Aufzugfahren ist zur täglichen Routine geworden. Aber was ist zu tun wenn dieser einmal unerwartet stehen bleibt? Wie wird Ihnen in solchen Fällen geholfen?
Wiederholen Sie den Vorgang, falls keine Reaktion erfolgt.
Die Reaktion auf den Notruf kann unterschiedlich sein:
Alle für Aufzüge, die nach 1998 errichtet bzw. wesentlich geändert wurden, verfügen über eine Gegensprechanlage, die oft auch bei älteren Modellen vorhanden ist.
Es meldet sich der Aufzugswärter (eingewiesene Person, die auch im Normalfall die Befreiung durchführen kann) oder das Personal einer Notrufzentrale.
Der Helfer erkundigt sich nach der Art des Notfalles, leitet die erforderlichen Maßnahmen ein und hält den Kontakt zu Ihnen.
In diesem Fall wird eine beauftragte Person (z.B. Hausmeister, Pförtner oder Aufzugswärter) versuchen, von außen Kontakt mit Ihnen aufzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten (Weitermeldung oder Befreiung).
Bei beiden vorher geschilderten Möglichkeiten kann es unterschiedlich lange dauern, bis auf den Notruf eine Reaktion erfolgt.
Ein Mitarbeiter der Notrufzentrale gibt die Meldung (Notruf) nach wenigen Sekunden weiter und hält bis zum Eintreffen der Helfer mit Ihnen Kontakt. Es kann einige Minuten dauern bis der Aufzugswärter oder ein anderer Helfer vor Ort sind. Dies hängt auch von der Entfernung zwischen dem Aufzug und dem Ort der Wartungsfirma (Firmensitz) ab.
Modernste Notrufleitsysteme* neuer Aufzüge ermöglichen es, das die Mitarbeiter der Notrufzentrale direkt Zugriff auf die Steuerung des Aufzuges haben, um die Befreiung unmittelbar durchführen zu können. Diese gewährleisten auch, dass Notrufe nicht missbräuchlich abgesetzt werden.
*Umgangssprachlicher Begriff für "Leitsysteme für Fernnotrufe"
Befreiung bedeutet, dass der Aufzug in eine Position gebracht wird, in der die Aufzugstüre von außen geöffnet werden kann. Dies ist meist das nächst tiefer gelegene Stockwerk. Dies kann durch den Aufzugswärter, den Monteur einer Wartungsfirma oder die Feuerwehr erfolgen.
Die Feuerwehr kommt nur dann zum Einsatz, falls die Anfahrtszeit des Aufzugsmonteurs zu lange dauern würde oder diese direkt, z.B. durch andere Hausbewohner, alarmiert wurde. Der Feuerwehreinsatz ist für den Betreiber kostenpflichtig.
Der Betrieb von Aufzügen sowohl im Privatbereich als auch in Gewerbe und Industrie ist durch den Gesetz- und Verordnungsgeber (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV -) geregelt. Die Überwachung der Einhaltung der sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Pflichten erfolgt durch die Gewerbeaufsicht. Diese ist auch Ansprechpartner bei Fragen hierzu.