommen. Investieren Sie lieber vorher etwas Geld in eine Probefahrt und sammeln so wichtige Erfahrungen mit dem Quad, dies zahlt sich bei der ersten selbständigen Quad-Tour dann doppelt aus.
Viel Spaß, gute und sichere Fahrt!