Reisestecker fielen im europäischen Ausland in der Vergangenheit auf, weil bei der Ausführung einige Vorschriften nicht eingehalten wurden. Die Steckerstifte waren nicht bis zur Hälfte isoliert oder es fehlten entsprechende Kennzeichnungen. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass bei mehr als der Hälfte Mängel vorhanden waren.
Fast jeder von uns kennt Steckeradapter, die man auf Reisen in andere Länder mitnimmt, um die eigenen elektrischen Geräte wie z.B. Fön oder Rasierapparat benutzen zu können.
Steckeradapter oder auch Reisestecker genannt, gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen. Sie dienen dazu, die in der physikalischen Form oder elektrischen Charakteristik begründeten Unterschiede zwischen verschiedenen Steckersystemen (in unterschiedlichen Ländern) zu überbrücken. Auf diese Weise kann eine elektrische Verbindung hergestellt und das angeschlossene Gerät betrieben werden.
Reisestecker müssen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) folgende Kennzeichnung tragen:
Die technischen Maßnahmen für Reisestecker sind in der DIN VDE 0620-1 festgelegt. Demnach ist es notwendig, die Stifte im hinteren Bereich zu isolieren, damit man nicht versehentlich an die stromführenden Steckerstifte gelangt. Wo dies aufgrund der Bauart der Steckdose nicht machbar ist, sollte wenigstens ein Hinweis auf dieses mögliche Risiko auf der Verpackung vorhanden sein.
Bei einigen Modellen ist es möglich, den Schutzleiter zu umgehen. Deshalb ist es besonders wichtig, den Steckeradapter nur wie vorgesehen zu benutzen. Wenn er nicht in die vorgesehene Steckdose passt, darf auf keinen Fall mit den evtl. anderen vorhandenen Adaptern eine Steckverbindung „gebastelt“ werden oder gar mit Gewalt versucht werden, die Steckerstifte in die Steckdose zu drücken.