Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Welche Rechte habe ich als Fahrgast bei der Bahn?

Hrsg.: Deutsche Seniorenliga e.V.; Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Fast jeder hat das schon mal erlebt: Man steht pünktlich am Bahnsteig, doch der Zug kommt nicht. Verspätungen und Zugausfälle sind ärgerlich, vor allem dann, wenn man dadurch andere Verbindungen verpasst. Seit Sommer 2009 haben Bahnkunden in diesen Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigungen – auch im Nahverkehr. Die neuen Fahrgastrechte gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE.

Die Regelungen im Fernverkehr

Bei Verspätungen ab 60 Minuten bekommen Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Ist eine Verzögerung um mehr als 60 Minuten absehbar, kann der Fahrgast von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis auszahlen lassen. Bisher hat die Bahn lediglich Gutscheine ausgegeben. Eine Fahrpreiserstattung gibt es nach der neuen Verordnung jetzt auch bei relativ geringer Verspätung, wenn man deshalb seinen Anschlusszug versäumt. Was zählt, ist die Differenz zwischen tatsächlicher und planmäßiger Ankunftszeit. Wird wegen einer Verspätung von mindestens einer Stunde eine Übernachtung notwendig, so muss die Bahn eine Hotelunterkunft anbieten. Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Fahrgäste, wenn die Ursache der Verspätung nicht in der Verantwortung der Bahn liegt (z. B. plötzlicher Wintereinbruch, Stromausfall, Suizid) bzw. bei Entschädigungsbeträgen unterhalb der Bagatellgrenze von vier Euro.

Die Regelungen im Nahverkehr

Ist eine Verspätung von mehr als 20 Minuten abzusehen, dürfen Besitzer eines Nahverkehrstickets einen teureren Fernzug benutzen. Beträgt die Verspätung zwischen 0 und 5 Uhr morgens mehr als 60 Minuten, darf der Fahrgast ein Taxi nehmen. Das aber nur, wenn keine anderen öffentlichen Verkehrsmittel mehr fahren und die Fahrt nicht mehr als 80 Euro kostet.

Tipps zum Vorgehen bei einer Beschwerde

  • Heben Sie Ihren Fahrschein auf.
  • Lassen Sie sich die Verspätung vom Zugpersonal bestätigen.
  • Bitten Sie um Aushändigung des Beschwerdeformulars.
  • Beachten Sie die Fristen! Eine Erstattung erhalten Sie nur, wenn Sie Ihre Beschwerde innerhalb eines Monats einreichen.
  • Sollten Sie sich mit der Bahn nicht einigen können, wenden Sie sich an eine Schlichtungsstelle.

Hier finden Sie konkrete Hilfe

Die Bahn hat für all diese Fälle ein Beschwerdeformular erstellt, das beim Servicepersonal im Zug, im Internet oder bei den DB Service Points erhältlich ist. Detaillierte Informationen über Ihre Rechte sowie das Fahrgastrechte- Formular finden Sie im Internet unter www.fahrgastrechte.info.

Mobilitätsservice

Nach der neuen Fahrgastverordnung müssen Bahnsteige und Züge auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sein. Beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt muss für kostenlose Hilfe gesorgt werden, sofern dies rechtzeitig angemeldet wurde und genügend Personal vorhanden ist. Mobilitätsservice z. B. der Deutschen Bahn: Tel.: 01805/996633 (14 ct/min aus dem Festnetz; Mobilfunkpreise max. 42 ct/min).

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