Lederarmbänder für Uhren
Lederwaren sind, neben Schmuck, die vielfältigsten modischen Begleiter für uns Menschen; wir tragen sie häufig direkt auf der Haut. Leider finden die Untersuchungslabors häufig einen ganzen Cocktail schädlicher und giftiger Substanzen.
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Lederarten

Neben den gebräuchlichsten Lederarten wie Nappa, Velour und Nubuk findet man bei Lederwaren die ausgefallensten Variationen; wie spiegelndes Lackleder, Prägungen, Drucke und Beschichtungen und zugelassene exotische Qualitäten.
Herstellungsprozess
Damit die Ausgangsprodukte wie tierische Felle und Häute zu "Leder" verarbeitet werden können, müssen sie einem umfangreichen Herstellungs- und Fertigungsprozess durchlaufen.
Die dabei eingesetzten Gerb- und Farbstoffe werden teilweise vom Leder aufgenommen und können beim Tragen durch den Hautkontakt auf den Menschen übergehen.
Daher müssen die angesprochenen Stoffe strengen gesundheitlichen Anforderungen entsprechen.
Kontrolle
Im Geltungsraum unserer Gesetze überwachen die Marktüberwachungsbehörden die Herstellung und den Vertrieb der Produkte. Sie bilden damit eine wichtige Säule des Verbraucherschutzes.
Gefährdungspotential
Bei Import-Lederprodukten, meist aus subtropischen bzw. tropischen Herkunftsländern, werden nicht nur vereinzelt z.B. mit Pentachlorphenol (PCP) - einem krebserzeugenden Stoff - verunreinigte Waren sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen.
Gefährdungssituation
Wenn Sie nun, z.B. während eines Auslandsaufenthaltes vor Ort Lederprodukte erwerben, besteht die Gefahr, dass Sie schadstoffbelastete Waren erwerben.
Sie können nicht davon ausgehen, dass in diesen oft exotischen Ländern, die bei uns für den Verbraucherschutz konzipierten Gesetze gelten bzw. angewendet werden!

Auch vor Ort ausgehändigte Expertisen sollten Sie kritisch würdigen.
Qualitätskontrolle
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, nachträglich die erworbenen Produkte auf Ihre Inhaltsstoffe hin untersuchen zu lassen. Da jedoch meist eine nennenswerte Probenmenge erforderlich ist, wird die Ware dabei oft zerstört.
Zuständigkeit
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, derartige Produkte wie z.B. Lederarmbänder den Kreisverwaltungsbehörden zur Prüfung zu überlassen.

