Immer wieder erregen Meldungen und Berichte Aufsehen, die auf mögliche Gesundheitsgefahren durch Staubemissionen aus Laserdruckern und Fotokopierern hinweisen.
Die Diskussion um mögliche Gefährdungen durch Tonerstaubemissionen aus Laserdrucker und Fotokopierern ist nicht neu. Seit etwa dem Jahr 2000 gab es wiederholt Pressemeldungen über mögliche Gesundheitsgefahren beim Betrieb von diesen Büromaschinen. Zwischenzeitlich existieren zu diesem Thema schon viele Publikationen und Untersuchungen, die zu unterschiedlichen, zum Teil konträren Schlussfolgerungen kommen.
Die wissenschaftliche Diskussion dazu ist noch nicht abgeschlossen.
Nach bisheriger gesundheitlicher Bewertung ist ein besonders hervorgehobenes Gefahrenpotenzial für die menschliche Gesundheit durch den Betrieb dieser Büromaschinen aber nicht zu unterstellen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Jahr 2008 eine gesundheitliche Bewertung möglicher Risiken durch Emissionen aus Laserdruckern vorgenommen (Bewertung Nr. 014/2008 vom 31. März 2008, vgl. unter http://www.bfr.bund.de/cd/11029 ) und ist dabei zusammenfassend zu dem Ergebnis gekommen, „dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen nicht ausgeschlossen werden können. Die Prävalenz für das Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen schätzt das BfR als gering ein. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den Daten, die dem BfR vorliegen, von Ärzten nicht beobachtet worden“:
Anzumerken ist, dass bei dieser Bewertung gesundheitliche Beeinträchtigungen schon dann nicht mehr völlig ausgeschlossen werden, wenn Betroffene plausibel über das Auftreten von Symptomen im Zusammenhang mit einer gegebenen Exposition berichten. Tatsächlich betraf dies bei den Emissionen aus Büromaschinen aber nur einen kleinen Teil der insgesamt beurteilten Fälle. In keinem Fall war die mitgeteilte Gesundheitsstörung als schwerwiegend einzustufen.
Im Vergleich zur großen Zahl an benutzten Laserdrucker und Kopierern betreffen alle bisherigen selbstberichteten Gesundheitsstörungen nur einen kleinen Teil der Bevölkerung (1,1 Verdachtsfälle auf 10.000 Exponierte). Möglicherweise reagieren besonders empfindliche Personen mit Beschwerden, die dem „Sick-Building-Syndrom“ ähneln. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Gesundheitsstörungen und den Emissionen aus den Büromaschinen kann aus der bisherigen Datenlage nicht hergestellt werden. Das BfR verweist dazu auf weiteren Forschungsbedarf.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat im Jahre 2008 eine Abschätzung des Krebsrisikos durch Tonerstäube vorgenommen. Danach besteht für Beschaftigte im Büro kein Anlass zur Besorgnis. Das gleiche gilt auch für Servicetechniker und Beschäftigte in Recyclingbetrieben, wenn die Staubbelastung durch geeignete Maßnahmen gering gehalten wird. (Pressemitteilung der BAuA vom 11.12.2008).