Nicht nur am Telefon versuchen Werber, Zeitschriftenabos, Versicherungen oder Staubsauger zu verkaufen – manche stehen auch einfach unangemeldet vor der Haustür. In solchen Fällen ist Vorsicht geboten. Denn es gibt viele unseriöse Verkäufer, die sich zum Teil fragwürdiger Methoden bedienen, um das Interesse und Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen.
Viele Verbraucher lassen sich überrumpeln, wenn ihnen ein freundlicher Verkäufer an der Haustür etwas andrehen will. Kein Wunder, haben doch Vertreter und Werber allerlei Tricks auf Lager: Einige appellieren an das Mitleid der Kunden, indem sie vortäuschen, für eine soziale Einrichtung zu arbeiten. Andere locken mit vermeintlichen Schnäppchen, Gratisangeboten und Gewinnen. Und wieder andere geben sich als Handwerker oder Mitarbeiter von seriösen Firmen aus, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und Ihnen eine Unterschrift zu entlocken – bzw. diese im schlimmsten Fall sogar zu fälschen.
Gerade ältere Menschen sind den Verkaufstricks häufig nicht gewachsen. Aus Gutgläubigkeit, Angst oder um den aufdringlichen Verkäufer möglichst schnell wieder loszuwerden, unterschreiben sie einen Vertrag oder kaufen ein völlig überteuertes Produkt.
Wer den Kauf im Nachhinein bereut, kann ihn rückgängig machen. Seit 1986 gilt für alle Geschäfte, die an der Haustür geschlossen werden, ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht. Das schließt auch Kaffeefahrten und Verkaufspartys ein. Innerhalb von zwei Wochen können Sie ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten. Ausnahmen: Kostet die Ware nicht mehr als 40 Euro und wird sofort bezahlt, ist der Widerruf ebenso ausgeschlossen wie im Fall einer vorangegangenen Bestellung.
Übrigens: Zu den Haustürgeschäften zählen auch Verträge, die bei Kaffeefahrten und Verkaufspartys abgeschlossen werden.
Doch am besten lassen Sie es gar nicht so weit kommen: Verbraucherschützer warnen grundsätzlich davor, Geschäfte an der Haustür zu tätigen, und geben folgende Empfehlungen:
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Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte
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