Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Kinderlaufstall, Kinderlaufgitter oder Ställchen mit Sicherheitsrisiko?

Von: Dipl.-Ing. (FH) Thomas Wlasak - Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsicht

Nicht ohne Grund besitzt der Kinderlaufstall im gewöhnlichen Sprachgebrauch noch Namen wie Kinderlaufgitter, Ställchen oder Kindergitter. Denn genau das beschreibt eigentlich den Sinn dieses umstrittenen Produkts.

Ein Kinderlaufgitter ist eine geschützte Spielfläche oder Abgrenzung für ein Kleinkind in der Zeit vom Kriechen und Krabbeln bis zum selbständigen Laufen. Der Kinderlaufstall besteht meist aus gitterartig angeordneten Holzstäben und bildet ein Quadrat, Rechteck oder andere mehreckige Grundformen.
Es gibt aber auch Formen aus Kunststoff und maschenartige Laufställe.

Modelle:

Einfacher Kinderlaufstall

Einfacher Kinderlaufstall
Einfacher Kinderlaufstall

Höhenverstellbarer Kinderlaufstall

Höhenverstellbarer Kinderlaufstall
Höhenverstellbarer Kinderlaufstall
Höhenverstellbarer Kinderlaufstall
Höhenverstellbarer Kinderlaufstall

Kinderlaufstall aus Kunststoff mit Spielzeug

Kinderlaufstall aus Kunststoff mit Rahmen
Kinderlaufstall aus Kunststoff mit Rahmen

Kinderlaufstall mit Maschen

Kinderlaufstall mit Maschen

Die bayer. Gewerbeaufsicht führte im Jahr 2007 ein Projekt zur Sicherheit von Kinderlaufställen durch. Im Rahmen dieses Projektes wurden einer Prüfstelle die abgebildeten Produkte zu einer sicherheitstechnischen Bewertung übergeben. Mit dem Prüfauftrag sollte geklärt werden, ob Gefährdungen für Kleinkinder beim Benutzen der Laufställe vorhanden sind.

Die Prüfstelle legte dabei die DIN EN 71 Sicherheit von Spielzeug, Teil 1 Mechanische und physikalische Eigenschaften sowie die DIN EN 12227 Kinderlaufställe für den Wohnbereich, Teil1 Sicherheitstechnische Anforderungen und Teil 2 Prüfung zu Grunde.

Die Prüfung ergab, dass jeder der Kinderlaufställe bis auf eine Ausnahme mit Mängeln behaftet waren.

Im Einzelnen stellen sich die Produktmängel wie folgt dar:

Einfacher Kinderlaufstall

  • Scher- und Quetschstellen zwischen Rahmen und Boden;
  • Öffnungen, Löcher und Spalten: Gefahr des Festhängens der Finger zwischen unterem Rahmen und Boden;
  • Bewegliche Teile: Der untere Rahmen und der Boden können sich zueinander bewegen. Dabei kann es zum Einklemmen von Fingern und Händen kommen;
  • Laufrollen, Räder Feststelleinrichtung: Die Rollen hielten nicht in den Buchsen, sie fielen bei geringster Belastung heraus;
  • Gitterabstände: zu groß; dadurch Gefahr des Festhängens von Kopf, Hals und Rumpf (der Prüfkegel ließ sich mit der vorgeschriebenen Prüfkraft ohne Probleme durch die Gitter schieben);
  • Festigkeit der Gitterstäbe: Die Stäbe hielten die vorgegebene Prüflast nicht aus und brachen;
  • Gebrauchsanweisung und Aufbauanleitung: unvollständig oder fehlend;
  • Kennzeichnung: fehlende postalische Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Händlers; fehlende Gewichtsangabe der maximalen Belastung.

Höhenverstellbarer Kinderlaufstall

  • Seile, Schnüre und andere schmale Gewebe: Abgelöste Schlaufen vom Nestchen hatten eine Länge von über 220 mm (Strangulationsgefahr);
  • Boden: Schraubverbindungen lösen sich;
  • Gitterabstände: zu groß; dadurch Gefahr des Festhängens von Kopf, Hals und Rumpf (der Prüfkegel ließ sich mit der vorgeschriebenen Prüfkraft ohne Probleme durch die Gitter schieben);
  • Maße: Mindestabstände der Höhenverstellung nicht gegeben (ein Überklettern in der obersten Stellung ist somit möglich);
  • Gebrauchsanweisung und Aufbauanleitung: unvollständig oder fehlend;
  • Kennzeichnung: fehlende postalische Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Händlers, fehlende Gewichtsangabe der maximalen Belastung.

Kinderlaufställe aus Kunststoff mit Spielzeugen

  • Scher- und Quetschstellen an der Schließkante der Tür;
  • Auftrittsmöglichkeit in der Tür (Überklettern möglich);
  • Abziehbilder und/oder Aufkleber dürfen im Zugangsbereich des Kinderlaufstalles nicht verwendet werden;
  • Festigkeits- und Stabilitätsprobleme;
  • Gefahr des Festhängens des Kopfes, des Halses, der Gliedmaßen und des Rumpfes (Sicherheitsmaße der Norm nicht eingehalten);
  • Fehlender Warnhinweis auf Verpackung („Gefahr des Erstickens, Kunststoffhülle entsorgen.“);
  • Gebrauchsanweisung und Aufbauanleitung: unvollständig oder fehlten;
  • Kennzeichnung: fehlende postalische Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Händlers, fehlende Gewichtsangabe der maximalen Belastung.

