Wer mag sich heutzutage noch mit Sense, Sichel und Grasschere abplagen, gibt es doch Fadenmäher und Motorsensen, die als motorisierte hilfreiche Geister in Ergänzung zum Rasen- oder Balkenmäher bei der Grundstückspflege eingesetzt werden können.
Sie erleichtern das Bearbeiten von Bewuchs in schwierigem Gelände, an Rändern, in Ecken und Spalten oder üppigem und rauem Bestand, mit dem der Rasenmäher überfordert ist.
Dem Umgang mit den herkömmlichen Werkzeugen wie einer Sense wohnt ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential inne. Um Unfällen und Verletzungen mit den mechanisierten Varianten vorzubeugen, haben wir für Sie informatives und wissenswertes rund um diesen Themenkomplex bereitgestellt.
Das grundlegende Prinzip dieser Maschinen beruht auf rotierenden Schneidwerkzeugen, die mehr oder weniger frei geführt werden können.
Die Geräte-Auswahl richtet sich nach den vorgesehenen Einsatzbedingungen; beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang unbedingt die Herstellerangaben.
Rasentrimmer sind von Elektromotoren angetriebene, ausschließlich mit Fadenkopf ausgestattete Geräte für Restarbeiten z.B. nach dem Rasenmäherschnitt.
Die Verwendung von elektrischer Energie im Freien erfordert Ihre besondere Aufmerksamkeit um nicht von einem Stromschlag verletzt oder gar getötet zu werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Beiträge
Grastrimmer sind von Verbrennungsmotoren angetriebene Geräte mit rotierenden Fäden, Schnüren aus Kunststoff; ausgelegt sind sie für den Einsatz in Gesträuchen sowie bei Rest- und Flächenarbeiten.
Zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen der Geräte mit Verbrennungsmotor gehören:
Hier erfolgt der Antrieb durch bis zu 70 ccm großen Verbrennungsmotoren. Die Ausführung ist robuster mit breitem Werkzeugangebot aus Metall oder Kunststoff.
Mit diesen Geräten können Gräser, Gestrüpp oder Buschwerk erfolgreich bearbeitet werden.
Metall- und Kunststoffscheiben unterschiedlichster Formen und Zahnungen kommen zum Einsatz. Bitte beachten Sie, dass nur vom Hersteller zugelassene, einwandfreie und unbeschädigte Werkzeuge zum Einsatz kommen dürfen (vgl. Hinweis "Sicherheitsüberprüfung")
Der zum Werkzeug passende Schutz ist unbedingt zu verwenden!
Warnung vor dem Einsatz schlegelartiger Schneidewerkzeuge !
Der Einsatz von schlegelartigen Schneidwerkzeugen (bestehend aus mehreren miteinander verbundenen Metallteilen) bei Tätigkeiten mit handgeführten Freischneidern – Motorsensen birgt tödliche Gefahren!
In der EU ereignete sich bereits ein tödlicher Unfall bei der Verwendung eines solchen Schneidwerkzeuges: Ein Kettenglied wurde herausgeschleudert und verletzte eine unbeteiligte Person tödlich.
Die Komponenten dieser Werkzeuge unterliegen bei Kollisionen mit festen Hindernissen sehr hohen mechanischen Beanspruchungen und damit Bruchgefahren. Die üblichen Mähwerkzeug-Schutzeinrichtungen sind für die dabei auftretenden Energien nicht ausgelegt. Auch der Geräteführer selbst befindet sich dadurch permanent im Gefahrenbereich.
Der Verkauf von schlegelartigen Werkzeugen ist im Bereich der EU untersagt !
(siehe angefügte Pressemitteilung der Bayerischen Gewerbeaufsicht)
Beachten Sie bitte die oben ausgeführten Hinweise beim Grastrimmer.
Die Freischneider sind meist mit verstellbaren Tragegurten und breiten Führungslenkern ausgerüstet und können dadurch ergonomischer eingesetzt werden.
