Strompreise
...warum kostet was wieviel?
Seit dem Jahr 1998 sind für Endverbraucher die Strompreise um rund 38% gestiegen. Und: Spätestens mit der Einführung des Euro wurde das Preisbewusstsein und das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher am Zustandekommen von Endpreisen immer größer. Gerade wenn mono- bis oligopolartige Verhältnisse Märkte wie den Energiemarkt bestimmt haben. Mehr und mehr Verbraucher fragen sich, warum dies und jenes so viel kostet, wer die großen Gewinner sind, etc.
Insbesondere bei Waren und Dienstleistungen, die der Daseinsvorsorge zuzurechnen sind und damit letztendlich dem Gemeinwohl dienen, sind Preisschwankungen für Endverbraucher besonders spürbar und werden deshalb explizit hinterfragt.
Was verbirgt sich also hinter dem Preis für Strom?
In diesem Beitrag finden Sie
Wie setzt sich der Strompreis für Haushaltskunden zusammen?
Über die Zusammensetzung des Strompreises gibt der in regelmäßigen Abständen erscheinende Monitoringbericht der Bundesnetzagentur rückblickend Auskunft.
Energiebeschaffung und Vertrieb
Stromanbieter kaufen Strom über Großhandelsmärkte wie der eex Strombörse Leipzig, über Broker (also Vermittler), direkt beim Erzeuger oder aber sie sind Eigenerzeuger. Dem Einkauf liegen unternehmensspezifische Beschaffungsstrategien zugrunde. Laut Verband der Deutschen Energiewirtschaft (VDEW) bilden sich die Preise am Großhandelsmarkt im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Als Referenz dienen hier die Marktpreise an der deutschen Strombörse EEX. Wesentliche Einflussfaktoren sind u. a. die Brennstoffpreise, verfügbare Kraftwerkskapazitäten, die Witterung und der Emissionshandel sowie die Erwartungen über die zukünftigen Entwicklungen
Die Vertriebskosten umfassen jene Kosten, die dem Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der Belieferung mit Strom anfallen; also für Kundenservice und Werbung, Verwaltung oder Rechnungswesen
Nettonetzentgelt
Im Entgelt für die Netznutzung sind alle Kosten enthalten, die im Zusammenhang mit der Leitung von Strom vom Erzeuger bis zum Endverbraucher entstehen. Durchleitungsentgelte finanzieren den Ausbau, Unterhalt und laufenden Betrieb durch den Netzbetreiber.
Messstellenbetrieb, Messung und Abrechung
Der Versorger ist gesetzlich verpflichtet, die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung gesondert auf der Stromrechung auszweisen. Die jährliche Obergrenze für den Messstellenbetrieb beträgt 9,04 Euro, für die Messung 5,16 Euro und 11,31 Euro für die Abrechnung (Quelle: Bund der Energieverbraucher, 2010). Mit der Liberalisierung des Strommarktes besteht auch hinsichtlich des Messstellenbetriebs (Stromzähler) und der sich daraus ergebenden Kosten grundsätzlich Wahlfreiheit.
Konzessionsabgabe
Als Gegenleistung für die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege für die Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen zahlen die Stromnetzbetreiber ein Nutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe an die Kommunen/Gemeinden. Zulässigkeit und Bemessung regelt die Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
Umlage Nach EEG
Das Erneuerbare - Energien - Gesetz (EEG) regelt die Abnahmeverpflichtung der Stromnetzbetreiber zur Einspeisung regnerativer Energien. Die Umlage dient zur Förderung von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und finanziert die gesetzlich garantierten Vergütungssätze für Anlagenbetreiber.
Umlage nach KWK
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wird der Ausbau begünstigter Anlagen bis zum Jahr 2010 gefördert.
Steuern (Srom- und Umsatz bzw. Mehrwertsteuer)
Die Stromsteuer wird als Mengensteuer auf den Energieverbrauch erhoben. Sie gehört der Ökosteuer an und gilt für allgemein als umweltschädigend eingestufte Energiequellen, wie Kohle und Erdöl. Auf den Netto-Gesamtstrompreis werden derzeit 19% Mehrwertsteuer erhoben.
