Alle Jahre wieder – dieses Motto gilt auch für die ungeheuere Vielfalt unterschiedlichster Produkte zur Weihnachtsdekoration und für die Weihnachtsbaumbeleuchtungen.
Zu ihnen gehören Lichterketten, die im Handel in verschiedensten Ausführungen angeboten werden: mit und ohne Trafo, mit Glühlämpchen, mit LED-Lampen.
Eine weitere Verwendung außerhalb der Weihnachtszeit finden die Lichterketten aber auch als Partybeleuchtung, als Illumination bei vielen Festen, und hier gerne auch im Freien z.B. bei der Garten – oder Grillparty.
Bei allen Lichterketten, unabhängig davon, ob es sich um Neuprodukte, um Gebrauchtprodukte oder die Artikel vom Vorjahr aus dem Keller oder vom Speicher handelt, ist ein sorgfältiger und pfleglicher Umgang wichtig. Bevor sie angebracht oder „montiert“ werden, sollte eine Sichtprüfung auf erkennbare Beschädigungen erfolgen. Ebenso ist eine Kontrolle, ob (noch) alle Lämpchen brennen wichtig und notwendig!
Lichterketten sind für einen fest vorbestimmten Einsatzbereich vorgesehen:
Die entsprechenden Hinweise sind unbedingt zu beachten - Lichterketten, die für Innenräume vorgesehen sind, dürfen auf keinen Fall im Freien oder in feuchter Umgebung betrieben werden!
Auch in der technischen Ausführung unterscheidet man je nach Betriebsspannung:
Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass bestimmte Angaben am Produkt vorhanden sein müssen, viele davon dauerhaft an der Lichterkette selbst (z.B. auf einer Kunststofffahne).
evtl.:
Beachten Sie die auf der Verpackung oder dem Produkt selbst angebrachten Hinweise. Diese sind wichtig für ein sicheres Betreiben der Lichterketten.
Diese Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss auf jeden Fall angebracht sein. Lichterketten, die direkt an die Netzspannung angeschlossen werden oder der Transformator, der die Lichterkette mit Schutzkleinspannung betreibt müssen den Mindestanforderungen der Niederspannungsrichtlinie entsprechen. Hersteller oder Einführer bestätigen mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung, dass dieses Produkt den Anforderungen dieser europäischen Richtlinie entspricht.
Neben der CE-Kennzeichnung kann auf Lichterketten auch das "GS-Zeichen" angebracht sein. Dieses Zeichen belegt, dass dieser Typ Lichterkette von einer anerkannten Prüfstelle einer Prüfung unterzogen wurde und die Sicherheitsanforderungen eingehalten sind. Diese Sicherheitsanforderungen gehen über die der europäischen Richtlinie hinaus, in der lediglich die Mindestanforderungen festgelegt sind.
Neben den Gefahren des elektrischen Stromes muss bei Lichterketten auch die Brandgefahr beachtet werden. Die Lampen werden im Betrieb immer heiß, auch die kleinen Lämpchen der Lichterketten, die mit einem Trafo betrieben werden!
Daher niemals die Lämpchen mit brennbaren Materialien umhüllen, einwickeln oder gar lackieren. Wenn die Ableitung der erzeugten Wärme erschwert oder verhindert wird, können sich die in der unmittelbaren Umgebung befindlichen brennbaren Materialien somit entzünden.
Verschiedene Produkte sind so konstruiert und ausgelegt, dass sie auch im Freien betrieben werden dürfen. Diese Lichterketten müssen ausdrücklich für diesen Einsatz im Freien gekennzeichnet sein, z.B. mit der Kennzeichnung IP 44 oder höher oder durch das "Tropfensymbol".
Beachten Sie, dass der Trafo evtl. nur in eine im Innenraum befindliche Steckdose eingesteckt werden darf (Kennzeichnung am Trafo beachten!).
Keine Ketten aus mehreren Verlängerungsleitungen bilden!
Stattdessen:
Verwenden Sie eine für den Außenbereich zugelassene Kabeltrommel bzw. Verlängerungsleitung und achten Sie auf einen für Außenbetrieb zugelassenen Trafo.
(vgl. hierzu Artikel "Sichere Verwendung von elektrischen Geräten im Freien")
Eine einfache erste Begutachtung der Lichterkette (vor Ort im Laden oder zuhause vor der ersten Inbetriebnahme) ist auch ohne besonderen Aufwand möglich:
Betreiben Sie die Weihnachtsbeleuchtung nie für längere Zeit unbeaufsichtigt und denken Sie immer an den Einfallsreichtum spielender Kinder!
Keine Reparaturversuche!
Beschädigte Kabel, Stecker Fassungen, Trafos dürfen nicht repariert oder ersetzt werden – eine Lichterkette ist ein "Wegwerfprodukt".
| DIN EN 60598 - 1 ( = DIN VDE 0711 Teil 1) : |
Leuchten - Allgemeine Anforderungen und Prüfungen |
|---|---|
| DIN EN 60598-2-20 ( = DIN VDE 0711 Teil 20): |
Leuchten - Besondere Anforderungen: Hauptabschnitt 20: Lichtketten |