Lampenöle können schwere Gesundheitsschäden bei Kindern zur Folge haben. Dies hat eine Auswertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ergeben. In den letzen Jahren kam es zu mehreren Todesfällen. Halten Sie daher Kinder von Lampenölen fern - es besteht Lebensgefahr.
Öllampen sind ebenso wie Kerzen allgemein beliebt, da sie durch ihr warmes Licht eine angenehme Raumatmosphäre schaffen. Durch die im Handel erhältliche Lampenöle hat es in der Vergangenheit schwere Unfälle gegeben, bei denen vor allem Kinder die Leidtragenden waren.
Deutsche Kinderkliniken haben im Rahmen des BfR-Monitorings allein im Jahr 2006 noch etwa 70 zum Teil schwere Vergiftungen von Kleinkindern mit Lampenöl gemeldet. In der Vergangenheit kam es auch immer wieder zu Todesfällen.
Ursache dafür waren dünnflüssige (niedrig viskose) Kohlenwasserstoffe, von denen schon geringe oral aufgenommene Mengen genügen, um durch Aspiration schwere Lungenschäden zu verursachen. Die aufgenommenen Mengen lagen insgesamt bei etwa einem Schluck (ca. 8-15 ml), in einzelnen Fällen reichte bereits das bloße Saugen an einem Docht mit Mengen von weniger als 1 ml Flüssigkeit.
Der Gesetzgeber hat daher vorgeschrieben, dass die Flaschen von dünnflüssigen Lampenölen beim Verkauf mit speziellen Warnhinweisen versehen werden müssen, die auf diese Gefährdung aufmerksam machen sollen.
Derartige Lampenöle müssen mit dem
Ferner sind folgende Warnhinweise vorgeschrieben:
Je nach Stoffeigenschaften der verwendeten Lampenöle können noch weitere Gefahrensymbole, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge erforderlich sein.
Außerdem dürfen dünnflüssige Lampenöle nicht gefärbt oder mit Duftstoffen versehen sein. Seit kurzem müssen sie auch in schwarzen, undurchsichtigen Behältern abgefüllt sein. Diese Maßnahmen sollen eine besondere Anziehungskraft auf Kinder sowie Verwechslungen mit Getränken vermeiden.
Selbstverständlich müssen die Flaschen auch mit einem kindersicheren Verschluss und einem fühlbaren Warnzeichen versehen sein.
Im Handel werden Sie aber auch wohlriechende, bunt gefärbte Lampenöle ohne die genannten Warnhinweise vorfinden. Diese enthalten zähflüssigere Öle, z. B. auf Basis von Rapsöl, bei denen die geschilderte tödliche Gefahr nicht besteht.
In vielen Haushalten finden sich noch alte Flaschen mit Lampenölen, die nicht mehr den heutigen Bestimmungen entsprechen und keine ausreichenden Warnhinweise tragen. Diese gefährlichen Lampenöle sollten als Sondermüll entsorgt werden.
Unabhängig davon, welche Lampenöle Sie im Haus haben: Eine Gefahr für Kinder besteht, auch im Hinblick auf das Brandrisiko, immer.