Die Gesundheits- und Veterinärämter an den Kreisverwaltungsbehörden, d.h. den Landratsämtern (71) und den kreisfreien Städten (25), sind befasst mit den Gebieten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes: Gesundheitswesen, Lebensmittelüberwachung (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände), Veterinärwesen und Futtermittelkontrolle.
Die Gewerbeaufsichtsämter (7) sind seit 1.1.2005 den Regierungen angegliederte Behörden und überwachen in ihrer Funktion als Marktüberwachungsbehörden die Sicherheit aller technischen und chemischen Produkte (außer Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen).
Bei Fragen im Bereich des rechtlich-wirtschaftlichen Verbraucherschutzes (z.B. Kauf per Internet, unerwünschte Werbung etc.) informieren Sie sich bitte unter Verbraucher&Recht/Auskunft.
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sind seit 1.1.2005 den Regierungen angegliederte Behörden