Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Private Haftpflichtversicherung

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Wer anderen einen Schaden zufügt muss dafür gerade stehen. Dies kann im Einzelfall sehr teuer werden. Um nach einem Schadensfall nicht auch noch seine finanzielle Existenz zu riskieren, sollte man unbedingt mit einer privaten Haftlichtversicherung vorsorgen.

Alle in diesem Beitrag gemachten Angaben zu Art, Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes finden sich in der Mehrzahl der in Deutschland bestehenden Versicherungsverträge wieder. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Versicherer zu abweichenden Vertragsbedingungen arbeiten.

Braucht man wirklich eine private Haftpflichtversicherung?

Ja, die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Nach § 823 Abs.1 BGB muss jeder der Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt und es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Schädiger vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Abhängig vom entstandenen Schaden kann dies sehr teuer werden. Die Privathaftpflichtversicherung schützt hier also das Vermögen des Versicherungsnehmers, indem sie berechtigte Ansprüche ausgleicht, aber auch unberechtigte Schadenersatzforderungen abwehrt.

Was deckt die Privathaftpflicht ab?

Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Rechtsverhältnissen zwischen Privaten. Diese ergeben sich beispielsweise aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Umfasst sind Personen- und Sachschäden sowie daraus sich ergebene Vermögensschäden. Versichert sind demnach Schadensereignisse,

  • die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen;
  • die Zerstörung, Beschädigung oder Wertminderung von Sachen
  • und ggfs. daraus entstandene Schäden am Fremdvermögen

zur Folge haben.

Was fällt nicht in den Versicherungsschutz?

Nicht versichert sind Schadensersatzansprüche zwischen Staat und Bürger (z.B. Steuerecht, Ordnungsrecht). Aber auch nicht alle privatrechtlichen Schadensfälle sind abgedeckt. Hier sollen nur einige gängige Ausschlüsse aufgeführt werden.

Keine Leistung von der Versicherung gibt es bei:

  • vorsätzlichen Handeln des Schädigers,
  • Haftpflichtansprüche gegen Mitversicherte,
  • Schäden die beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden sind,
  • Schäden an geleasten, gemieteten oder geliehenen Sachen.

Auf was sollte man vor dem Vertragsabschluss achten?

Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Wer den Versicherungsbeitrag jährlich zahlt, vermeidet Ratenzahlungszuschläge und spart Geld. Ein niedriger Selbstbehalt kann sinnvoll sein, wenn dadurch der Beitrag sinkt.

Der Leistungsumfang sollte individuell überprüft werden. Folgende Erweiterungen sind regelmäßig für eine Vielzahl von Verbrauchern interessant:

  • Der Verlust fremder und beruflicher/dienstlicher Schlüssel ist nicht nur ärgerlich, sondern kann bei Schließanlagen auch sehr teuer werden.
  • Wer privat viel im Internet surft, kann sich gegen Schäden durch Computerviren versichern lassen.
  • Wer kleine Kinder hat, kann Streit im Freundeskreis oder der Nachbarschaft durch die Einbeziehung von Schäden durch deliktunfähige Kinder vorbeugen.
  • Wer anderen unentgeltlich beim Umzug hilft, sollte über eine Absicherung für Gefälligkeitshandlungen nachdenken, um im Schadensfall nicht noch drauf zahlen zu müssen.

Was leistet die Haftpflichtversicherung noch?

Die privaten Haftpflichtversicherungen leisten auch bei Vorfällen im Ausland. Innerhalb Europas grundsätzlich sogar zeitlich unbegrenzt; weltweit häufig bei Aufenthalten bis zu einem Jahr.

In den Versicherungstarifen mittlerweile sehr verbreitet ist die Forderungsausfalldeckung. Hier zahlt die Versicherung des Geschädigten, wenn der Schädiger selbst unversichert ist und auch sonst kein Geld hat. Ohne diese Leistungserweiterung würde der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleiben.

Durch die Vorsorgeversicherung werden neu hinzukommende Risiken, die z.B. durch die Anschaffung eines Hundes oder den Bau eines Hauses entstehen, zeitweise mit abgesichert. Aber Achtung: die neuen Risiken müssen der Versicherung zeitnah mitgeteilt werden.

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