Kinderlaufstall mit Maschen

  • Fehlender Warnhinweis auf Verpackung („Gefahr des Erstickens, Kunststoffhülle entsorgen.“);
  • Gebrauchsanweisung und Aufbauanleitung: unvollständig;
  • Kennzeichnung: fehlende postalische Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Händlers, fehlende Gewichtsangabe der maximalen Belastung.

Von Seiten der Marktaufsichtsbehörde wurden Maßnahmen eingeleitet, um die vorhandenen Mängel zu beseitigen.

Kind im Kinderlaufstall

Checkliste: Darauf sollten Sie beim Kauf achten!

  • Gütesiegel: „GS“ (Geprüfte Sicherheit) oder andere Qualitätszeichen;
  • Eine Gebrauchsanweisung bzw. Aufbauanleitung mit allen wichtigen Angaben sollte unbedingt mit dabei sein;
  • Einfache Montage;
  • Nach der gebrauchsfertigen Aufstellung des Kinderlaufstalles dürfen keine zugänglichen Scher- und Quetschstellen vorhanden sein.(Gefahr des Einklemmens der Finger zwischen unterem Rahmen und Boden);
  • Festigkeit und Abstände der Gitterstäbe prüfen um ein Festhängen von Kopf und Hals zu vermeiden;
  • Laufställe dürfen mit Rollen oder Rädern ausgerüstet sein, wobei mindestens zwei feststellbar sein müssen;
  • Abnehmbare kleine Bauteile dürfen nicht verschluckbar sein;
  • Auf Materialschäden achten, z.B. splitterndes Holz, Fäulnisstellen, Insektenbefall;
  • Metallbeschläge müssen beständig gegen Rost geschützt sein;
  • Laufstall darf keine scharfen Ecken und Kanten oder scharfkantige Schrauben aufweisen;
  • Bei Kindermöbeln ist auf Speichel- und Schweißfestigkeit zu achten; die Oberflächenbehandlung und Materialien dürfen keine bedenklichen Mengen an Schwermetallen und Formaldehyd enthalten;
  • Der Kinderlaufstall sollte dauerhaft gekennzeichnet sein mit dem Namen, eingetragenen Warennamen oder Handelszeichen des Herstellers oder des Großhändlers oder des Verkäufers einschließlich zusätzlicher Identifikationsmerkmale für das Produkt;
  • Das maximale Gewicht des Kindes, für das der Laufstall verwendet werden kann, muss angegeben sein;
  • Jede Kunststoffverpackung, die Verwendung findet und die die Anforderungen nach EN 71-1 nicht erfüllt, muss mit dem nachfolgend angegebenen Warnvermerk deutlich gekennzeichnet sein: „Um die Gefahr des Erstickens zu vermeiden, entfernen Sie die Kunststoffhülle vor Gebrauch dieses Gegenstandes. Die Hülle sollte dann entsorgt oder von Kindern ferngehalten werden.“

Sicherheitshinweis:

Kinderlaufställe ohne Boden können eine Gefahr darstellen, weil die Kinder in der Lage sind das Gestell aus eigener Kraft zu verschieben oder anzuheben und dadurch in Bereiche bzw. Gefahrensituationen gelangen können, von denen sie gerade durch den Gebrauch des Laufstalls abgehalten werden sollen (z. B. Herd, Treppen).

Fazit

Nur einer der von uns geprüften Laufställe war frei von sicherheitstechnischen Mängeln. Sicher ist Ihr Kleines in einem Kinderlaufgitter in Ausnahmefällen kurzfristig gut aufgehoben. Dort kann es mit den Gegenständen, die Sie ihm zur Verfügung stellen, spielen und sich innerhalb der durch die Gitter gesetzten engen Grenzen frei entfalten.

Aber:

Nicht ohne Grund besitzt der Kinderlaufstall im gewöhnlichen Sprachgebrauch noch Namen wie Kinderlaufgitter, Ställchen oder Kindergitter. Denn genau das beschreibt eigentlich den Sinn dieses umstrittenen Produkts.

Reduzieren Sie daher die Zeit, die Ihr Kind im Laufstall verbringt, auf das Nötigste.
Krabbelkinder sollte man nicht aufhalten, denn ihre Neugier ist grenzenlos und hilft, die komplizierte Welt der Erwachsenen zu verstehen. Anstatt Ihr Kind einzusperren, verstauen Sie lieber alle Gegenstände, an die Ihr Kleines nicht herankommen soll. Lassen Sie ihm aber auch die Freiheit, einmal eine CD aus dem Regal zu räumen oder ein Buch zu "lesen".

Es ist sicher besser, die Wohnung kindersicher zu gestalten oder das Kinderzimmer mit einem Türgitter als „Riesenlaufstall“ umzufunktionieren, als den für seine Entwicklung so wichtigen Bewegungs- und Entdeckungsdrang des Kleinkindes durch die Benutzung eines Laufstalles einzuschränken.

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