Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer neuen Variante von Schadsoftware, die Manipulationen von Onlinebanking-Seiten durchführt. Nach einem Login in das Onlinebanking-Account wird in einem ersten Schritt unter dem Namen der Bank eine Information eingeblendet, dass auf dem Konto irrtümlicherweise eine Gutschrift eingegangen sei. Diese müsse man umgehend zurück überweisen. In einem zweiten Schritt zeigt die Schadsoftware den angeblichen Eingang der Gutschrift in der Saldoübersicht an. Tatsächlich ist auf dem Konto des Kunden jedoch keine Gutschrift eingegangen. Das BKA rät, keinesfalls die angeforderte Rücküberweisung zu tätigen und sich an die nächste Polizeidienststelle zu wenden.
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ktuell versuchen Betrüger per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich als „Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten zuviel Einkommensteuer gezahlt. Um diese zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Sicherheitscode gemacht werden sollen. Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.
Dies ist ein Fazit aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Schadsoftware leitete den Anwender bei Aufruf des Online-Banking-Portals auf eine manipulierte Website in der Optik der Hausbank um. Das Programm forderte den Anwender auf, zehn Transaktionsnummern in ein Feld einzugeben, was dieser auch getan hat. Mithilfe dieser TANs konnten sich die Angreifer 5000 Euro vom Anwenderkonto überweisen. Die Bank ist in diesem Fall nicht zur Erstattung des Verlustes verpflichtet, weil sie im Log-in-Bereich der Online-Banking-Website ausdrücklich davor gewarnt, jemals mehr als eine TAN-Nummer einzugeben.
Unseriöse Datensammler haben es zur Zeit auf Verbraucher abgesehen, die privat krankenversichert sind. Versandt werden massenhaft Spam-Mails, dass man durch einen Tarifwechsel oder einen Neuabschluss erheblich Kosten sparen könne. Niemand erhält aber den versprochenen Beitragsvergleich oder ein Vertragsangebot. Die Verbraucherzentrale Bayern (VZ) rät: Wer eine solche E-Mail bekommt, sollte diese umgehend löschen und keinesfalls persönliche Daten preisgeben.
Ab Februar 2014 gilt im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums der Single Euro Payment Area (SEPA). Sowohl Überweisungen als auch Lastschriften werden darüber abgewickelt. Das bisherige deutsche DTA-Verfahren wird abgeschaltet. Für Überweisungen ist dann auch innerhalb Deutschlands die 22-stellige IBAN-Nummer erforderlich. Lastschriften bleiben für Verbraucher in Deutschland frei rückbuchbar. Dies ist eine wichtige Schutzfunktion, für den Fall, dass Anbieter einer bezahlten Leistung nicht nachkommen. Die Frist zur Rückbuchung wird allerdings auf acht Wochen verkürzt. Diese Neuregelungen hat das EU-Parlament am 14.2.2012 beschlossen.
Die „Paysafecard“ ist ein elektronisches Zahlungsmittel für das Internet, das ähnlich funktioniert wie eine Prepaid-Karte. Aktuell versuchen Betrüger auf zwei Wegen, an das verfügbare Guthaben zu gelangen: Zum einen suggerieren Websites in der Optik der Paysafecard-Seite Anwendern, sie könnten ihr Guthaben verdoppeln, wenn sie ihren Code in eine Maske eingeben und versenden. Zun zweiten: Varianten der als Bundespolizei-, BKA- und Gema-Virus bekannten Schadprogramme sperren die Computer von Anwendern. Für eine Entsperrung wird ein „Bußgeld“ eingefordert, das u.a. per Paysafecard bezahlt werden kann.
Ab 1.1.2012 Pfändungsschutz nur noch über das P-KontoEin Girokonto ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr und macht wirtschaftlich handlungsfähig. Wird das Konto gepfändet, hat dies bei den Betroffenen regelmäßig erhebliche finanzielle Nachteile zur Folge. Mit Beginn des neuen Jahres kann Pfändungsschutz nur noch über das Pfändungsschutzkonto erreicht werden. Unser neuer VIS-Beitrag stellt alles Wissenswerte zusammen.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet seit dem 1. August 2011 in Türkisch und Russisch ein bundesweites Beratungstelefon, spezifische Internetangebote und persönliche Beratung in vier deutschen Städten (Berlin, Stuttgart, Nürnberg und Dortmund) an. Ziel ist es, fast 6 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund dieser beiden Sprachen aktiv bei der Orientierung im Gesundheitswesen zu unterstützen und ihnen z.B. bei Fragen zur Krankenkasse, Krankenversicherung und Pflege(zusatz)versicherung behilflich zu sein.
Chancen und Risiken von ePaymentImmer häufiger gehen Konsumgüter nicht mehr über den Ladentisch, sondern werden mit ein paar Klicks im Internet erworben. Zum schnellen Vertragsabschluss im Netz gehört aber auch ein schneller und sicherer elektronischer Zahlungsverkehr. Wir informieren über die verschiedenen Möglichkeiten und worauf Sie achten sollten.
Vergeben Banken ihre Kredite je nach Bonität des Kunden zu unterschiedlichen Zinsen, dürfen sie nicht nur mit dem günstigsten Zinssatz werben. Die Internet-Werbung für einen Sofortkredit "ab 3,59 Prozent" ist unzulässig. Das hat das Landgericht Stuttgart nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die CreditPlus Bank entschieden. Außerdem darf das vom Gesetz geforderte repräsentative Beispiel für den Kredit nicht erst durch einen weiteren Klick erkennbar sein.
