Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Mit EC- oder Kreditkarte zahlen? - Aber sicher!

Hrsg.: Deutsche Seniorenliga e.V.; Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfreut sich großer Beliebtheit, weil es einfach und praktisch ist, mit EC-Karte oder Kreditkarte zu zahlen. Doch das „Plastikgeld“ hat nicht nur Vorteile. Neben Diebstahl oder Verlust der Karten kann auch gezielter Betrug die Sicherheit gefährden.

Vorsicht vor Dieben und Betrügern

Mit Minikameras, Kartenlesegeräten oder anderen Tricks spähen die Täter die Geheimzahl (PIN) ihrer Opfer aus. Gelangen die Betrüger zudem in den Besitz der Karte oder fertigen eine Kopie an, können sie jederzeit das entsprechende Konto leer räumen. Neuester Trick der PIN-Diebe: Mit einer falschen Tastatur wird an manipulierten Geldautomaten die Ziffernfolge der PIN gespeichert. Da eine Kamera bei dieser Methode überflüssig ist, nützt es auch nichts, die Eingabe der PIN mit der Hand zu verdecken. In Deutschland können die Täter die angefertigten Dubletten nicht verwenden, weil die hiesigen Geldautomaten die Kartenfälschungen erkennen – im Ausland können sie jedoch genutzt werden.

Sicherheit und Haftung

Bankkunden, die Opfer von Skimming (engl. für „absahnen“) wurden, erhalten das illegal abgehobene Geld in der Regel problemlos zurückerstattet. Ganz so einfach ist es nicht, wenn Ihr Konto nach dem Diebstahl der EC-Karte geplündert wurde. Erst nach der Sperrung Ihrer Karte sind Sie bei Missbrauch von der Haftung freigestellt. Bei unrechtmäßigen Abbuchungen vor der Sperrung beträgt der Eigenanteil seit November 2009 150 Euro. Haben Sie EC- oder Kreditkarte zusammen mit der Geheimzahl aufbewahrt, gilt das als grob fahrlässig. In diesen Fällen müssen Sie als Kunde für sämtliche Schäden aufkommen. Gut zu wissen: Die Geheimzahl darf auch dann nicht gemeinsam mit der Karte ins Portemonnaie oder die Handtasche gesteckt werden, wenn sie verschlüsselt oder in einer Telefonnummer versteckt wurde.

So schützen Sie sich vor Missbrauch

  • Lassen Sie niemanden an der Kasse oder am Geldautomaten sehen, welche Geheimzahl Sie eingeben. Die höfliche Bitte, einen Schritt zurückzutreten, dient Ihrer finanziellen Sicherheit.
  • Werfen Sie niemals achtlos den Kassenbon in den nächsten Papierkorb, wenn Sie mit Karte gezahlt haben. Auf diesem sind Ihre Kontodaten vermerkt.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Können Sie Buchungen nicht zuordnen, wenden Sie sich an Ihre Bank. Widerrufen Sie ungerechtfertigte Lastschriften.
  • Wenn Sie eher selten mit EC-Karte oder Kreditkarte zahlen, überprüfen Sie ab und zu, ob sie noch in Ihrem Besitz sind.
  • Achten Sie bei einer Geldabhebung am Automaten auf Auffälligkeiten an Tastatur, Eingabeschlitz oder Geldausgabeschacht. Informieren Sie ggf. einen Mitarbeiter der Bank.
  • Ignorieren Sie Hinweise am Automaten oder beim Betreten des Schalterraums, Ihre PIN mehrfach einzugeben.

Hier finden Sie konkrete Hilfe

  • Wer trotz aller Vorsicht Opfer eines Diebstahls wurde oder seine Karten schlichtweg verloren hat, sollte schnell tätig werden und folgendes unternehmen:
  • Melden Sie Diebstahl oder Verlust Ihrer Karte umgehend.
  • Unter der zentralen und kostenlosen Rufnummer 116 116 erreichen Sie die Sperrvermittlung rund um die Uhr.
  • Erkundigen Sie sich vorab, ob die Herausgeber der von Ihnen verwendeten Karten dem Sperr-Notruf angeschlossen sind.
  • Um betrügerische Einkäufe im Lastschriftverfahren zu verhindern, benachrichtigen Sie bitte die Polizei, die die Information an ein Sperrsystem des Einzelhandels weiterleitet.

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