Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Verbraucherinsolvenz - Wenn die Schulden über den Kopf wachsen

Von: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Überschuldung von Bürgern ist ein sozialer Brennpunkt mit familienpolitischem Bezug. Trotz steigenden Wohlstands gibt es immer mehr Haushalte, die durch Überschuldung in Not geraten. In unserem Beitrag geben wir Ihnen weiterführende Hinweise, wenn Sie Anzeichen von Überschuldung bemerken.

In diesem Beitrag finden Sie

Schuldnerberatung

Die Ursachen der Verschuldung von Bürgern sind vielfältig:

  • unvorhergesehene Ereignisse, die den Tilgungsplan durcheinander bringen, z.B. Verringerung des Einkommens durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Wegfall eines Zweitverdienstes;

  • unwirtschaftliches Verhalten und Unfähigkeit zum Verzicht auf nicht dringend benötigte Konsumgüter, während ein Darlehen noch zurückzuzahlen ist;

  • Verlust der Fähigkeit, die eigene künftige Leistungskraft realistisch einzuschätzen.

Die Folge ist, dass das Einkommen nach Abzug der dringend notwendigen Lebenshaltungskosten nicht mehr ausreicht, die fälligen Raten zu begleichen.

Rechtzeitiger Gang zur Beratungsstelle!

Erfahrungsgemäß werden die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme des Hilfeangebotes erzielt. Daher sollte das Beratungsgespräch nicht hinaus gezögert werden.

Bereits bei den ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten wäre es sinnvoll, sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden, beispielsweise, wenn

  • dringende Anschaffungen nur über Ratenkäufe möglich sind,

  • das Konto des öfteren überzogen ist,

  • erste Mahnungen von Gläubigern (auch über Inkassobüros) eingehen. 

Weitere Informationen und Schuldnerberatungsstellen finden Sie beim bayerischen Sozialministerium.
Schulden abbauen - Schulden vermeiden (Broschüre der Bundesregierung)

Verbraucherinsolvenzverfahren

Am 01.01.1999 trat die neue Insolvenzordnung in Kraft. Nach diesem Gesetz können nun auch Privatpersonen - wie bisher schon juristische Personen - Antrag auf ein gerichtliches Entschuldungsverfahren stellen. Verschuldete Bürgerinnen und Bürger, die eine Insolvenzberatung anstreben, haben die Möglichkeit, sich an eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle bzw. eine Rechtsanwaltskanzlei ihrer Wahl zu wenden.

Weitere Informationen und Insolvenzberatungsstellen finden Sie beim bayerischen Sozialministerium.
In sechs Jahren schuldenfrei - Ein Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren (Broschüre des Bayerischen Justizministeriums)
Restschuldbefreiung - eine neue Chance für redliche Schuldner (Broschüre des Bundesministeriums der Justiz)