Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Geldanlage im Ruhestand - was muss ich dabei beachten?

Hrsg.: Deutsche Seniorenliga e.V.; Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Der Ruhestand bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die auch die finanzielle Situation betreffen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob die in jungen Jahren gewählte Vorsorgestrategie noch der aktuellen Lebensplanung entspricht, denn neue Ziele erfordern auch ein neues Vorsorgekonzept. Da die angebotenen Finanzprodukte jedoch immer komplexer werden, ist so mancher Verbraucher mit der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Anlagestrategie überfordert. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass sich viele Kleinanleger der Risiken überhaupt nicht bewusst waren und einen beachtlichen Teil ihres Vermögens verloren haben.

Drum prüfe, wer sich langfristig bindet

Bevor Sie Anlageentscheidungen treffen, sollten Sie einen Kassensturz machen. Eine solche Analyse beinhaltet die Gegenüberstellung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, berücksichtigt aber auch Aspekte wie Sicherheit, Flexibilität und Rendite. Behalten Sie Ihre persönlichen Anlageziele stets vor Augen, wenn Sie sich von einem Finanzexperten beraten lassen. Unterschreiben Sie niemals einen Vertrag, den Sie nicht hundertprozentig verstanden haben. Prüfen Sie das Angebot in aller Ruhe noch einmal zu Hause, bevor Sie sich entscheiden. Und besonders wichtig: Bestehen Sie auf das Beratungsprotokoll.

Schutz vor Falschberatung

Seit 2010 sind Verbraucher in diesem Punkt besser geschützt. Um zu verhindern, dass Verbrauchern Risikopapiere als sichere Geldanlage verkauft werden, müssen Anlageberater das Beratungsgespräch protokollieren und ihm ein Exemplar aushändigen. Der Verbraucher erhält damit die Möglichkeit, sich im Schadensfall vor Gericht auf das Protokoll berufen zu können. Lässt das Protokoll Beratungsfehler erkennen oder geht daraus sogar hervor, dass der Kunde eine sichere Geldanlage wünschte, tatsächlich aber eine riskante Anlage empfohlen bekam, dient das Beratungsprotokoll als Beweismittel. In diesem Fall wäre die Bank in der Pflicht, das Gegenteil nachzuweisen.

Im Anschluss an eine telefonische Beratung muss die Bank ihrem Kunden das Protokoll zuschicken und ihm ein einwöchiges Rücktrittsrecht nach Erhalt der Niederschrift einräumen. Das neue Gesetz zum Schutz von Anlegern vor Falschberatung hebt zudem die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von drei auf bis zu zehn Jahre an.

Höherer Schutz für Spareinlagen

Seit dem 1. Juli 2009 gilt zudem ein höherer Mindestschutz für Spareinlagen. Die gesetzliche Mindestabdeckung wurde auf 50.000 Euro und ab dem 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro angehoben. Bisher konnten Bankkunden privater Kreditinstitute maximal Entschädigungsansprüche von 20.000 Euro geltend machen. Das Gesetz verkürzt zudem die Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Tage und schafft die Verlustbeteiligung des Einlegers in Höhe von zehn Prozent ab.

Investition in Pflegewohnung

Um sich frühzeitig einen Pflegeplatz zu sichern, erhalten viele Senioren das Angebot, ein Pflegezimmer in einer entsprechenden Einrichtung zu erwerben. Als sichere Geldanlage und Investition in die Zukunft beworben, werden die Risiken dieser Anlageform nur selten thematisiert. Experten warnen vor einer möglichen Pleite der Betreibergesellschaft, überhöhten Kaufpreisen, geringer Rendite, Instandhaltungskosten sowie Standortrisiken. Unser Tipp: Bevor Sie eine solche Investition tätigen, erkundigen Sie sich bei den Verbraucherverbänden oder einem unabhängigen Finanzexperten nach der Seriosität des Angebots und den Renditeerwartungen.

Wiederanlage von Einmalzahlungen

Für viele Menschen beginnt der Ruhestand mit einer stattlichen Summe -
meist durch die Auszahlung einer Lebensversicherung. Jedes Jahr überweisen die Versicherungsgesellschaften in Deutschland ihren Kunden mehrere Milliarden Euro. Doch was tun mit dem Geld? Wer seinen Lebensstandard im Alter beibehalten möchte, wird das Geld sicher nicht unbedacht für eine Kreuzfahrt oder ein schickes Auto ausgeben.

Will man vom Kapital allein leben, wird es schnell knapp: So sind 100.000 Euro zum Beispiel schon nach elf Jahren aufgebraucht, wenn man monatlich nur 750 Euro davon ausgibt. Legt man die Summe aus der Lebensversicherung hingegen in Wertpapiere oder Fonds an, steht man vor einem ähnlichen Problem: Entweder man will das Anlagekapital auf Dauer erhalten, dann muss man sehr sparsam von den Erträgen leben. Oder man hebt regelmäßig einen bestimmten Betrag vom Guthaben ab, bis nichts mehr da ist.

Wenn Ihre Lebensversicherung in Kürze fällig wird, Sie sich aber noch keine Gedanken über die Wiederanlage gemacht haben, sollten Sie die Entscheidung nicht überstürzen. Lassen Sie sich das Geld erst einmal überweisen und zahlen es auf ein Tagesgeldkonto oder ein Geldmarktkonto ein oder entscheiden sich für eine Festzinsanlage. Der Vorteil: Kurze bzw. keine Laufzeiten und höhere Zinsen als beim Sparbuch oder Girokonto.

Am besten machen Sie nun einen Kassensturz und lassen sich beraten. Überlegen Sie, ob Sie mit der gesetzlichen Rente auskommen, ob die Zinsen aus der Lebensversicherung genügen, um eventuelle Löcher zu stopfen, welche finanziellen Belastungen (z.B. Tilgung einer Hypothek, Ausbildung der Kinder) noch auf Sie zukommen und welche Wünsche Sie sich gerne erfüllen möchten.

Ist die Zeit bis zur Rente nicht mehr weit, sollten Vorsorgesparer kein Risiko eingehen. Die größte Sicherheit bietet eine private Rentenversicherung. Jeden Monat erhalten Sie eine vereinbarte Rente – und zwar lebenslang. Das bedeutet aber nicht, dass Sie auch jeden Monat Beiträge entrichten müssen. Sie wandeln die Summe, die Sie aus der abgelaufenen Lebensversicherung erhalten haben, per Einmal-Zahlung in eine lebenslange Rente um.

Wer sein Geld schon mit Ende 40 oder Anfang 50 ausgezahlt bekommt, kann einen Teil davon ohne weiteres in eine fondsgebundene Rentenversicherung oder einen Investmentfonds stecken. Das bietet – bei den bekannten Risiken durch Börsenschwankungen – die Chance, langfristig von deutlich höheren Wertzuwächsen zu profitieren als bei klassischen Anlagekonzepten.

Wer eine hohe Summe aus der Lebensversicherung erwartet oder gerade eine Erbschaft gemacht hat, sollte auf Empfehlung der Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest darüber nachdenken, das Geld für den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zu verwenden. Das macht allerdings nur Sinn, wenn Sie die Immobilie komplett aus Eigenmitteln finanzieren und entsprechend mietfrei wohnen können.

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