Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Einpolige Spannungsprüfer

Einpolige Spannungsprüfer - Unisiolierter Teil der Prüfelektrode darf max. 15 mm lang sein

In Bau- und Heimwerkermärkten findet man in der Regel im Sonderpostenbereich meist Spannungsprüfer im unteren Preissegment. Derartige Prüfwerkzeuge sind meist als Schraubendreher in unterschiedlichsten Größen ausgeführt. Bei diesen einpoligen Spannungsprüfer wurden zum Teil gravierende Mängel festgestellt.

Erkennbare und nicht erkennbare Mängel

In mehreren Mitgliedsländern der EU wurden bereits Spannungsprüfer aus dem Verkauf genommen, bei denen der Isolationswiderstand nicht der EN 61010 "Sicherheitsanforderungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte" entsprach.
Dieser Mangel an einem Spannungsprüfer lässt sich vom Kunden / Verwender in der Regel nicht feststellen.

Sichere und leicht feststellbare Anzeichen dafür, dass es sich bei den angebotenen Spannungsprüfern um Artikel handelt, die sicherheitstechnisch unbedenklich sind, sind u.a.:

Vorhandene, notwendige Aufschriften

Die Angaben des Herkunftszeichens (Name oder Warenzeichen des Herstellers), die zulässige Nennspannung in Volt sowie die Typenbezeichnung des Spannungsprüfers müssen auf dem Kunststoffgehäuse fest, dauerhaft und gut lesbar angebracht sein.
Ferner hat der Hersteller mit dem Anbringen der CE - Kennzeichnung zu bestätigen, dass die Sicherheitsanforderungen der europäische Richtlinie 2006/95/EG "Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen" eingehalten sind.

Vollständige Isolation

Die Isolierung der Prüfelektrode (des Schraubendreherschaftes) muss fest mit dem Griffstück verbunden sein. Ein übergestülpter Kunststoffschlauch als Isolation ist nicht zulässig. Die Kunststoffhülle könnte sich unbemerkt verschieben; der Zugriff auf den spannungsführenden Schraubendreherschaft wäre möglich.

Des weiteren darf der unisolierte Teil der Prüfelektrode (Schraubendreherspitze) max. 15 mm lang sein (s. Bild oben).

In Einzelteile zerlegter Spannungsprüfer

Geschlossene Bauweise

Spannungsprüfer müssen so gebaut sein, dass sie ohne Zerstörung nicht zerlegt werden können. D.h. der Griff des Spannungsprüfers darf sich nicht öffnen lassen. Dadurch soll Manipulation am Spannungsprüfer verhindert werden.
Ferner muss das Sichtfenster im Griff geschlossen sein (s. Bild rechts).

Verbrauchertipp

Sind die o. g. Punkte am Spannungsprüfer nicht erfüllt, wird von einem Kauf des Produktes abgeraten und gebeten, das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu informieren.