Werden bei der gewerblichen Herstellung von Speiseeis nicht die notwendigen Hygienevorschriften beachtet oder ist die Kühlung bis zum Verkauf des Produktes unzureichend, kann das zu erhöhten Keimzahlen führen. Diese werden im Rahmen der staatlichen Lebensmittelüberwachung durch mikrobiologische Untersuchung von Eisproben kontrolliert. Um die Keimbelastung ihrer Produkte möglichst gering zu halten, setzen manche gewerbliche Hersteller silberhaltige Entkeimungsmittel zu, obwohl dies nicht zulässig ist.
Gemäß den Vorschriften der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV) sind Silberverbindungen als Zusatzstoff bei der Herstellung von Speiseeis nicht erlaubt. Ebenso darf nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) das Trinkwasser, das bei der Herstellung von Speiseeis verwendet wird, nicht mit Silbersalzen desinfiziert werden. Zwar kann Trinkwasser im Ausnahmefall mit silberhaltigen Desinfektionsmitteln konserviert werden. Jedoch muss beispielsweise ein Portionierer, welcher in solchem Wasser aufbewahrt wird, gründlich mit unbelastetem Wasser abgespült werden, damit keine Silberrückstände ins Speiseeis gelangen können.
Silber wird vom Darm aufgenommen und im Gewebe eingelagert. Wenn Silber nur in geringen Mengen aufgenommen wird, wie z. B. durch gelegentliche Zufuhr von silberhaltigem Wasser oder über silbernes Essbesteck, gilt es als unbedenklich. In höheren Mengen von mehreren Gramm kann es zu Vergiftungen führen.