Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Vergiftung! - Was ist zu tun?

Von:
Dr. Eike Roscher - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Uwe Scheibner - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Stellen Sie sich einmal vor:
Ihr Kind tobt und tollt und schwitzt, läuft in die Küche und trinkt aus der vermeintlichen "Limo-Flasche", in die - aber doch nur eben schnell... - der Haushaltsreiniger gefüllt worden war!
Sie denken: so was passiert nur anderen - aber doch nicht mir!?

Vergiftungen

Rund 40 % der jährlich rund 30.000 Anfragen beim Giftnotruf München betreffen Kinder im Alter bis 4 Jahre.
Im Kleinkindes- und Kindesalter geht es bei Vergiftungen oder Vergiftungsverdachtsfällen um versehentliche Einnahme, meistens um Haushaltsmittel (Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel, Zigarettenteile) und Pflanzenteile, seltener um Arzneimittel und Chemikalien; ernste Vergiftungen sind hier selten.
Mit unseren Hinweisen und Tipps wollen wir Ihnen helfen, Ihr Kind und andere Personen vor Vergiftungsunfällen zu schützen.

Wenn dennoch etwas passiert, wenden Sie sich an den

Giftnotruf

München 089 / 192 40

Nürnberg 0911 / 3 98 24 51

Wie soll man handeln, wenn doch etwas passiert ist?

  • Selbst Ruhe bewahren und die betroffene Person beruhigen!
  • Nicht schimpfen oder mit Gewalt zu etwas zwingen!
  • NOTRUF (Tel. 112 und / oder Vergiftungszentrale)

 Was muss die Notrufzentrale wissen:

  • Wem ist es passiert? Kind, Erwachsenen?
  • Wie alt und wie schwer ist die Person?
  • Was wurde eingenommen? Medikament, Pflanze / Pflanzenteil, Haushaltsmittel (Produktname, Firma), Drogen, Sonstiges?
  • Wann ist es passiert?
  • Wie viel wurde aufgenommen?
  • Wie wurde es eingenommen? Getrunken / gegessen, Hautkontakt, eingeatmet?
  • Wie geht es der Person? Erbrechen, Müdigkeit, Schmerzen?
  • Was wurde bereits unternommen?
  • Wo ist es passiert?
  • Wer ruft an? (Rückrufnummer bitte angeben)
    (Siehe auch Giftnotruf München, dort unter "Inhalt des Dokuments" auf "Erste Hilfe" klicken.)

Bitte gehen Sie nach den Ratschlägen des Giftnotrufes vor.
Rufen Sie gegebenenfalls die Rettungsleitstelle (Notruf 112) an oder suchen Sie die nächste Arztpraxis bzw. Krankenhaus auf.

Nehmen Sie dorthin unbedingt Verpackungen, Beipackzettel oder Teile der Pflanze bzw. der verdächtigen Substanz mit.

Wenn die Augen betroffen sind...Kind wird in Bauch- u. Kopftielflage gehalten

Mit lauwarmem Wasser spülen, z.B. aus Kanne, Glas oder Leitung (nicht zu starker Strahl), 10 Minuten lang, Kind blinzeln lassen.

Wenn die Haut betroffen ist...

Kleidung entfernen, mit lauwarmem Wasser und Seife abwaschen.

Wenn die betroffene Person erbricht...

Betroffenen in Bauch- und Kopftieflage halten.

Achtung: Bei oraler Giftaufnahme soll das Erbrechen vermieden werden!

Bei Bewußtlosigkeit ...

Betroffene Person in die stabile Seitenlage bringen und Notruf wählen.

(Siehe auch Giftnotruf München, dort unter "Inhalt des Dokuments" auf "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" klicken.)

Was soll man auf keinen Fall tun?

Schild "Kein Salz"

Niemals Erbrechen mit Kochsalz auslösen!

Schild "Keine Milch"

Niemals Milch geben!

Für den Haushalt geeignete und sinnvolle "Gegenmittel" wie z.B.

  • Medizinalkohle (10 g als Pulver),
  • "entschäumende" Arzneimittel

sind in der Apotheke erhältlich. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker danach.

Bitte beachten Sie:

Unbedingt vor dem "künstlichen" Auslösen von Erbrechen mit dem Giftnotruf Kontakt aufnehmen.