Ein wegweisendes Urteil hat die Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 29 U 589/11, rechtskräftig) gegen die Rechtsschutzversicherung D.A.S erstritten. Eine Klausel im Kleingedruckten, ähnlich bei anderen Rechtsschutzversicherungen, sollte die Deckungszusage für Kosten ausschließen, wenn Kunden Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung von Banken oder Vermittlern einklagen wollten. Diese Versicherungsbedingung hat das Gericht als "unklar und missverständlich" erklärt.
Derzeit werden viele Kunden von ihrer Bank aufgefordert, sich für ein Sicherheitssystem beim Online-Banking zu entscheiden. Vielerorts sollen die alten Listen mit Transaktionsnummern, TANs genannt, abgelöst werden. Doch sind die neuen mobilen TANs und chip TANs tatsächlich sicherer? Überwiegend sollen auch die Kosten der neuen Verfahren auf die Kunden abgewälzt werden.
In den letzten Jahren haben viele Verbraucher Geld durch spekulative und intransparente Geldanlagen verloren. Die Nachfrage nach sicheren Geldanlagen ohne Risiken ist daher gestiegen. Doch welche Produkte kommen in Frage, bei welchen Anlageformen kann man sicher sein, das Ersparte auch zurückzubekommen?

Die Pflegepflichtversicherung ist kein Rundum-Sorglos-Paket. Sie soll eine Grundversorgung sicherstellen. Die Absicherung der Pflegepflichtversicherung kann durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt werden.
Verbraucher können einmal jährlich kostenlos eine Information darüber verlangen, welche persönlichen Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben. Unrichtige Angaben müssen korrigiert werden. Die Verbraucherzentrale Bayern hat einen Musterbrief zum Auskunftsrecht bereitgestellt.
My Age stellt als internetbasiertes, anbieterneutrales Tool zur privaten Altersvorsorge eine Möglichkeit dar, junge Verbraucher "spielerisch" und unverbindlich an die verschiedenen Varianten der Altervorsorge heranzuführen. Interaktiv können verschiedene Modelle für die finanzielle Versorgung im Rentenalter ermittelt werden, dazu gibt es notwendiges, verständlich aufbereitetes Hintergrundwissen.
Die Zeiten, in denen Kreditkarten nur zum Bezahlen und Geldabheben da waren, sind längst vorbei. Die Herausgeber von Gold- und Premium-Karten werben mit Zusatzleistungen etwa für Reisende, darunter oft Versicherungen. Solche Karten kosten oft 50 bis 80 Euro im Jahr. Finanztest kommt zum Ergebnis, dass in den meisten Fällen eine günstige Karte ohne Zusatzleistungen die beste Wahl ist.
Auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 388/10) entschieden, dass ein Entgelt, das eine Bank im Rahmen eines Privatdarlehens für die Kontoführung erhebt, unzulässig ist. Begünstigt von dem Urteil sind Millionen Kunden, die einen Konsumentenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben. Die Mehrheit der Geldinstitute verlangte bislang ein Entgelt für die Kontoführung.
Banken dürfen kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank entschieden. Das Urteil hat keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken. Allerdings hat der vzbv das Urteil zum Anlass genommen, entsprechende Klauseln anderer Kreditinstitute ebenfalls zu überprüfen.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung warnt vor Trittbrettfahrern im Zuge des derzeit stattfindenden Zensus 2011. So wird vor allem am Telefon, aber auch unangemeldet an der Haustür versucht, sich Kontonummer und PIN zu ergaunern. So geschehen beispielsweise im Landkreis Erding. Beim Zensus gibt es jedoch keine telefonischen Befragungen. Auch wird bei keiner der Zensusbefragungen nach dem Einkommen oder der Kontonummer gefragt. "Wenden Sie sich im Zweifel an die kommunalen Erhebungsstellen oder das Statistische Landesamt“, so die Behörde.
Die Verbraucherzentrale Bayern (VZ) hat wichtige Informationen für Betroffene zusammengestellt.
Derzeit geben sich Betrüger per E-Mail als „Bundesministerium der Finanzen“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten zuviel Einkommensteuer gezahlt. Um diese nun zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Passwort angegeben werden sollen. Das Bundesministerium der Finanzen warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.
Verbraucherverbände sind sich einig: Die neue E10-Versicherung eines Mineralölkonzerns bringt, auch wenn sie scheinbar kostenlos ist, keine Vorteile und erst recht keine finanzielle Sicherheit bei möglichen Motorschäden durch das Tanken des "Biosprits". Grund. Hat der Hersteller eine Unbedenklichkeitserklärung abgegeben, haftet er sowieso. Die hohen Hürden der Beweislast werden auch durch die Versicherung nicht herabgesetzt. Vielmehr wird von den Verbänden eine Maßnahme zur Absatzförderung des Ladenhüters und zur Kundenbindung vermutet.
Wegen zusätzlicher Gebühren für pfändungsfreie Konten hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 33 Banken und Sparkassen abgemahnt. Jeder Kontoinhaber hat das Recht, sein Konto als P-Konto führen zu lassen. Dadurch ist sein Einkommen bis 985,15 Euro automatisch vor Pfändungen geschützt. Gegenstand der Abmahnungen waren gesondert ausgewiesene Kontoführungsentgelte von bis zu 15 Euro monatlich, höhere Preise für einzelne Leistungen sowie eingeschränkte Kontoführungsfunktionen wie Online-Banking oder Daueraufträge. 14 der abgemahnten Geldinstitute haben inzwischen Unterlassungserklärungen abgegeben.
Das so genannte Cash-Trapping bezeichnet eine besondere Form des Diebstahls an Geldautomaten. Wie es funktioniert und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie im Polizeiberatungsportal.