Elektroinstallationen werden im privaten Bereich nicht regelmäßig geprüft. So kann es immer wieder auch zu tödlichen Unfällen kommen, weil Fehler nicht rechtzeitig erkannt werden.
Etwa die Hälfte der Elektrounfälle im privaten Bereich wird durch Beschädigungen an Steckern und Steckdosen, Anschluss- und Verlängerungsleitungen verursacht. Andere Fehlerquellen sind Schutzleiterfehler oder Isolationsfehler in der Festinstallation sowie das Anbohren, Ansägen oder Anschleifen von unter Spannung stehenden Leitungen.
Fehlerhafte Reparaturen, die zu Leiter/Schutzleitervertauschung führen, oder eine Schutzleiterunterbrechung nach sich ziehen, sowie Kontaktunterbrechungen bei Altinstallationen sind weitere Ursachen für folgenschwere Unfälle.
Zur Minderung der Unfallgefahren wurden Schutzeinrichtungen entwickelt, die zumindest die lebensgefährlichen Unfälle verhindern können.
Weit verbreitet ist der festinstallierte Fehlerstromschutzschalter (FI) mit Nennfehlerströmen von 500, 300, 100 und 30 mA.
Heute wird als Bezeichnung einer Fehlerstromschutzeinrichtung der englische Begriff Residual Current Protective Device (RCD) verwendet. Was unter dem Begriff RCD zu verstehen ist, wurde von der "Deutschen Kommission Elektrotechnik, Elektronik (DKE)" festgelegt.
In manchen Versorgungsbereichen von Elektrizitätsunternehmen ist zum Schutz bei indirektem Berühren eine Fehlerstromschutzeinrichtung vorgeschrieben. Diese schaltet ab, wenn ein Gehäuse oder sonstiges Metallteil durch einen Fehler unter Spannung gerät.
Sie schützten jedoch nicht, wenn z.B. direkt ein spannungsführendes Teil berührt wird und dann ein gefährlicher Strom (>30 mA) über den Menschen zur Erde abfließt.
Diese Schutzeinrichtung schaltet ab, wenn ein für den Menschen gefährlicher Strom über seinen Körper fließt. Sie ist z.B. für das Badezimmer und den Außenbereich vorgeschrieben und findet wegen ihres großen Schutzumfanges zunehmende Verbreitung. Es sollten daher alle Steckdosen eines Hauses oder einer Wohnung mit diesem Schutzschalter gesichert werden (ggf. Ausnahmen beim Anschluss von Tiefkühltruhen und Heizungsanlagen).
Er schützt beim Berühren von schadhaften Geräten, beschädigten Leitungen, Isolationsfehlern und in bestimmten Fällen auch beim Anbohren oder anderweitigem Beschädigen von unter Spannung stehenden Leitungen.
Dieser Schutz ist weitgehend umfassend, wenn die elektrische Installation als sogenannte 3-Leiterinstallation (Verlegung eines separaten Schutzleiters (PE) an die Steckdose) durchgeführt wurde. Dies ist bei allen modernen Installationen der Fall, nicht jedoch bei Altanlagen, die vor 1973 errichtet wurden.
Er schützt jedoch nicht, wenn der Schutzleiter (PE) unter Spannung gerät z.B. bei Leitervertauschungen durch "Do it yourself" oder bei unterbrochenem Schutzleiter bzw. PEN-Leiter in Altinstallationen (2-Drahtinstallation bzw. klassische Nullung).
Die Folge kann beispielsweise sein, dass das eingeschaltete Elektrogerät nicht funktioniert, dafür aber dessen Gehäuse unter Spannung steht und Lebensgefahr beim Berühren besteht.
Für Zweidrahtinstallationen in Altbauwohnungen gibt es Nachrüstsätze (Steckdoseneinsätze mit integriertem RCD), die auch diesen Fehler beherrschen und ohne Schwierigkeiten in vorhandene Steckdoseneinsätze eingebaut werden können. Sie schützen jedoch nur die nachgeschalteten Verbraucher.
Diese Geräte sind in Deutschland nicht zugelassen, aber möglicherweise erhältlich!
Wenn der Schutzleiter aufgrund vertauschter Leitungen unter Spannung steht, schützt ein 2-poliger Schutzschalter nicht oder nicht ausreichend, da er wie der RCD in der Festinstallation nur die beiden anderen Kontakte schaltet. Deshalb können hier dieselben Fehler auftreten wie beim festinstallierten RCD in Altinstallationen.
Mobile 3-polige RCDs, die als ortsveränderliche Schutzeinrichtung zwischen einem Elektrogerät und einer Steckdose geschaltet werden, erhöhen - wie die o.g. festinstallierten RCDs - das Schutzniveau.
Sie haben den Vorteil, dass sie ohne weiteres einzusetzen sind.
Da hier auch der Schutzleiterkontakt beim Abschalten geöffnet wird, können die oben genannten Probleme nicht mehr auftreten.
Dafür kann eine am Metallgehäuse anliegende Fremdspannung nicht abgeleitet werden. Dieser Fall tritt beispielsweise dann ein, wenn man versehentlich eine "fremde" Elektroleitung anbohrt.
Die Schutzleiterüberwachung wird bereits beim Anschließen aktiv und verhindert dadurch bei einem Fehler in der Festinstallation, dass der Schutzschalter eingeschaltet werden kann.
Auch das selbständige Wiedereinschalten nach einem Stromausfall ist nicht möglich.
Wird während des Betriebes z.B. eine Elektroleitung angebohrt, schaltet der Schutzschalter nicht ab, so dass die Sicherung der Fremdleitung auslösen kann.
Wer sich schützen will, muss entweder durch eigenes Wissen oder durch fachlichen Rat die Eigenschaften der Schutzeinrichtungen und ihre Anwendungsbedingungen einschätzen und sich für einen RCD entscheiden, der die genannten Risken abdeckt.
Die Hilfe einer Elektrofachkraft sollte in Anspruch genommen werden.
Die Preise der mobilen Schutzeinrichtungen bewegen sich im Bereich von 10 € bis 200 €. Der Preis für einen Nachrüstsatz liegt bei ca. 50 €.