Um mit dem Grastrimmer (Motorsense) bzw. Freischneider ergonomisch und sicher arbeiten zu können, müssen sie durch variable Befestigungspunkte des Tragegurtes am Gerät ausbalanciert und so auf den Bediener eingestellt werden können, dass der Bodenkontakt des Werkzeuges bei entspannter Körperhaltung erreicht wird.
Um die Lärmentwicklung so gering wie möglich zu halten und die gerätespezifischen Sicherheitsstandards zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, bei der Anschaffung Geräte mit entsprechenden Kennzeichnungen bzw. Leistungsmerkmalen zu erwerben.
Rasentrimmer müssen mit dem garantierten Schalleistungspegel in Abhängigkeit von der Schnittbreite (Durchmesser des Fadenkopfes mit maximaler Schnurlänge) gekennzeichnet sein:
| Schnittbreite | Zulässiger Schalleistungspegel | ab 3. Januar 2006 (Richtwert) |
|---|---|---|
| bis 50 cm | 96 dB | 94 dB |
| 50 - 120 cm | 100 dB | 98 dB |
| über 120 cm | 105 dB | 103 dB |
Für Grastrimmer (Motorsensen) und Freischneider besteht eine Kennzeichnungspflicht mit dem tatsächlichen Schalleistungspegel.
Die Geräte müssen beim Inverkehrbringen mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet sein.
Die Geräte können zusätzlich mit dem GS-Zeichen versehen sein.
Detaillierte Hinweise und Ausführungen bezüglich der Bedeutung des CE-Kennzeichens und des GS-Zeichens können Sie dem Beitrag "CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen" entnehmen.
Sicher wären auch Sie nicht davon erbaut, bei der Tageschau oder noch vor dem Frühstück von einer rasselnden Motorsense gestört zu werden; der Gesetzgeber hat hier gehandelt und in unser aller Interesse eine entsprechende Verordnung erlassen, um die Betriebszeiten zu regeln.
In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien
Die Arbeitsweise dieser Geräte und der manchmal schwierige Einsatzbereich z.B. an Hängen können zu gefährlichen Situationen mit Personen- und Vermögensschäden führen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Beitrag "Kantenschneider und Freischneider im Garten".
Vor Beginn der Arbeiten sollten Sie Ihr Arbeitsgerät sowie das Arbeitsumfeld überprüfen und die notwendige persönliche Schutzausrüstung (vgl. unten Schutzkleidung) anlegen, um das Unfall- bzw. Verletzungsrisiko für Sie und für andere zu minimieren.
Checken Sie bitte immer vor dem Einsatz ggf. unter Verwendung der Bedienungsanleitung Ihr Arbeitsgerät:
Wie schon unter "Funktionsprinzip" ausgeführt, rotieren die Schneidewerkzeuge sehr schnell. Es besteht daher die Gefahr, im Umkreis von 15 m durch weggeschleuderte Gegenstände getroffen zu werden.
Ein Gefahrenpotential nicht nur für Sie selbst, sondern auch für in der Nähe spielende Kinder. Darüber hinaus ist schon so manche Scheibe durch umherfliegende Gegenstände zu Bruch gegangen.
Zur Abwehr dieser Gefahren erscheint es dringend angezeigt, z.B. den Garten vorher abzusuchen und Steine und andere Fremdkörper aufzusammeln.
Trotzdem kommt es natürlich vor, dass nicht alle Gegenstände gefunden werden, oder das Gelände so unübersichtlich ist, dass es gar nicht abgesucht werden kann.

Leichtsinniger Gartenarbeiter
Deshalb sollte nicht so ...
sondern wie der Profi nur in Schutzkleidung gearbeitet werden.
Die angesprochenen Verletzungen und Gefährdungen können verhindert werden durch die Verwendung von:







Unter Gestrüpp sollten Sie eine Mindestarbeitshöhe von 15 cm einhalten, um Tiere (z.B. Igel) nicht zu verletzen.
Auch die hochwertigsten Arbeitsgeräte leiden unter der Beanspruchung und bedürfen der fachkundigen Wartung und Pflege.
* Rasentrimmer mit Elektroantrieb