Wer Kaminholz machen will, braucht eigentlich nur eine Handsäge und eine Axt. Aber auch Kraft und Geschicklichkeit sind erforderlich, um genügend Kleinholz produzieren zu können. Einen Muskelkater kann sicher jeder verschmerzen, einen Hieb in das Bein wohl nicht.
Der Einsatz eines Holzspalters erleichtert diese Schwerstarbeit und beseitigt Unfallgefahren im Umgang mit Axt und Spaltkeilen.
Es gibt stehende und liegende Holzspalter.
Doch auch der Umgang mit diesem Gerät will gelernt sein. Jahr für Jahr ereignen sich viele Unfälle in Heim und Freizeit, die meisten davon durch unsachgemäße Verwendung.
Nun kann bereits die Auswahl der richtigen Maschine viele Gefahrenpotentiale von vorne herein reduzieren.
Doch wie können Sie eine "gute" Maschine erkennen?
Die CE-Kennzeichnung wird vom Hersteller oder Importeur in der Regel in eigener Verantwortung am Gerät angebracht. Der Hersteller erklärt damit, dass sein Gerät den einschlägigen europäischen Beschaffenheitsanforderungen entspricht. Ein mit CE gekennzeichneter Holzspalter wird durch diese Pflichtkennzeichnung im europäischen Binnenmarkt frei handelbar.
Das GS-Zeichen ist keine Pflichtkennzeichnung. Sie kann, - grundsätzlich freiwillig -, vom Hersteller oder Importeur bei einem akkreditiertem Prüfinstitut beantragt werden.
Das GS-Zeichen steht für eine herstellerunabhängige Baumusterprüfung am gekennzeichneten Gerät und spricht für geprüfte Sicherheit; sie könnte Ihnen als Hinweis auf einen "guten" Holzspalter dienen.
Ihr moderner Holzspalter sollte über folgende Sicherheitseinrichtungen verfügen:
Sie stellt sicher, dass das Spaltmesser nur dann nach unten fährt, wenn Sie beide Bedienhebel gleichzeitig nach unten drücken.
Sie verhindert, dass das Gerät von selbst anläuft, sobald nach einer Stromunterbrechung der Strom wiederkehrt.
Sie verhindern, dass bei Beschädigungen Hydrauliköl herausspritzt und Sie verletzen kann (Temperatur, Schneidstrahl).
Es verhindert einen Systemüberdruck und wendet Motorschäden ab, wenn das Spaltmesser durch nicht spaltbares Material blockiert wird.
Vor Inbetriebnahme sollten Sie sich unbedingt die Bedienungsanleitung Ihres Geräts ausführlich durchlesen. Versichern Sie sich, dass dem Gerät eine ausführliche in verständlicher deutscher Sprache verfasste Anleitung beiliegt.
Beachten Sie die Hinweise, Maßgaben und Warnungen der Bedienungsanleitung
Beachten Sie auch die Warnhinweise (Piktogramme) am Gerät.
Noch besser bitten Sie im Fachhandel um eine Geräteeinweisung durch einen Sachkundigen.
Zum Schutz der Füsse vor herabfallenden Holzstücken sollten Sie Sicherheitsschuhe tragen.
Zum Schutz gegen Einziehen von Holzsplittern sollten Sie Schutzhandschuhe tragen.
Zum Schutz vor Maschinenlärm sollten Sie bei lauten Geräten Gehörschutz tragen.