- Preisentwicklung internationaler Rohstoffmärkte
- Entwicklung Wechselkurs EUR/Dollar
- Marksituation
- Kostenentwicklung inländischer Produktionsfaktoren
- staatliche Steuern und Abgaben sowie
- spekulatives Verhalten auf dem Rohöl- und Währungsmarkt
Als tendiziell preissteigernd werden in Fachkreisen gestiegene Bedarfe insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, der absehbare Rückgang der Rohstoffe (Verknappung der Ressourcen), nicht schnell genug greifende Investitionen in die Ausweitung der Ölförderkapazitäten, nationale Belastungen durch Steuern und Abgaben sowie Umlagen angesehen. Auch die Wettbewerbsintensität bei leitungsgebundenen Energien ist ein wichtiger Faktor für das Preisniveau.
Warum sind Strompreise von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich?
Verbraucherverbände wie auch die Politik empfehlen zur Ankurbelung des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt, aber auch schlichtweg um sich Geld zu sparen, den Wechsel zwischen unterschiedlichen Anbietern. Mit einem Wechsel könne man zwischen 200 und 1000 Euro einsparen, so berichten unterschiedliche Quellen. Preisunterschiede zwischen den Anbietern am gleichen Ort kommen vor allem dadurch zustande, dass sich der Anteil im Bereich Beschaffung und Vertrieb voneinander unterscheiden. Auch die Firmenpolitik spielt hier eine bedeutende Rolle. So bieten z.B. Anbieter Bonuszahlungen bei Vertragsabschluss an, die sich wiederum mit dem Preis verrechnen. Es gibt aber nicht nur Unterschiede zwischen den Anbietern, sondern auch bei gleichem Anbieter von Ort zu Ort. Hauptursache dafür sind lokale Unterschiede bei Nettonetzentgelten oder Konzessionsabgaben. So kostet auf dem Land der Strom oft mehr als in der Stadt. Auch sind im östlichen Teil Deutschlands die Netzkosten höher als im westlichen Teil.
Wie können Haushaltskunden auf den Strompreis einwirken?
In den Wirtschaftswissenschaften geht man davon aus, dass sich ein Preis aus der Abstimmung von Angebot und Nachfrage bildet. Erst mit zunehmender Liberalisierung der Strommärkte ist es aber dem Haushaltskunden möglich, aus mehreren Anbietern auszuwählen, wie der Tankstelle, dem Flüssiggas- oder Heizölhändler: Konkurenz belebt das Geschäft! Ergebnis: Je mehr Haushaltskunden zu einem günstigeren Anbieter wechseln, umso mehr erhöht sich der Druck auf die Vertriebsmargen, umso günstiger werden die Preise.
Wer überwacht die Lauterkeit von Strompreisen?
Eine tragende Rolle bei der Überwachung des deutschen Strommarktes nimmt das Bundeskartellamt ein. So konnte das Bundeskartellamt in einer kürzlich abgeschlossenen Sektoruntersuchung keine Manipulationen am Großhandelsmarkt feststellen. Eine Untersuchung des Heizstrommarktes hingegen zeigte, dass sich einige Anbieter unlauter verhielten und im Ergebnis ihre Preise anpassen mussten. Für eine Beurteilung auf dem Rechtsweg sind die Zivilgerichte zuständig.
Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Stromgroßmärkte sicher zu stellen, implemetieren Bundesregierung und die EU derzeit neue Instrumente, wie die Markttransparenzstelle im Bundeskartellamt und die neue EU-Verordnung über Integrietät und Transparenz des Energiemarktes.
Weitere Informationen zum Aufgabenfeld der Kartell- und Regulierungsbehörden finden Sie im Artikel Kartell- und Regulierungsbehörden
- Bundesnetzagentur, Sachgebiet Elektrizität Gas
- Bundesnetzagentur, Verbraucherservice Energie
- BMWI Energiedaten / Energiekosten
- BMWI Energieportal
- Bund der Energieverbraucher
- Verbraucherzentrale Stromwechsel
- Verbraucherzentrale Preiserhöhungen
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Verbraucherservice Bayern
- BMU
- bdew
- Agentur für erneuerbare Energien
- Strombörsen

