Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Hausratversicherung

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Die Mehrzahl der materiellen Güter, die wir im Laufe unseres Lebens anschaffen und gebrauchen, bewahren wir zu Hause auf. Wenn diese Sachwerte beispielsweise durch einen Wohnungsbrand zerstört würden, müsste alles wieder neu angeschafft werden. Wer jetzt keine Hausratversicherung hat, wird tief in die eigene Tasche greifen müssen.

Alle in diesem Beitrag gemachten Angaben zu Art, Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes finden sich in der Mehrzahl der in Deutschland bestehenden Versicherungsverträge wieder. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Versicherer zu abweichenden Vertragsbedingungen arbeiten.

Was versteht man unter Hausrat?

Die Bestimmungen zur Hausratversicherung findet man in den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB).

Danach gehören zum Hausrat alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen.

Umfasst ist damit grundsätzlich die gesamte Inneneinrichtung. Auch Nahrungsmittel und Kleidung fallen darunter. Ebenso zählen Wertsachen und Bargeld dazu. Werden die Wertsachen in einem Wertschutzschrank aufbewahrt, sind diese häufig mit bis zu 20 % der Versicherungssumme versichert. Andernfalls gelten feste Entschädigungsgrenzen (z.B. für Bargeld 1500 €)
Zum Hausrat zählen ferner Rasenmäher, Go Karts, Kanus, Ruder-, Falt-, und Schlauchboote sowie nicht motorisierte Flugdrachen, Fall- und Gleitschirme und sogar Haustiere, soweit sie artgerecht gehalten werden. Bringt ein Besucher persönliche Gegenstände mit, sind auch diese vom Versicherungsschutz umfasst. Einbezogen sind auch privat genutzte Antennen und Markisen der versicherten Wohnung.

Versichert sind im Regelfall zudem Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf/Gewerbe des Versicherungsnehmers dienen. Ausgenommen sind Handelswaren oder Musterkollektionen.

Welche Gefahren, Schäden und Kosten sind versichert?

Die Hausratversicherung entschädigt den Versicherungsnehmer für Schäden, die diesem an seinem Hausrat durch die „vier Gefahren“ entstanden sind.

Diese Gefahren sind:
- Feuer (durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Luftfahrzeuge),
- Einbruchdiebstahl/Raub,
- Leitungswasser und
- Sturm/Hagel.

Zusätzlich können Fahrraddiebstahl und Schäden durch Überspannung (nach Blitzeinschlag in das Stromnetz werden elektronische Geräte beschädigt) versichert werden.

Wer wertvolle Gegenstände aus Glas hat, kann über eine Glasversicherung nachdenken.

Nicht eingeschlossen sind Elementarschäden (z.B. durch Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen usw.). Hier empfiehlt sich eine Elementarschadenversicherung. Leider werden diese häufig nur noch eingeschränkt oder zu hohen Prämien angeboten.

Neben den durch die versicherten Gefahren entstandenen Schäden am Hausrat selbst werden auch die Kosten für die Instandsetzung übernommen. Damit sind z.B. Aufräum-, Reparatur-, Transport-, Lager- und Bewachungskosten gemeint. Auch wenn der Versicherungsnehmer vorübergehend einem Hotel wohnen muss, werden die Kosten für mehrere Wochen vom Versicherer ersetzt.

Wie wird die Versicherungssumme bestimmt?

Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Letzterer bildet also die Grundlage für die Entschädigung im Schadensfall.

Der Versicherungswert entspricht dem Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Man stellt sich also die Frage, wie viel müsste ich jetzt zahlen, um meinen Hausrat neu anzuschaffen.

Es reicht aber nicht diesen Betrag einmal festzulegen, da es durch inflationsbedingte Preissteigerungen zur stetigen Erhöhung des Versicherungswertes kommt, während die Versicherungssumme gleich bleibt. Man spricht dann von Unterversicherung. Im Schadensfall kann der Versicherer seine Leistung kürzen. Um diese Situation zu vermeiden, wird üblicherweise vereinbart, dass der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. Hierzu wird eine Mindestversicherungssumme zugrunde gelegt. Diese kann sich wie folgt errechnen:
Wohnfläche in qm x 650 € = Versicherungssumme
Eine Wohnung mit 60 qm Wohnfläche würde danach ohne individuelle Wertermittlung mit einer Versicherungssumme von 39.000 € versichert werden. Im Einzelfall kann der Hausrat weniger Wert sein, als das, was letztendlich über die Versicherungssumme abgesichert ist; jedoch empfiehlt sich diese Vorgehensweise mit Blick auf den Unterversicherungsverzicht im Schadensfall.

Wie kommt die Versicherungsprämie zu Stande?

Die Versicherungsprämie wird durch die Versicherungssumme, den Versicherungsort, die Art der wohnlichen Nutzung, also ob die Wohnung ständig bewohnt ist oder nicht und evtl. Zuschlägen wegen zusätzlich vereinbarter Klauseln oder bestehender Risiken bestimmt.

Wer nicht die jährliche Zahlweise wählt, sondern seine Prämie monatlich entrichtet, muss regelmäßig noch Ratenzahlungszuschläge von bis zu 5 % zahlen.

Am Ende wird dann noch die Versicherungssteuer von z.Z. 18 % (Hausrat ohne Glasversicherung) aufgeschlagen.

Verändern sich die genannten Faktoren, ändert sich auch die Versicherungsprämie. Wird die Wohnfläche erweitert, muss die Versicherungssumme angepasst werden. Zieht ein Versicherungsnehmer um, hat dies Auswirkungen auf den Wohnort und evtl. die Risikobewertung. Ist eine Wohnung länger als 60 Tage unbeaufsichtigt, weil die Bewohner im Ausland sind, stellt auch dies eine Gefahrerhöhung dar.

Der Versicherungsnehmer ist daher verpflichtet solche Umstände seiner Versicherung unverzüglich mitzuteilen, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Was leistet die Hausratversicherung noch?

Wer innerhalb von Deutschland umzieht, behält seinen Versicherungsschutz auch in der neuen Wohnung. Mit Umzugsbeginn sind sogar beide Wohnungen für zwei Monate versichert. Der Umzug muss aber der Versicherung mit Angabe der neuen Wohnfläche angezeigt werden. Sollte sich für die neue Wohnung die Prämie erhöhen, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats kündigen.
Wem im Urlaub aus seinem Hotelzimmer z.B. die Digitalkamera gestohlen wird, kann den Schaden bei seiner Hausratversicherung geltend machen. Diese versichert bis zu 3 Monate außerhalb der Wohnung befindliche Sachen bis zu einem bestimmten Prozentsatz (üblich sind 10 %) der Versicherungssumme (Außenversicherung). Dies gilt sogar weltweit.

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