Auf dem so genannten „grauen Kapitalmarkt“ gehen jährlich Milliardensummen verloren, die gutgläubige Anleger nicht selten in Erwartung einer ergänzenden Altersvorsorge oder in der Hoffnung auf steuerliche Vorteile investieren. Oft werden entsprechende Verträge im häuslichen Bereich geschlossen, vermittelt oder empfohlen über Bekannte und Verwandte.
Selbst ernannte "Finanzberater" vertreiben diese Produkte. Nicht selten hatten und haben auch Steuerberater ihre Hände im Spiel oder der Vertrieb erfolgte über Strukturvertriebe. Zündende Kaufargumente sind steuerliche Vorteile und hohe Renditeerwartungen.
Unter "grauer Kapitalmarkt" wird der nicht durch Rechtsvorschriften und Behörden kontrollierte Geldanlagemarkt verstanden. Das Gegenstück hierzu sind Versicherungen, Geldanlageprodukte von Banken (wie z. B. Bausparverträge, Tagesgeldkonten) und Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden. Letztere Geschäfte unterliegen alle einer staatlichen Aufsicht, die durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin und die Börsenaufsichten der Länder ausgeübt wird. Bei diesen Geschäften gelten klare Regeln, die in Spezialgesetzen aufgestellt werden, wie z. B. dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Börsengesetz oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Zudem bestehen für die Anbieter schwer zu erfüllende Zulassungsvoraussetzungen.
Auf dem nicht regulierten Kapitalmarkt bemühen sich dagegen Investoren unterschiedlichster Art und Qualifikation, Geld aufzutreiben, das dann in häufig nicht einmal näher beschriebene Projekte fließt und hohe Renditen erwirtschaften soll.
Obwohl bei der Vermittlung oft von „Sparverträgen“ oder „Einzahlplänen“ die Rede ist, werden meist Unternehmensbeteiligungen verkauft. Interessierte sollen sich als Mitunternehmer an einer Gesellschaft beteiligen. Man wird dann z. B. „atypisch stiller Gesellschafter“, „stiller Gesellschafter“ oder Kommanditist. Als Mitunternehmer kann man aber nicht nur Geld verdienen, sondern es auch verlieren. Dieses Unternehmerrisiko trägt man, obwohl man die Geschäftspolitik der Gesellschaft gar nicht oder nur kaum beeinflussen kann. Das kann bedeuten, dass das Geld teilweise oder bei einer Pleite des Unternehmens sogar komplett verloren gehen kann. Beim Vermittlungsgespräch ist hiervon aber meist nicht die Rede. Es kommt auch vor, dass solche Unternehmen als Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (GbR) oder Offene Handelsgesellschaften (OHG) gegründet werden. Die kann dazu führen, dass man als Anleger im Falle der Insolvenz nicht nur mit gezahlten Einlage, sondern darüber hinaus mit seinem kompletten Vermögen haftet.
Sehr häufig kommt es vor, dass eine Gesellschaft in Immobilien und Grundstücke investiert. Aber auch der Bau von Schiffen, die Produktion von Spielfilmen oder die Errichtung von Energiegewinnungsanlagen können Gegenstand des Investments sein. Einige Anlageunternehmen lassen ihre Kunden über die Verwendung der Gelder sogar im Unklaren. Bleiben die Investitionsobjekte ungenannt, spricht man von einem so genannten "blind pool". Der Anleger ist in diesem Fall der Geschäftsführung des Unternehmens ausgeliefert, denn er investiert "blind".
Ein ordentlicher Anlageprospekt besteht aus einer dicken Broschüre, die umfassend über das Investment, seine Konzeption, die Chancen und Risiken sowie alle einschlägigen Rechtsvorschriften Auskunft gibt. Der Prospekt sollte deutlich sichtbare Risikohinweise enthalten und es sollte aus ihm hervorgehen, wie viele so genannte „weiche Kosten“ vom Anlagebetrag abgehen. Viele Beteiligungen kranken daran, dass Treuhänder, Rechtsberater, der Vertrieb, die finanzierende Bank zunächst ihre Provisionen in Abzug bringen. Je höher diese Abzüge sind, desto unwahrscheinlicher wird eine gute Rendite.
Im Großen und Ganzen gibt es drei Möglichkeiten, wie Beteiligungen finanziert werden können. Oft zahlt man einen Einmalbetrag aus dem eigenen Ersparten. Daneben gibt es auch die Variante, dass ähnlich wie bei einer Lebensversicherung laufende Raten einbezahlt werden. Eine besonders gefährliche Form ist die Fremdfinanzierung. Hiervon spricht man, wenn der Anleger aus eigenen Mitteln gar nicht bezahlt, sondern hierfür über eine Bank einen Kredit aufnimmt. In diesem Fall setzt ein Anleger drauf, dass die Beteiligung mehr Gewinn abwirft, als er mit Kreditzinsen belastet wird.
Da bei unternehmerischen Beteiligungen immer die Gefahr von Verlusten besteht, sollte nur derjenige in Produkte des grauen Kapitalmarkts investieren, der auf das angelegte Geld auch dauerhaft verzichten kann. Steuern kann meist nur der sparen, der sehr viel verdient und deswegen auch eine entsprechend hohe Steuerlast hat. In jedem Fall sollte vor Abschluss des Vertrags der Steuerberater des Vertrauens hinzu gezogen werden, denn häufig sind die Steuervorteile wesentlich bescheidener, als man zunächst dachte. Da gerade Beteiligungen über einen langen Zeitraum von mehr als zehn Jahren laufen, sollte zudem darauf geachtet werden, ob eine Änderung der Besteuerungsgrundlagen, etwa durch Heirat, Scheidung oder Pensionierung ansteht. Ganz allgemein gilt: nichts unterschreiben, was man nicht verstanden hat. Man sollte sich Zeit lassen und die Unterlagen noch einmal in Ruhe prüfen. Insbesondere sollte man den Prospekt sorgfältig lesen.
Da viele Produkte an der Haustüre vertrieben werden, besteht oft ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Über das Bestehen dieses Widerrufsrechts muss der Kunde auf dem Zeichnungsschein belehrt werden und es muss ihm auch eine Kopie zur Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung erst zu dem Zeitpunkt möglich, der im Vertrag vorgesehen ist. Da sind meist mehr als zehn Jahre. Eine fristlose Kündigung kommt nur in Betracht, wenn auch Umstände vorliegen, die es unzumutbar machen, weiter am Vertrag festgehalten zu werden. Das trifft nur in besonderen Ausnahmefällen zu. Wer sich falsch beraten oder getäuscht fühlt, hat unter Umständen zusätzliche Ausstiegsmöglichkeiten und sollte kompetenten Rechtsrat einholen.
Eine kostengünstige erste Beratungsmöglichkeit bietet die Verbraucherzentrale Bayern an. Dort erhält man auch kostenlose Flyer zu ausgewählten Themen und Produkten rund um den grauen Kapitalmarkt.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum wirtschaftlich-rechtlichen Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte
in Bayern an die Verbraucherzentrale Bayern oder den VerbraucherService Bayern,
in anderen Bundesländern an die jeweilige Verbraucherzentrale.