Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) ist im gewerblichen Bereich bei den verschiedensten Tätigkeiten erforderlich und für viele Beschäftigten auch selbstverständlich. Im Heim- und Freizeitbereich ist bei vielen Aktivitäten die Verwendung einer PSA zum Schutz der Gesundheit ebenso unumgänglich. Dies kann beim Heimwerken der Fall sein (z. B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe) oder auch bei bestimmten Sportarten (z. B. Helm). Dieser Beitrag möchte dem Käufer und Benutzer einige Informationen darüber geben, welche generellen Anforderungen eine PSA erfüllen muss und was sich hinter der Kennzeichnung verbirgt, die sich auf dem Produkt befindet.
Die gesetzlichen Anforderungen, die an PSA gestellt werden, sind in der Europäischen Union durch eine EG-Richtlinie einheitlich geregelt, so dass in den Mitgliedsstaaten nur PSA verkauft werden dürfen, die den in der sog. PSA-Richtlinie festgelegten Bestimmungen entsprechen. Diese Anforderungen beziehen sich zum einen auf die sicherheitstechnischen Merkmale einer PSA und zum andern auf die Prüf- bzw. Zertifizierungsverfahren, die eine PSA durchlaufen muss, bevor sie auf den Markt gebracht werden darf.
Welche Anforderungen für welche PSA gelten, hängt davon ab, um welche Kategorie von PSA es sich handelt. In Abhängigkeit vom Risiko, gegen das die PSA schützen soll, unterscheidet man zwischen einfachen PSA-Modellen ("Kategorie I"), komplexer PSA ("Kat. III") und sonstiger PSA ("Kat. II"). Je höher die Kategorie ist, der eine PSA zugeordnet wird, desto strenger sind die Bedingungen, die bei der Konstruktion und der Produktion der PSA eingehalten werden müssen.
werden PSA zugeordnet, die gegen geringfügige Risiken schützen sollen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass der Benutzer die Wirksamkeit der PSA gegenüber diesen geringfügigen Risiken selbst beurteilen kann und es rechtzeitig bemerken würde, wenn die Schutzwirkung evtl. nachlässt. Unter Kategorie I fallen beispielsweise Sonnenbrillen, Handschuhe für die Gartenarbeit und Handschuhe für schwach aggressive Reinigungsmittel. Im Gegensatz zu den beiden anderen PSA-Kategorien ist bei diesen einfachen PSA-Modellen allein der Hersteller für die Einhaltung der für sein Produkt geltenden Bestimmungen verantwortlich. Die Einhaltung bestätigt er durch die Anbringung des CE-Zeichens an seinem Produkt. Anzumerken ist, dass speziell konzipierte PSA zum Schutz vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und Hitze, die nur zur Verwendung im Privatbereich gedacht sind, vom Regelungsbereich der PSA-Richtlinie ausgenommen sind.
Diese Gruppe bildet den größten Teil der auf dem Markt befindlichen PSA. Hierzu gehören z. B. Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefahren, Sicherheits- und Schutzschuhe, Schutzbrillen sowie Gehörschutz.
Bevor ein Hersteller eine solche PSA auf den Markt bringen darf, muss er ein Muster des PSA-Modells mitsamt der technischen Fertigungsunterlagen einer unabhängigen Prüfstelle zur Prüfung vorlegen und von dieser die Bescheinigung einholen, dass die geprüfte PSA den Bestimmungen entspricht. Bei der Produktion muss der Hersteller dann dafür sorgen, dass seine Produkte dem geprüften Baumuster entsprechen, damit er zur Bestätigung das CE-Zeichen rechtmäßig anbringen kann.
handelt es sich um komplexe PSA, die gegen tödliche Gefahren oder gegen ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen. Hierzu zählen z. B. Atemschutzgeräte, PSA gegen Absturz und Tauchgeräte. Bei diesen PSA ist zusätzlich zur Baumusterprüfung durch eine Prüfstelle eine Fertigungskontrolle unter Beteiligung einer Prüfstelle vorgeschrieben. Diese Fertigungskontrolle kann in Form von regelmäßigen stichprobenartigen Überprüfungen des Endproduktes durch eine Prüfstelle erfolgen, oder der Hersteller unterhält ein Qualitätssicherungssystem, das von einer Prüfstelle genehmigt und regelmäßig überwacht wird.
PSA der Kategorie III erkennt man daran, dass hinter dem CE-Zeichen zusätzlich eine vierstellige Nummer steht, die zur Identifizierung der bei der Fertigungskontrolle eingeschalteten Prüfstelle dient.
PSA der Kategorien I und II kann zusätzlich zum CE-Zeichen das GS-Zeichen tragen, wenn sich der Hersteller auf freiwilliger Basis einer Fertigungskontrolle durch eine unabhängige Prüfstelle einschließlich einer vorhergehenden Baumusterprüfung erfolgreich unterzogen hat. Es muss betont werden, dass der Erwerb des GS-Zeichens nicht vorgeschrieben ist, sondern als Zeichen für zusätzliche Anstrengungen des Herstellers zu werten ist, ein sicheres Produkt herzustellen und sich dabei von einer unabhängigen Stelle überwachen zu lassen.
Da die PSA-Richtlinie keine detaillierten technischen Bauvorschriften enthält, wird in ihr auf harmonisierte europäische Normen verwiesen. In aller Regel werden die Anforderungen der Richtlinie durch Beachtung dieser Normen eingehalten. Welche Normen angewendet wurden, erkennt man oftmals an den Angaben auf dem Produkt oder den beiliegenden Informationen.
Um eine PSA sicher verwenden zu können, müssen durch den Hersteller Angaben zum Gebrauch mitgeliefert werden (z. B. in Form einer Informationsbroschüre / Gebrauchsanweisung). Weiterhin müssen neben dem CE-Zeichen verschiedene Kennzeichnungen an der PSA angebracht sein. Beispielsweise sind dies im Fall eines Sicherheitsschuhes:
Die Bedeutung der Kennzeichnungsymbole für Sicherheitsschuhe und andere PSA wird in Merkblättern des ehemaligen Bayerischen Landesamtes für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik (LfAS) erläutert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayer. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in der Rubrik "Arbeitsschutz und Produktsicherheit".
Die Überwachung darüber, dass nur vorschriftsmäßige PSA in den freien Warenverkehr gelangen, obliegt den Marktkontrollbehörden der Bundesländer, also den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. Ämtern für Arbeitsschutz. Sicherzustellen, dass nur einwandfreie PSA-Produkte zum Kauf angeboten werden, ist jedoch nur der erste Schritt. Mindestens genauso wichtig ist es, von dem Angebot auch Gebrauch zu machen und im Heim- und Freizeitbereich die Verwendung von PSA bei den Tätigkeiten und Aktivitäten, bei denen es erforderlich ist, zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Schließlich bedarf es oftmals nur eines kleinen Aufwandes, um eine große Wirkung zu erzielen, wenn man z. B. daran denkt, dass die Benutzung einer Schutzbrille bei Arbeiten mit dem Winkelschleifer das Augenlicht retten kann.